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03.05.2014 , 00:33 Uhr
es ging hier um den üblichen vorwurf, dass rechte straftäter vergleichsweise milde angefasst werden - das ist ja ersichtlich falsch.
im fall omur k. wären auch locker 10 jahre drin gewesen - und wohl auch notwendig gewesen.
zum Beitrag02.05.2014 , 23:13 Uhr
wurden hier augen zugedrückt?
beim "erfolgreichen" totschlag im fall jonny gab es nur max. vier jahre - hier beim versuch das doppelte.
zum Beitrag02.05.2014 , 20:40 Uhr
hier muss offensichtlich eine juristin juristisch beraten werden:
vielleicht ist das formale recht das eine, die tagtägliche rechtspraxis aber etwas anderes? vielleicht braucht es ein "extra-gesetz", damit formal geltendes recht auch zwingend und konsequent zur anwendung gebracht wird?
vielleicht löcken sie gar nicht aus formaljuristischen gründen gegen den stachel, sondern aus ganz anderen motivationen?
vielleicht hat der alte, weiße, europäische mann immer unrecht und alle anderen immer automatisch recht?
zum Beitrag02.05.2014 , 20:34 Uhr
" woran wird bedrohung festgemacht?"
aber sie fordern, FGM-bedrohung als legitimen asylgrund anzuerkennen und können diese bedrohung dann also auch pfeilgerade erkennen (oder nehmen sie, einfach mal so, zu ihren gunsten an?).
zum Beitrag02.05.2014 , 17:20 Uhr
da nicht für, im übrigen gäbe es auch keine habhafte und sinnvoll widerlegende replik.
zum Beitrag02.05.2014 , 16:01 Uhr
gesetze haben ihre rechtfertigung nicht nur nach nützlichkeitsaspekten, sondern auch nach der verwerflichkeit der tat: genitalverstümmelung ist eine erhebliche körperverletzung.
zum Beitrag02.05.2014 , 15:33 Uhr
die beobachtung durch den verfassungsschutz ist immer dann richtig und von aussagekraft, wenn es gegen den politischen gegner geht - ansonsten natürlich wertlos oder sogar ein skandal.
diese partielle wahrnehmung geht allerdings quer durch alle politischen lager und beschränkt sich nicht auf den verfassungsschutz: volksentscheide sind gut, wenn mein anliegen gestützt wird, ansonsten natürlich populismus, usw. usf.
zum Beitrag02.05.2014 , 15:02 Uhr
klären sie mich auf: genitalverstümmelung ist also okay, weil kulturell tradiert (klatsch' vor die stirn, stupid: kultur gibt's ja gar nicht...), aber anzügliche, antifeministische witze (ein eu-arbeitspapier) sollten unter strafe gestellt werden? double-think und double-standards.
zum Beitrag23.04.2014 , 08:44 Uhr
wenn die argumente ausgehen, dann ruft der querulatorische wirrkopf nach belegen.
BELEGE. BELEGEN SIE IHRE BEHAUPTUNG.
zum Beitrag22.04.2014 , 23:51 Uhr
jebsen hat eine vollmeise und wer das nicht erkennt (erkennen will) wird in sippenhaft genommen - so einfach ist das.
zum Beitrag22.04.2014 , 23:45 Uhr
guter job!
zum Beitrag22.04.2014 , 09:49 Uhr
"Mir ist nicht bekannt, dass die Antifa gezielt Nazis verprügelt. Jedenfalls zielt das Gesetz nicht auf solche Fälle der Gegenwehr. "
gegenwehr, insinuiert gerechtfertigte gegenwehr, notwehr. körperliche gewalt gegen gesinnung - und wer nazi ist bestimmt "antifa" ja oft genug selbst.
mit diesem satz katapultiert lischka sich ins abseits.
zum Beitrag19.04.2014 , 20:54 Uhr
ich muss mich präzisieren: ein niederer beweggrund als abgrenzung zu einem zumindest in teilen nachvollziehbaren, wenn auch nicht legitimen beweggrund, wie zb. eine vorausgegangene ehrverletzung etc.
wenn begonnen wird, innerhalb dieser niederen beweggründe zu differenzieren, dann sind wir schon mittendrin im gesinnungsstrafrecht - die tendenz dazu ist leider unübersehbar (natürlich nur aus den besten absichten heraus).
zum Beitrag19.04.2014 , 13:48 Uhr
meines erachten reicht ein sog. niedriger beweggrund (der bei gruppenbezogener menschenfeindschaft ja zweifellos vorliegt) vollkommen aus, um den strafrahmen angemessen auszuschöpfen.
zum Beitrag18.04.2014 , 21:53 Uhr
nun ja, wenn du uno, das weltgewissen, in dem mehrheitlich diktaturen und länder mit zweifelhaften menschenrechten stimmberechtigt sind, das fordert...
es ist immer wieder erschütternd, wie leichtfertig man zumindest bereit ist, mühselig erkämpfte bürgerrechte über bord zu werfen, wenn, wieder einmal, ein feind identifiziert ist, der die wohlmeinenden bedroht und eint. da heisst es zusammenstehen - wir kennen keine bürger mehr sondern nur noch nazis und nichtnazis.
so betrachtet ist der spruch "das private ist politisch" (und umgekehrt) nur konsequent umgesetzt.
nebenbei: verbrechen, die sich aus einem gefühl des hasses und der verachtung heraus gegen die mehrheitsbevölkerung richten, die sind dann nicht rassistisch?
unlängst haben das ja deutsche juristen, die präzisesten wissenschaftler der welt, festgestellt.
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