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18.07.2020 , 20:30 Uhr
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Zur Zahlung wurde nicht der Samenspender verurteilt, sondern der (ehemalige) Partner der Mutter, der sich mit der Samenspende des Dritten einverstanden erklärt und vertraglich gegenüber der Mutter verpflichtet hat, die Vaterstellung einzunehmen.
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