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25.03.2019 , 05:40 Uhr
Die Kirchen sind öffentlich-rechtlich organisiert - und damit grundrechtsverpflichtet. Damit sie überhaupt etwas tu können, haben se ausnahmsweise das Grundrecht der Religionsfreiheit, das aber politische Betätigung klar ausschließt. Gerade vor dem Hintergrund des Ausnahmecharakters, dem Staat Grundrechte zuzubilligen, wo Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat sind, ist das weitaus mehr als eine Bagatelle, über die man hinwegsehen kann wie schon bei der Petition der christlichen Kirchen zum Gottesbezug in der Landesverfassng Schlecswig-Holsteins.
Wäre mal nett, das auch bei solchen Themen zu benennen. Wenn die Kirchen sich gesellschaftlih engagieren wollen, sollen sie sich privatrectlich organisieren, wenn sie weiterhin öffentlich-rechtlich organisiert bleiben wollen, müssen sie zwingend ihr gesellschaftliches Engagement einschränken und sich rein auf die Ausübun ihrer Religion beschränken. Es geht hier mal eben um die Einhaltung unserer Verfassung und die Begrenzung des staatlichen Handelns auf das, was dem Staat erlaubt ist.
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