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19.08.2018 , 22:22 Uhr
Die Optimierungsmöglichkeiten sind im Versicherungsbereich seit 21.12.2012 für Neuverträge nicht mehr gegeben (EU-weit Unisextarife). Auch bei der Rente gibt es zumindest beim Eintrittsalter keinen Unterschied mehr (Altfälle ausgenommen).
Evtl. kann ein Mensch Vorteile nach dem Gleichstellungsprinzip erlangen, das zur Zeit in der Regel zum Beispiel bei Einstellungen Menschen weiblichen Geschlechts bevorzugt, um die generelle Gleichstellung überhaupt erst zu erreichen. Ansonsten sind mir aktuell wenig Möglichkeiten bekannt, finanziell von einer Änderung des Geschlechtseintrages zu profitieren, geläufig. Ich bitte, mich hier ggf. zu korrigieren.
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