Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
18.11.2020 , 10:34 Uhr
Frage gilt die Regelung jetzt wie in der Überschrift suggerieren nur für Beamte oder wie im Text behauptet für Angestellte? Wenn es für beide Gruppen gelten sollte, schreiben Sie doch einfach "Beschäftigte". Ist diese Regelung an eine mindest Entgeldgruppe gebunden?
zum Beitrag18.11.2020 , 10:30 Uhr
Jeder Arbeitgeber, dem die Gesundheit seiner Mitarbeiter etwas Wert ist darf für diese zwei oder mehr Plätze in einem Zug oder Flugzeug buchen.
zum Beitrag24.05.2020 , 19:36 Uhr
Die wenigsten Kommunen (außer Großstädte) haben festangestelte Betriebsärzte (BÄ). Die meisten BÄ haben mit ihren Kunden Verträge auf Stundenbasis. diese Stunden werden nach dem Arbeitssicherheitsgesetz berechnet und dort ist die Überprüfung der Krankschreibung nicht mit eingerechnet. Wenn keine Zusatzstunden "gekauft" werden, geht dies zulasten der eigenlichen "gesetzlichen" Aufgaben der BÄ.
zum Beitrag