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16.01.2020 , 12:26 Uhr
Falls ich den Link noch posten darf: epetitionen.bundes...etition_98780.html Text der Petition
Der Bundestag möge beschließen, dass Patienten keine Nachteile erleiden dürfen, die ihre Daten nicht in elektronischen Patientenakten (ePA) auf zentralen Servern außerhalb der Praxen speichern lassen wollen. Die Telematik-Infrastruktur (TI) für Ärzte und Psychotherapeuten sowie die Nutzung der ePA für Ärzte und Patienten müssen freiwillig sein. Strafen gegen Ärzte und Psychotherapeuten, die sich nicht an die TI anschließen lassen, dürfen nicht verschärft, sondern müssen abgeschafft werden.
zum Beitrag16.01.2020 , 12:23 Uhr
Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit plant Jens Spahn seine digitalen Versorgungsgesetze weiter, die weitaus gravierendere und nicht mehr zu korrigierende Auswirkungen auf die Persönlichkeitsrechte aller gesetzlich Krankenversicherten haben, beispielsweise auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, als das Organspendegesetz. So werden Ärztinnen und Ärzte, die ihre Schweigepflicht ernstnehmen und sich deshalb nicht an die Telematikinfrastruktur zur zwangsweisen Erfassung sämtlicher Patientendaten anschließen lassen, mit Honorarabzug bestraft. Noch bis Mitternacht läuft die Online-Petition 98780 auf der Webseite des Bundestages dazu. Ich kann allen nur empfehlen, sich dringend mit diesem weitaus brisanteren Thema zu beschäftigen.
zum Beitrag05.01.2020 , 11:17 Uhr
Die offizielle, durch den Weltärztebund autorisierte deutsche Übersetzung der Deklaration von Genf in der von der 68. Generalversammlung des Weltärztebundes in Chicago im Oktober 2017 beschlossenen Fassung, lautet:
Das ärztliche Gelöbnis Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein. Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren. ... Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren. ... Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden. Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.
Es ist kein einziges Wort über Forschung zu finden. Dafür wird die Pflicht zur Verschwiegenheit umso deutlicher gemacht. Und (letzter Absatz) dass ich als Arzt/Ärztin selbst unter Bedrohung Menschenrechte (GG, Recht auf informationelle Selbstbestimmung...) nicht verletzen darf. Mein Fazit: Als Arzt/Ärztin KANN UND DARF ich meine Praxis nicht an die TI anschließen lassen und ich werde es (trotz Bedrohung durch die per Gesetz beschlossenen Nachteile) weiter nicht tun!
epetitionen.bundes...etition_98780.html
zum Beitrag05.01.2020 , 11:15 Uhr
Die offizielle, durch den Weltärztebund autorisierte deutsche Übersetzung der Deklaration von Genf in der von der 68. Generalversammlung des Weltärztebundes in Chicago im Oktober 2017 beschlossenen Fassung, lautet:
Das ärztliche Gelöbnis Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein. Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren. ... Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren. ... Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden. Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.
Es ist kein einziges Wort über Forschung zu finden. Dafür wird die Pflicht zur Verschwiegenheit umso deutlicher gemacht. Und (letzter Absatz) dass ich als Arzt/Ärztin selbst unter Bedrohung Menschenrechte (GG, Recht auf informationelle Selbstbestimmung...) nicht verletzen darf. Mein Fazit: Als Arzt/Ärztin KANN UND DARF ich meine Praxis nicht an die TI anschließen lassen und ich werde es (trotz Bedrohung durch die per Gesetz beschlossenen Nachteile) weiter nicht tun!
epetitionen.bundes...etition_98780.html
zum Beitrag30.12.2019 , 08:53 Uhr
Die zentrale Zwangsspeicherung der Gesundheits- und Sozialdaten von 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten verstösst nicht nur gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sondern auch gegen die DSGVO und gegen die ärztliche Schweigepflicht. Deshalb verweigern viele Ärztinnen und Ärzte den Zwangsanschluss an die TI und nehmen Honorarkürzungen und ggf weitere Sanktionen in Kauf. Das sind übrigens eher diejenigen, die sich mit Digitalisierung und Technik (und den Risiken) auskennen und gerade NICHT die Fortschrittsfeindlichen! Wer etwas tun möchte, unterzeichne die Online-Petition 98780 des Bundestages. Bei mehr als 50.000 Unterschriften MUSS sich der Petitionsausschuss mit dem Anliegen befassen.
