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meine Kommentare
21.07.2022 , 17:18 Uhr
Die Praxis bei WhatsApp verletzt die DSGVO. Jedes Adressbuch der NutzerInnen wird komplett ausgelesen. Das ist bekannt, aber man unternimmt nichts. Es ist unverständlich. Hier jammert man wegen der DSGVO und an anderer Stelle ist es egal. Kann mior keiner erzählen, dass hier nur rechtstreu gehandelt werden soll.
zum Beitrag03.05.2021 , 14:19 Uhr
"der Dezernent mit dem tragischen Namen" - was bedeutet das denn? Gibt es noch einen Hinweis?
zum Beitrag28.01.2021 , 12:07 Uhr
Es ist wichtig zwischen der eigenen Datensicherheit und der Preisgabe anderer Daten zu unterscheiden. Bei WhatsApp wird zwangsweise das ganze Adressbuch ausgelesen. Man gibt also ohne Erlaubnis fremde personenbezogene Daten heraus. Das ist das Grundproblem und müsste m.E. zum Verbot der App führen. Warum das nicht passiert ist mir schleierhaft. In der Regel beziehen sich Berichte auf die Datensicherheit. Das ist aber erst der zweite wichtige Punkt. An erster Stelle muss darüber informiert werden, dass man sich bei der Anmeldung schon falsch verhält. Wenn man mit Nutzern spricht, sagen sie immer, ich hab nichts zu verbergen oder wer Facebook nutzt soll mal ganz still sein. Sie begreifen den Unterschied nicht. Daher, bitte, liebe taz, die Ursünde benennen. Immedr wieder. Danke.
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