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03.08.2021 , 17:48 Uhr
Dass das Gericht die Zeugen als glaubwürdig eingestuft hat, ändert zunächst nichts an der Richtigkeit der Aussage, dass Menschen, die unter Alkohol oder Drogen stehen (dazu gehören übrigens auch k.o. Tropfen), eben wegen dieses Bewusstseinszustandes einerseits attraktive Opfer sind, andererseits aber auch mindestens als weniger glaubwürdig und ihre Aussagen als weniger glaubhaft eingestuft werden.
Das war auch vorliegend der Fall: aufgrund des alkoholisierten Zustandes gab es Erinnerungslücken und diese wiederum führten beim Gericht dazu, dass es angeblich eine mögliche Einwilligung nicht ausschließen könnte.
Nachvollziehbar ist das für mich nicht. Denn wenn jemand so betrunken war, dass er Erinnerungslücken hatte, erscheint mir eine Einwilligungsfähigkeit ohnehin fraglich. Entweder der Artikel oder das Urteil ist insoweit überhaupt nicht schlüssig.
Wenn sie so betrunken war, warum soll der Täter dann eine möglicherweise gegebene Einwilligung ernst nehmen können?
Es soll trotz der Gedächtnislücken nicht auszuschließen sein, dass sie sich vielleicht auch nicht daran erinnert, dass sie zwischen den offenbar fluktuierenden Zuständen von massiver Trunkenheit kurz einmal ja gesagt haben könnte.
So ein Schwachsinn hat für mich dann auch nichts mehr mit Glück zu tun, sondern schlicht und ergreifend damit, dass die Anforderungen der Strafrichter an den Tatnachweis exorbitant hoch sind. Bei typischen 2er- Konstellationen, zu denen eben auch Sexualdilikte normalerweise gehören, kann nur das im Bewusstsein und der Psyche überhaupt nicht beeinträchtigte Tatopfer in die Lage versetzt werden, die Chance auf einen TatNachweis zu bekommen. Das reicht aber immer noch nicht aus, denn ohne Verletzungen, die natürlich auch ein gewisses Ausmaß erreichen müssen, fehlt es weiterhin an dem Nachweis einer mangelnden Einwilligung (Sexualstrafrechtsreform hat daran de facto nichts geändert). Nur die neue spanische Regelung ist menschenrechtskonform.
zum Beitrag03.08.2021 , 17:27 Uhr
Sie sind offenbar ein Frauenhasser und haben damit sicherlich auch nicht mehr Kompetenz, das hier zu beurteilen
zum Beitrag23.04.2020 , 22:02 Uhr
Das wird von den Gerichten schon wieder ausgehöhlt. Siehe OLG Schleswig, 4 U 114/17, Urteil vom 22.4.2020 Oder change.org/Selbstbestimmungsrechte
zum Beitrag01.02.2020 , 12:31 Uhr
Von meiner Antwort haben Sie offenbar so gut wie gar nichts verstanden. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass immer noch und das viel zu oft ärztliche Machtwille über solche Aktionen durchgesetzt wird. Wir werden noch einmal sprechen, wenn Sie mal brutal ans Bett gefesselt werden, dabei nach Vorstellungswelt der Akteure in Lebensgefahr gebracht werden, nur, weil Sie um medizinische Aufklärung bitten. Dann setze ich mich auch hin und sage Ihnen: ach, Sie sind ja selbst von schweren Menschenrechtsverletzungen betroffen, aber Fixierungen sind doch eigentlich eine ganz gute Sache, wenn Sie nicht wollen wie der Arzt will. Selbstverständlich kann ich sehr viel besser als Sie sagen, was es mit einem Menschen anrichtet, vollständig ohnmächtig gemacht zu werden. SIE sind derjenige, der hier nicht mitdiskutieren kann, weil er nämlich selbst die Erfahrung noch gar nicht gemacht hat! Aber die Diskussion, dass es gewisse Situationen gibt, in denen Artikel 1 und 2 Grundgesetz bedeutungslos werden, hatten wir ja schon mal in der deutschen Geschichte, nicht wahr?! ;) Also: lieben Dank für Ihre Offenheit!
zum Beitrag27.01.2020 , 12:01 Uhr
1. Kein Schaden entstanden. Doch. PTBS und volle Erwerbsminderungsrente.2. War ich voll einwilligungsfähig, wie Sie den anderen Urteilen zu diesem Fall entnehmen können. Leider ist die Berichterstattung auch hier völlig schlampig und teils auch grob falsch, so dass das vielleicht aus dem Artikel nicht richtig hervorgeht.3. Der fachfremde und unerfahrene Stationsarzt hatte einer Entlassung auf eigenes Risiko zugestimmt, weswegen mein Lebensgefährte und ich ja auch die Klinik verlassen haben.Aus bis heute unbekannten Gründen hatte es sich danach aber scheinbar anders überlegt.4. Die Polizei musste mich nicht überreden, zurück auf die Station zu gehen. Es war ein Vorschlag von mir, nachdem die Polizei mir etwas von möglicher Lebensgefahr berichtet hatte und nicht wusste, wie sie mit den gegenteiligen Informationen, die wir von den Fachärzten bekommen hatten, umgehen sollte.5. Die Situation eskalierte auch nicht, als ich die Fixiergurte gesehen habe. Dann als ich sie gesehen habe, stand wie angewurzelt und völlig entsetzt da und konnte erstmal überhaupt nicht reagieren. Die Situation eskalierte, als der Stationsarzt ungeduldig und zornig forderte, ich hätte mich ins Bett zu legen und anfing, an mir herum zu reißen, weil ich dies nicht sofort tat. Er begann also mit der fixierung und die Polizei hat ihm dann dabei geholfen, nach eigenen Angaben, weil er mich durch dieses Verhalten erst in Lebensgefahr gebracht hatte. Das ist zwar eine völlig absurde Argumentation, aber das ist der Inhalt des POLIZEIBERICHTS. Das hat in der Polizeibeamten wurde demgemäß auch für rechtswidrig befunden.6. Wenn ich die Vorstellung habe, dass jemand durch leichte Erschütterungen in Lebensgefahr geraten kann, schüttle ich ihn normalerweise nicht durch, werfe ihn auf ein Bett und fixiere ihn dort gewaltsam, bloß, weil er mich fragt, wie kommst Du auf diese Behauptungen, die den fachärztlichen Expertisen entgegenstehen. Rest auf freiheitsgrundrechte.com nachzulesen.
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