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07.12.2023 , 17:14 Uhr
Der Religionsunterricht als Wahlpflichtfach betrifft die älteren Schüler. Sie sind eigenständige Individuen, rechtlich gesehen religionsmündig, und entscheiden selbst, ob sie sich den Mumpitz anhören wollen oder nicht. Der Elternwille kann und darf hier keine Rolle spielen. Skandalös ist, dass der Senat sich von den Religionsgemeinschaften vorschreiben lässt, was in den Schulen gelehrt werden soll. Zweitausend Jahre alte Glaubensdogmen gehören nicht in die Schule.
zum Beitrag21.09.2023 , 16:24 Uhr
Es wäre zu begrüßen, wenn die Kirche selbst dieses Gebot eingehalten hätte. Ich spreche zum Beispiel von diesen Gesetzen: -§218 StGB (Abtreibungsverbot, da sich auf die christliche Lehre von der Simultanbeseelung stützt), -§219(Zwangsberatung mit dem Ziel, den Abbruch der Schwangerschaft zu verhindern, und damit Bevormundung von Frauen), -§166 StGB („Blasphemieparagraph“, der angeblich den öffentlichen Frieden schützen soll, aber religiöse Fanatiker zu Gewalttätigkeiten ermuntert – ein Paragraph, der das Opfer noch einmal bestraft), -§1631d BGB (Beschneidung von männlichen Kindern; schätzt die Religionsfreiheit der Eltern höher ein als die körperliche Unversehrtheit von Kindern), -weitgehende Straffreiheit für übergriffige Kleriker, weil der Staat das der katholischen Kirche selbst überlässt -kirchliches Arbeitsrecht, mit dem die Kirchen in das Privatleben ihrer Angestellten hineinregieren und auch der Religionsunterricht in staatlichen Schulen gehört dazu.
zum Beitrag12.09.2023 , 13:39 Uhr
Ausnahme ist nicht nur Bremen, wie Götz schreibt. Der Artikel 141 im Grundgesetz, die so genannte Bremer Klausel, gilt auch für Berlin. Damit ist der Plan der schwarz-roten Koalition, Religion zu einem ordentlichen Unterrichtsfach zu machen, verfassungswidrig.
@WINNETAZ: Nicht der Staat nimmt Einfluss auf die Religion, sondern umgekehrt. Deshalb gibt es überhaupt den staatlichen Religionsunterricht – er dient dem alleinigen Zweck, den Religionsgemeinschaften Mitglieder zuzuführen. Und nur aufgrund der religiösen Bevormundung haben wir zahlreiche Gesetze, die ausschließlich religiös motiviert sind. Apropos „Schäfchen“: Wie können sich erwachsene Menschen so unmündig machen, dass sie sich freiwillig als Schäfchen bezeichnen lassen?
zum Beitrag09.02.2023 , 11:57 Uhr
taz feiert die Rückkehr des Mittelalters Kopftücher sind Kleidungsstücke, die gegen Wind und Wetter schützen. Ein Hijab ist kein Kopftuch, denn die muslimischen Lehrerinnen klagen es vor Gericht als angeblich unverzichtbaren Bestandteil ihrer Religionsausübung ein. Damit ist klar: Der Hijab ist ein politisches Statement, Werbung für den Islam. Wer das verkennt und den Hijab für ein harmloses Stück Stoff hält und das Neutralitätsgesetz für eine diskriminierende Kleiderordnung, der ist den Propagandisten des Islam auf den Leim gegangen. Es sind nur eine Handvoll fundamentalistischer Musliminnen, die ein Gesetz, das für alle gilt, nicht akzeptieren wollen. Doch sie bekommen Beifall von Grünen und Linken und von der taz. Waren diese einmal fortschrittlich, so haben sie das längst über Bord geworfen, um dem Mittelalter die Tür zu öffnen und sich für die Rückkehr zur Herrschaft von Religion und Patriarchat einzusetzen. Immer mehr Menschen kehren der Religion den Rücken, im Iran kämpfen die Frauen unter Einsatz ihres Lebens gegen den Hijab, aber taz und Rot-Grün halten es für Freiheit, wenn muslimische Lehrerinnen mit dem Hijab für Religion und Patriarchat demonstrieren, denn nichts Anderes ist das permanente Vorzeigen ihrer religiösen Symbole. Dabei ist der Hijab nicht verboten, schon gar nicht pauschal. Frauen dürfen ihn fast überall tragen, nur eben nicht während der Dienstzeit an staatlichen Stellen, wo sie zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet sind. Wer daraus ein „pauschales Kopftuchverbot“ macht, ist ein Lügner. Wie kommt Bax überhaupt auf die Idee, dass Kritik an einer Ideologie rassistisch ist, wie er es mit seinem Buch über „antimuslimischen Rassismus“ unterstellt? Glaubt er denn, dass Religion erblich ist? Dass also alle Menschen arabischer oder türkischer Herkunft per Geburt Muslime sind? Das wäre rassistisch. Religion ist eine frei wählbare Ideologie; Kritik daran gehört zum Bereich der Weltanschauung und ist alles Andere als menschenfeindlich.
