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24.11.2017 , 18:06 Uhr
Die jetzt diskutierten Regelungen gibt's in der Schweiz schon lange und die Welt bzw. das Französische ist nicht untergegangen. Und Sprachausgabe-Programme für Blinde und Sehbehinderte kann man auf diese Schreibweisen trainieren wie auf so vieles anderes.
zum Beitrag23.07.2015 , 23:29 Uhr
Die sollen bloß Rechtsmittel einlegen! Krude Begründung - für die Ordnungsfunktion gibt's das Standesamt, das schließlich auch die ganzen Namensänderungen wegen Scheidung registriert.
zum Beitrag04.05.2014 , 22:08 Uhr
Ich möchte das Problem - Recht und Rechtsprechung hängen den realen Verhältnissen hinterher und richten sich nach ollen Geschlechterstereotypen - gar nicht bestreiten. Ich würde nur gerne wissen, wie groß das hier angesprochene Problem ist. Wie oft gibt es tatsächlich die geteilte Obhut? Wieviel Prozent der Scheidungs- und Trennungsväter betrifft das? Wie sehen die überhaupt die Verhältnisse bei gemeinsamer Sorge aus? Zahlen, die ich eigentlich im Artikel erwartet hätte, der immerhin im Gegensatz zu anderen Themen die Seite 1 bekommen hat.
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