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15.04.2014 , 15:31 Uhr
Die Frage, wie unterschiedlich und teilweise unsachgemäß die Feststellungen des GdB von den Behörden vorgenommen werden, ist ein großes Problem. Es wäre interessant, das einmal journalistisch aufzuarbeiten.
Dies gelingt dem Artikel leider nicht. Wir erfahren nicht, um was für eine Behinderung und welche Einschränkung es sich eigentlich handelt: "Gendefekt"? - aha. Angedeutet wird ein "Down-Syndrom", genauer: Trisomie 21. Auch das kann höchst unterschiedliche Ausprägungen haben. Im Bild sieht man ein Kind im Rollstuhl - eher untypisch für Down-Syndrom.
Für die Beurteilung des GdB, und insbesondere für die Merkzeichen im Ausweis, kommt es auf die tatsächliche Einschränkung beim jeweiligen Menschen mit Behinderung an. Auch das wird im Artikel nicht erwähnt. Ganz abgesehen davon, dass unklar bleibt, warum die Mutter klagt, obwohl sie doch im Widerspruchsverfahren offensichtlich ihr Ziel erreicht hat (ich vermute, sie hat es eben nicht vollständig erreicht, ansonsten wäre eine Klage mangels Beschwer unbegründet).
Schade, dass hier ein an sich wichtiges Thema so oberflächlich behandelt wird.
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