Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
24.08.2018 , 00:18 Uhr
„Zeitliche Obergrenzen für die Dauer einer Identitätsfeststellung gibt es nicht.“ - Das ist nicht richtig. Die absolute Obergrenze ist 12 Stunden (§ 163c II StPO). Eine Person darf zur Identitätsfeststellung allerdings nur dann und solange an- bzw. festgehalten werden, wie dies für die Feststellung erforderlich ist. Das sind in der Regel nur wenige Minuten, da der Perso auf Echtheit geprüft wird und dann die Persolien festgestellt und notiert werden. Alles darüber hinaus ist eine Freiheitsberaubung. 45 Minuten kann und darf das Ganze keinesfalls dauern. Jetzt weiß man natürlich nicht, ob hier ein Problem vorlag (zB zu identifizierende Person hat keine zureichenden Dokumente dabei). Wenn das aber der Fall ist, ist schnell absehbar, dass ein längeres Festhalten erforderlich wird. Dann müsste ein Richter angerufen werden (tagsüber möglich), der das Ganze absegnet (siehe wieder § 163c StPO)...
zum Beitrag