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04.05.2014 , 17:00 Uhr
Vor allem sollten BKA und LKA ihr Rechts-Links-Schema überwinden. Die beschriebenen Sitzblockaden richteten sich gegen menschenverachtende, den Faschismus verherrlichende Veranstaltungen bzw. die Versuche sie durchzuführen. Somit waren und sind sie in aller Regel verfassungskonform (Art. 20 GG).
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