epetitionen.bundes...etition_98780.html
Text der Petition: Der Bundestag möge beschließen, dass Patienten keine Nachteile erleiden dürfen, die ihre Daten nicht in elektronischen Patientenakten (ePA) auf zentralen Servern außerhalb der Praxen speichern lassen wollen. Die Telematik-Infrastruktur (TI) für Ärzte und Psychotherapeuten sowie die Nutzung der ePA für Ärzte und Patienten müssen freiwillig sein. Strafen gegen Ärzte und Psychotherapeuten, die sich nicht an die TI anschließen lassen, dürfen nicht verschärft, sondern müssen abgeschafft werden.
zum Beitrag29.12.2019 , 23:02 Uhr
Teilen Sie bitte, wo sie nur können, den Link auf die Online-Petition auf der Website des Bundestages. Läuft bis 16.1.2020. 50.000 Unterschriften werden benötigt, damit sich der Petitionsausschuss mit dem Anliegen befassen MUSS. epetitionen.bundes...etition_98780.html
zum Beitrag29.12.2019 , 19:54 Uhr
epetitionen.bundes...etition_98780.html
Die zentrale Zwangsspeicherung der Gesundheits- und Sozialdaten von 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten verstösst nicht nur gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sondern auch gegen die DSGVO und gegen die ärztliche Schweigepflicht. Deshalb verweigern viele Ärztinnen und Ärzte den Zwangsanschluss an die TI und nehmen Honorarkürzungen und ggf weitere Sanktionen in Kauf - und das sind gar nicht so wenige! Wer etwas tun möchte, unterzeichne die Online-Petition 98780 des Bundestages.
zum Beitrag29.12.2019 , 19:35 Uhr
Die zentrale Zwangsspeicherung der Gesundheits- und Sozialdaten von 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten verstösst nicht nur gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sondern auch gegen die DSGVO und gegen die ärztliche Schweigepflicht. Deshalb verweigern viele Ärztinnen und Ärzte den Zwangsanschluss an die TI und nehmen Honorarkürzungen und ggf weitere Sanktionen in Kauf. Das sind übrigens eher diejenigen, die sich mit Digitalisierung und Technik (und den Risiken) auskennen und gerade NICHT die Fortschrittsfeindlichen! Wer etwas tun möchte, unterzeichne die Online-Petition 98780 des Bundestages, hier der Link: epetitionen.bundes...etition_98780.html
zum Beitrag29.12.2019 , 00:24 Uhr
Der Zwangsanschlusss der kassenärztlich tätigen Ärzt*innen an die Telematikinfrasttruktur und die Vorbereitung der elektronischen Patientenakte haben bereits Milliarden (kein Schreibfehler!) im zweistelligen Bereich verschlungen, ohne dass das Projekt gesetzeskonform weitergeführt werden kann (Verstosss gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, gegen die DSGVO und gegen die ärztliche Schweigepflicht nach Paragraph 203 StGB). Geld, dass woanders hätte sinnvoller und legaler angelegt werden können. Noch bis zum 16.1.2020 kann folgende Online-Petition beim Bundestag gezeichnet werden: epetitionen.bundes...etition_98780.html
zum Beitrag29.12.2019 , 00:12 Uhr
Für Freiwilligkeit, gegen Zwangsvernetzung und Zentralspeicherung der Gesundheits- und Sozialdaten von 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten: epetitionen.bundes...etition_98780.html
Kann noch bis 16.1.2020 gezeichnet und geteilt werden.
zum Beitrag29.12.2019 , 00:04 Uhr
"Weiß irgendjemand, ob es dazu eine Petition gibt? " Jetzt ja: epetitionen.bundes...etition_98780.html
zum Beitrag