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06.11.2021 , 13:49 Uhr
"Es wäre daher interessant zu erfahren, ob der Angeklagte schon öfter in ähnlichen Situationen mit der Polizei zu tun hatte, es vielleicht schon ähnlich gelagerte Vorfälle gab. Das würde einiges erklären."
Was würde das erklären?
"Allerdings ich wäre auch ärgerlich, wenn mir jemand bei meinem beruflichen Tun zu Nähe tritt und just in einer kritischen Situation, die ja auch mal eskalieren kann, behauptet, dass ich eine Straftat begehe."
Es ist das Recht des Polizisten, "ärgerlich" zu sein. Hier geht's aber weiter zu einer vollkommen unbegründeten Strafanzeige.
Außerdem stehen die Polizisten und die Bürger, selbst wenn letztere Straftaten begehen, sich nicht gegenüber wie zwei Fußballteams. Die Polizei hat Regeln zu beachten, AUCH UND GERADE wenn andere dies nicht tun. Denn mit dem Recht zur Gewalt kommt auch eine Verpflichtung zur Professionalität. Und die lässt doch sehr oft sehr viel vermissen.
zum Beitrag06.11.2021 , 13:45 Uhr
Handlungen von Beamten im Dienst dürfen NIEMALS irgendeinem "Persönlichkeitsrecht" unterliegen. Öffentliches muss öffentlich sein.
Hingegen gehört Privates geschützt und nicht überwacht.
In diesem Land läuft es genau andersherum.
zum Beitrag06.11.2021 , 13:43 Uhr
Nochmal lesen, Sie haben den Absatz nicht verstanden.
zum Beitrag06.11.2021 , 13:41 Uhr
Wäre ich Polizist, ich hätte selbst ein Interesse, dass Strukturen geschaffen werden, die polizeiliche Übergriffe ahnden. So wie es ist, verliert die Polizei in der Bevölkerung das Vertrauen.
Ein Bekannter hat mir mal gesagt "jeder Polizist muss eigentlich einmal im Jahr richtig auf die Fr... kriegen". Solches Denken resultiert daraus, dass einzelne Polizisten sich grob daneben benehmen, ohne Respekt vor den Rechten der Bürger, die sie eigentlich schützen sollen, und dabei nicht einmal Disziplinierung befürchten müssen.
Kadermentalität ist auch sowas. Geht gar nicht. Die Polizei als Verein "mit Lizenz zum Prügeln" ?
zum Beitrag27.04.2021 , 15:54 Uhr
"Können Grüne regieren?"
Die Frage stellt sich nicht. Die Frage, die sich stellt ist, "wird dann irgendwas besser?".
Arbeitshypothese: nein.
zum Beitrag22.04.2021 , 12:33 Uhr
"Denn Eingriffe des Staates in Rechte der Bürger prüfen eigentlich die Verwaltungsgerichte."
Tatsächlich?
zum Beitrag08.01.2021 , 12:22 Uhr
Ein Journalist hat die Aufgabe, "zu sagen was ist". Nicht jemandem zur Macht zu verhelfen oder dies zu unterlassen. Sie haben da einen grundsätzlichen Fehler in der Optik. Assange setzte sich für Transparenz staatlichen Handelns ein, und das sehr allgemein und konsequent. Hätte er selektiert, könnte man ihn "Aktivist" nennen. Selektieren tun übrigens die meisten sogenannten seriösen Medien.
zum Beitrag