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01.07.2019 , 10:09 Uhr
Die Pflicht zur Rettung aus der Seenot beinhaltet kein Recht auf Ausschiffung.
zum Beitrag30.06.2019 , 23:45 Uhr
Kein Recht darauf, an Land zu gehen Die wichtigste Frage ist aber, wie weit diese Hilfspflicht reicht. Eine Versorgung, sei es mit Nahrungsmitteln, sei es medizinischer Art, könnte auf See erfolgen. Es wäre grundsätzlich also nicht nötig, dafür den Küstenstaat zu betreten. Die Staatengemeinschaft nimmt daher allgemein kein Recht auf Ausschiffung an. Ein außereuropäisches Beispiel dafür lieferte die "Tampa". Im Jahr 2001 weigerte sich Australien, aus Seenot gerettete Migranten an Bord des norwegischen Frachters aufzunehmen - wohl zu Recht. www.lto.de/recht/h...rontex-verordnung/
zum Beitrag30.06.2019 , 22:35 Uhr
Grenzen haben durchaus Sinn, jedoch nur für Warenbewegungen. Damit lässt sich das Wachstum einzelner Segmente der Volkswirtschaften sehr gut steuern, was einem Monopol wessen auch immer so stark entgegen wirkt, wie kaum etwas anderes. Man sollte die Bewegungsfreiheit des Menschen nicht an die der Waren knüpfen.
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