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24.08.2018 , 00:18 Uhr
„Zeitliche Obergrenzen für die Dauer einer Identitätsfeststellung gibt es nicht.“ - Das ist nicht richtig. Die absolute Obergrenze ist 12 Stunden (§ 163c II StPO). Eine Person darf zur Identitätsfeststellung allerdings nur dann und solange an- bzw. festgehalten werden, wie dies für die Feststellung erforderlich ist. Das sind in der Regel nur wenige Minuten, da der Perso auf Echtheit geprüft wird und dann die Persolien festgestellt und notiert werden. Alles darüber hinaus ist eine Freiheitsberaubung. 45 Minuten kann und darf das Ganze keinesfalls dauern. Jetzt weiß man natürlich nicht, ob hier ein Problem vorlag (zB zu identifizierende Person hat keine zureichenden Dokumente dabei). Wenn das aber der Fall ist, ist schnell absehbar, dass ein längeres Festhalten erforderlich wird. Dann müsste ein Richter angerufen werden (tagsüber möglich), der das Ganze absegnet (siehe wieder § 163c StPO)...
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