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07.11.2019 , 09:07 Uhr
Die Übermittlung von Gesundheitsdaten an staatliche Einrichtungen ist nicht neu. Neu ist aber die denkbare, infrastrukturelle Verknüpfungsfähigkeit.
Wenn nun beispielsweise der vorhersehbar zum Pflegefall werdende Patient, von dem man alle Kontodaten, das Grundbuch, die Gewerbeanmeldungen, die Steuernummern und alle Persönlichkeitsdaten ohnehin schon hat, im Kontext von Kosten-Nutzen-Analyse zum „Kostenproblem“ werden könnte, ist der Weg zu einem „Betreuungsverfahren“ für rechtliche und Vermögensangelegenheiten unter staatlicher Intendanz nicht mehr wirklich weit. Warum soll der Staat auch auf den Pflege- und Gesundheitskosten „sitzen bleiben“, während sich die „Blagen“ mit der Erbschaft aus dem Staub machen…? Das Ding endet mit absoluter Sicherheit im Desaster und es ist ein Husarenstück, dass man die Beschlussfassung heute oder morgen in ein bis in die Nacht dauerndes Programm desParlaments packt, gleichsam einer Unterschriftenmappe, wo Signaturen ohne Prüfung abgegeben werden…
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