zum Beitrag18.01.2022 , 14:36 Uhr
Zum Jubeln zu früh Noch ist das Gesetz nicht gestrichen, und seine Befürworter werden es mit Zähnen und Klauen verteidigen. Eine CDU-Politikerin z.B. sprach im Interview von „Werbung wie für eine Schönheitsoperation“. Damit rückt sie die Information über medizinische Aspekte eines Schwangerschaftsabbruchs in die Nähe einer Soap Opera mit Werbung für ein neues Waschmittel, das frau gerne ausprobiert, weil es gerade auf dem Markt ist. Für wie dumm hält sie alle Frauen! Suryo meint, es wäre unklar, wann das Leben beginnt. Aber das ist ganz einfach: Das Leben beginnt mit dem ersten Atemzug. Dazu kann auch ein Frühgeborenes in der Lage sein, vielleicht ab dem fünften Schwangerschaftsmonat. Dass man es dann nicht mehr ohne schwerwiegende gesundheitliche Gründe für einen von beiden abtreiben darf, da es lebensfähig sein könnte, ist sicher Konsens. Aber vorher, in einem empfindungsunfähigen, undifferenzierten Stadium ist es eben noch keine Person, deren Rechte die der Mutter überwiegen. Ja, es geht hier vor allem um §218. Der Fötus ist Teil des Körpers der Frau, und über den zu bestimmen darf keiner fremden Person gestattet sein. Deshalb ist auch der §218 nicht nur nicht angemessen, sondern greift unzulässig in die Rechte der Frauen ein. Nach christlicher Auffassung wird ein Embryo sofort mit der Befruchtung beseelt. Das glaubt nur noch eine Minderheit in der Bevölkerung, die aber leider lautstark und aggressiv ihre Meinung vertritt. Bei den „Gehsteigberatungen“ vor Beratungszentren und Kliniken werden gerne kleine Püppchen hochgehalten, um Mitleid mit den Embryonen zu wecken. Offenbar hat diesen „Beraterinnen“ niemand erklärt, dass nach der Befruchtung nicht ein sofort fertiger, aber anfangs nur kleiner Mensch in der Gebärmutter heranwächst. Es wird Zeit, nicht nur den §219a zu kippen, sondern auch den §218 aus dem Strafrecht zu entfernen. Er stützt sich auf unsinnige Annahmen, bevormundet und entrechtet Frauen und ist als Mittel der Bevölkerungspolitik völlig ungeeignet.
zum Beitrag27.08.2020 , 15:03 Uhr
Die Referendarin hat ihre Klage nicht damit begründet, dass man ihr verboten hätte, ihre Ohren zu wärmen, sondern weil sie sich in ihrer persönlichen Religionsfreiheit eingeschränkt sieht. Damit ist das muslimische Kopftuch definitiv ein Politikum. Neben diesem Demonstrations-Gegenstand sind auch christliche, buddhistische, atheistische, Pastafari- und andere religiöse und weltanschauliche Symbole in Schulen und anderen staatlichen Einrichtungen untersagt. Dies wird gerne unterschlagen. Vom Neutralitätsgesetz sind alle Glaubens- und Denkrichtungen betroffen, jedoch nur muslimische Lehrerinnen, Referendarinnen etc. sind nicht bereit, dies zu akzeptieren. Sie haben es geschafft, sich in eine Opferrolle zu argumentieren, um Privilegien für ihre eigene Religionsgemeinschaft zu erstreiten. Wird diese Schleuse geöffnet, dann lässt es sich kaum vermeiden, dass jede der etwa 250 religiösen Richtungen, die in Berlin zu vertreten sind, Sonderrechte für sich beansprucht, statt die gemeinsamen Interessen aller Berliner Einwohner zu unterstützen. Das wäre ein Bärendienst für unser friedliches Zusammenleben.
