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21.06.2018 , 23:31 Uhr
Die Debatte ist sehr schwierig, weil die Jahre nicht wirklich vergleichbar sind.
Siehe PKS2017 Hinweise zu den Daten: https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2017/Zeitreihen/hinweiseZuDenDaten_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Darin steht: "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Mit dem „Fünfzigsten Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuel-
len Selbstbestimmung“ vom 04.11.2016 wurden im Sexualstrafrecht bisherige Straftatbestände geändert
und neue Straftatbestände geschaffen. Im PKS-Straftatenkatalog sind bereits 2017 erste Umsetzungen er-
folgt. Weitere Anpassungen erfolgen ab der PKS 2018.
Dies hat zur Folge, dass der Vergleich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit den Vorjah-
ren nicht bzw. nur eingeschränkt möglich ist."
Ich würde mir wünschen, zu lesen, wie die Zahlen zu verwenden sind, BEVOR man die Zahlen verwendet.
Sonst kommt man in der Debatte nicht weiter.
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