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15.03.2019 , 19:39 Uhr
Bitte erklären Sie auch noch das Foto in Ihrem Beitrag. Ein Kind im Wechselmodell (oder ein Kind, was von der Mutter vergessen wurde)? Gekauft von Sanjin Strukic: Fundorte exemplarisch: 50 fotografija po kojima će Hrvatska pamtiti 2018. - tportal www.google.com/url...iNAWMMQsmz4dmpjDir #erziehung - diasp.de diasp.de/tags/erziehung Kommentar Eltern-Wechselmodell: Zwang schadet nur den Kindern ... www.taz.de › Politik › Deutschland Wechselmodell - taz.de www.taz.de/!t5302488/ Scheidung - taz.de www.taz.de/!t5013668/
zum Beitrag15.03.2019 , 19:24 Uhr
Ernshaft? Ein Bild mit unserem Kind als Kettensträfling und der Aufschrift "Eigentum von Mama" auf der Kugel hätte es besser getroffen... Kinder "ziehen" im Residenzmodell tatsächlich mit Köfferchen acht-mal im Monat um. Im Wechselmodell "ziehen" sie nicht um (haben ihren Hausstand nicht mit dabei), sondern wechseln zwischen Elter1 (Vater oder Mutter) und Elter2 (Vater oder Mutter) viermal im Monat... Ansonsten könnte Frau Schmollack ja einmal politisch korrekt vorschlagen, dass unsere Kinder zukünftig grundsätzlich ein Besuchsrecht bei der Mutter haben und dann den Koffer beweinen... Vielleicht einmal wirklich vom Kind aus denken und versuchen, zu verstehen, was es bedeutet einen Elternteil zu verlieren oder die Mama fragen, wie es für Sie war, ohne Elter1 (Vater!) aufzuwachsen... PS.: Die Zahl der alleinerziehenden Väter hat sich seit den siebziger Jahren halbiert. Pst: Geheimnis!: Das lag nicht an den bewegten Vätern
zum Beitrag13.03.2019 , 19:48 Uhr
Wie die Kommentare zeigen, Sturm umtreibt unser Land. Die taz sollte endlich eine Männerquote einführen von 50 %. Gerechtigkeit für jeden Menschen ist. Unsere Forderung...
zum Beitrag13.03.2019 , 07:24 Uhr
Liebe Frau Mertins , wieder mal ein schlecht recherchierter Kommentar zu einem aktuellen Thema. In der taz wird immer wieder behauptet, dass bei einem Wechselmodell kein Unterhalt gezahlt werden müsste. Es ist genau das Gegenteil der Fall. Beide Einkommen werden herangezogen zur Berechnung, der Selbstbehalt wird bei beiden abgezogen und das was übrig bleibt wird nach dem Einkommensverhältnis aufgeteilt. Nur wenn beide exakt das gleiche Einkommen haben, müssen sie sich gegenseitig nichts zahlen. Die taz muss an gleicher prominenter Stelle endlich mal diese unwahre Behauptung richtig stellen. P.S: 1. Unterhalt prellende Mütter gibt es ebenso..., 2. im wöchentlichen Wechselmodell "ziehen" die Kinder 4x um, im Residenzmodell mit Besuchszeiten "ziehen" die Kinder 8x ! um im Monat...
zum Beitrag