zum Beitrag03.03.2020 , 20:23 Uhr
„oft würden Menschen etwa wegen … ihres „nichtdeutschen“ Aussehens oder ihrer Religion bei Bewerbungen übergangen“ Wie kann es sein, dass Menschen bereits bei der Bewerbung aufgrund ihrer Religion übergangen werden? Muss man die neuerdings bereits bei der Bewerbung angeben? Anzusehen ist sie den Menschen ja nicht, es sei denn, man schließt von ihrem Aussehen oder ihrer Ethnie auf ihren Glauben. In Politik und Medien passiert das häufig genug: Da gibt es keine türkischen, arabischen oder iranischen Einwanderer und deren vielleicht säkulare Nachkommen, sondern nur Muslime. Diese Gleichsetzung gibt den Islamverbänden die Möglichkeit, rassistische Taten als gegen ihre Religion gerichtet zu interpretieren und so die Position des Islam in der Politik zu stärken.
zum Beitrag20.12.2019 , 17:00 Uhr
Ob aus theologischen Gründen manche Religionsgemeinschaften die Kindertaufe ablehnen oder nicht, ist hier nicht die Frage. Entscheidend ist, dass die interne Sichtweise der Kirchen - wer getauft ist, muss zahlen, egal ob er davon weiß oder nicht - zur Grundlage von Gesetzen gemacht wurde, weil der Staat dieser Auffassung folgt und damit die Kirchen anders behandelt als alle anderen nichtstaatlichen Organisationen. Schlimmer noch: Wer nicht zahlt, begeht laut Abgabenordnung sogar eine Steuerstraftat. Das hat mit der Freiheit des religiösen Bekenntnisses nicht mehr viel zu tun. Die allgemeine Auffassung von Gerechtigkeit ist hingegen, dass nur dazugehört, wer dies selbst und mit vollem Bewusstsein erklärt hat. Eine ehrliche Lösung wäre, die Rechtslage in dieser Richtung zu ändern. Dem steht aber das Ansinnen der Kirchen gegenüber, sich möglichst frühzeitig die Beitragszahler zu sichern.
zum Beitrag20.12.2019 , 16:56 Uhr
Die Aufgabe der Militärseelsorge ist ja, den „Soldaten … im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten Gelegenheit zu geben, sich am kirchlichen Leben zu beteiligen“ – so zumindest im Vertrag der BRD mit der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge. Die Aufgabe des Militärgeistlichen ist der „Dienst am Wort und Sakrament und die Seelsorge“. Ähnliches mag auch für den Militärrabbiner für jüdische Soldaten gelten. Das ist möglicherweise eine Unterstützung für religiöse Menschen in der Bundeswehr - sofern sie es denn wollen. Wie werden aber die nichtreligiösen Soldatinnen und Soldaten unterstützt, die ja ebensolchen psychischen Belastungen ausgesetzt sind? Welche religionsfreie psychologische Betreuung erhalten sie? Oder werden sie auch der christlichen „Seelsorge“ unterworfen?
zum Beitrag13.12.2019 , 14:13 Uhr
Hier sei nur als jüngstes Beispiel auf den Peterspfennig verwiesen, der für den Kauf einer Luxusimmobilie im Londoner Nobelviertel Chelsea verwendet wurde statt für soziale Zwecke. Aber um die Verwendung der Mitgliedsbeiträge oder Spenden geht es in diesem Fall nicht, sondern um die Sonderrechte der Kirchen, die mehr und mehr aus der Zeit gefallen sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Kindstaufe zur Beitragszahlung verpflichtet, ohne dass die Person bewusst ihren Beitritt erklärt hätte, während auf der anderen Seite hohe Hürden für den Austritt errichtet werden (Amtsgericht, Austrittsgebühr). Es ist mehr als befremdlich, wenn die Kirche die Auffassung vertritt, dass das für alle gültige Datenschutzgesetz für sie nicht gelte, da sie ja ein eigenes habe. Und es ist nicht akzeptabel, dass der Staat die Mitgliedsbeiträge unter der Bezeichnung „Steuern“ für die Kirchen eintreibt, als wären es staatlicherseits angeordnete Abgaben. Die Liste ließe sich verlängern. Kirchen sind nicht staatliche Vereinigungen Gleichgesinnter, und als solche sollten sie auch behandelt werden – ohne Privilegien und ohne dass sie Nicht-Mitglieder zur Kasse bitten. Wofür sie dann ihre Mitgliedsbeiträge ausgeben, ist mir egal, solange sie nicht fälschlicherweise behaupten, davon würden sie ihre sozialen Dienstleistungen bestreiten. Das soziale Engagement der Kirchen wird nur zu einem Bruchteil aus den Kirchensteuern bezahlt, sondern fast vollständig aus Krankenkassenbeiträgen und öffentlichen Geldern, die wir alle zusammen aufbringen. Das sollten die Kirchen ehrlicherweise auch so kommunizieren.
