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23.09.2019 , 13:30 Uhr
Natürlich ist es gut, dass das Landgericht (mit Absicht?) »falsch« urteilte. So erst kann in Berufung gegangen werden. Und die richtige Entscheidung der höheren Instanz geht in den juristischen Kanon ein. Denn niemand würde in Zukunft auf das Urteil eines Landgerichts verweisen. Mit der hoffentlich zu Gunsten der Klägerin entschiedenen Rechtsprechung des OLG schafft Frau Künast einen Präzedenzfall.
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