zum Beitrag13.12.2019 , 00:54 Uhr
Das Gebaren der Kirchen, eine Verpflichtung zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen aus dem Bespritzen mit Wasser im Säuglingsalter abzuleiten, stammt zwar aus Absurdistan, ist aber hocheffektiv. Nicht ohne Grund verteidigen sie dieses Prinzip mit Zähnen und Klauen. Aus jedem anderen Verein fliegt man raus, wenn man seinen Beitrag nicht bezahlt – die Kirchen aber spüren jeden auf, der unbewusst und ungewollt getauft wurde und nicht rechtzeitig oder ohne Nachweis kündigte, was er nie bestellt hatte, und sie bitten ihn zur Kasse, sobald sein Einkommen eine erquickliche Höhe erreicht hat. Zuzügler nach Berlin erhalten automatisch einen Fragebogen vom (nichtstaatlichen!) Kirchensteueramt, der sich als amtliches Dokument ausgibt und damit den Eindruck erweckt, es bestünde eine Pflicht zur Beantwortung. Wer ihn beantwortet, hat schon verloren. Wer nicht – vielleicht auch. Die Kirche holt sich Informationen aus dem Taufregister des Heimatortes (in der Annahme, das Datenschutzgesetz gelte nicht für sie) und fordert den Vereinsbeitrag als „Steuer“ ein, auch wenn der zur Zahlung Aufgeforderte nicht das geringste Interesse an Kirche oder Religion hat. Dieses Vorgehen zeigt deutlich, dass zu den christlichen Werten nicht so sehr der Glaube, aber unbedingt die Geldgier gehört. Es stimmt, der Fall ist brisant: Ein einträgliches Geschäftsmodell steht auf dem Spiel. Die Kirche beruft sich auf geltendes Recht - aber die öffentliche Aufmerksamkeit für diesen Fall zeigt, für wie abwegig es mittlerweile gesehen wird.
zum Beitrag11.12.2019 , 18:44 Uhr
Warum Frau Güler einen Rückzieher gemacht hat, darüber können wir nur spekulieren. Den Nutzen haben jedenfalls die fundamentalistischen Vertreter des Islam. Ihnen wird mit der Erlaubnis zum Kinderkopftuch die Indoktrination immer jüngerer Kinder auf dem Silbertablett serviert. Den Schaden haben die Kinder – und auch wir als Gesellschaft, denn mit den islamischen Auffassungen vom Wohlverhalten der Mädchen und Frauen wird ein patriarchalisches Weltbild reanimiert. Wie Frau Lüders zu der Auffassung kommt, ein Verbot des Kinderkopftuchs könne dazu beitragen, „dass sich Schülerinnen ausgegrenzt und diskriminiert fühlen“, bleibt ihr Geheimnis. Ausgegrenzt werden die Mädchen, die unter das Kopftuch gezwungen werden und sich nicht wie andere Mädchen ihres Alters frei bewegen und entwickeln können. Oft genug dürfen sie darüber hinaus auch nicht zum Schwimmunterricht oder auf Klassenfahrt. Sie sind gehandicapt im Namen der „Religionsfreiheit“ – aber nicht ihrer eigenen, sondern der ihrer Eltern oder der über sie herrschenden Community! Es ist wichtiger, dass die Zivilgesellschaft sich um die Kinder kümmert, die in ihr aufwachsen, statt jenem Teil der Gesellschaft Raum zu geben, der unter Religionsfreiheit versteht, die eigene Religion auf die gesamte Gesellschaft auszudehnen.
zum Beitrag30.11.2019 , 18:30 Uhr
Es gruselt einen, zu sehen, wie sehr Esoterik und Aberglaube wieder um sich greifen. Gerade in den sogenannten gebildeten Schichten soll es ja angeblich überproportional viele Homöopathieanhänger geben. Diese mögen vielleicht als Bildungsbürger jede Menge Altgriechisch und Latein gelernt haben - die moderne Naturwissenschaft ist an ihnen offenbar vollständig vorbeigegangen. Wie sonst ist zu erklären, dass sie diesem auf unsinnigen Annahmen beruhenden Verfahren überhaupt Bedeutung beimessen? Die Grünen sollten sich lieber für einen besseren naturwissenschaftlichen Unterricht einsetzen (und natürlich gegen die Kostenerstattung für Mumpitz), statt sich von Lobbyisten einer gewinnstarken Industrie einseifen zu lassen.
zum Beitrag02.09.2019 , 17:10 Uhr
Typisch Kirche: Weder Nächstenliebe noch soziale Verantwortung, nur Eigennutz im Blick.
zum Beitrag25.07.2019 , 13:04 Uhr
Die taz findet, dass ein paar Stunden Verzicht aus religiösen Gründen zumutbar sind – wenn es sich um die Religion der anderen und um die Hauptmahlzeit handelt. Wie wäre es dann mit ein paar Stunden Kopftuchverzicht für die Zeit des Unterrichts bei muslimischen Lehrerinnen? Diese Forderung verstößt nach oft geäußerter Meinung der taz allerdings gegen die Religionsfreiheit. Es geht bei dem Streit nicht um Essgewohnheiten oder Gesundheitsaspekte. Entscheidend ist die Botschaft: Die Mehrheit passt sich der Minderheit an, die aus irrationalen Gründen etwas ablehnt. Wie weit wollen wir gehen, um uns (tatsächlichen oder vermeintlichen) Wünschen einer religiösen Minderheit zu unterwerfen? Nicht das Schweinefleisch ist der Gegenstand des Anstoßes, sondern der Kotau vor dem Islam. Wer integriert sich wo hinein?
zum Beitrag31.05.2019 , 17:37 Uhr
Jetzt wird's unterirdisch. Das Gegenteil habe ich formuliert: Umweg über Antrag, Verweigerung des Pulvers, Hilfe. Wie kann man das so missverstehen?
zum Beitrag31.05.2019 , 16:05 Uhr
Vorzeitiges Ableben Gesunder? Die Antragsteller sind 75 und 82. Wenn sie jetzt eines natürlichen Todes stürben, würde niemand behaupten, das wäre vorzeitig. Sie sind nicht krank, heißt es. Alter ist keine Krankheit. Allerdings kann einfache Altersschwäche das Leben sehr beschwerlich machen: schlecht sehen, schlecht hören, kaum laufen können. Wer will ihnen vorschreiben, wann sie des Lebens müde sind? Niemand verlangt, dass der Staat das Ableben fördert, sondern nur, dass er das selbstbestimmte Sterben nicht verhindert. Der Staat verhindert auch nicht, dass Menschen sich totsaufen oder totrauchen. Auch ohne das tödliche Pulver nehmen sich immer wieder Menschen das Leben, indem sie Schlaftabletten schlucken, sich vor den Zug werfen oder vom Hochhaus stürzen. Sollte der Staat deswegen Schlaftabletten, fahrende Züge oder Hochhäuser verbieten? Die Zahl derer, die sich im Affekt selbst töten, würde durch eine Regelung zur Abgabe eines tödlichen Medikaments möglicherweise sogar sinken – sofern die Kurzschlüssler es überhaupt bis zu einem Antrag auf Suizidbeihilfe schaffen. Wenn ein ärztlicher Gutachter feststellt, dass der Todeswunsch des Antragstellers auf den von Ihnen genannten Gründen beruht, wird er, wenn er verantwortungsbewusst handelt, nicht das Mittel verschreiben, sondern ggf. eine Überweisung zur Psychotherapie ausstellen.
zum Beitrag30.05.2019 , 23:24 Uhr
Schutzpflicht des Staates für das Leben – trifft zu, wo es um die Tötung eines Menschen durch einen anderen Menschen geht. Aber hat der Staat auch die Pflicht, alte Menschen an der Selbsttötung zu hindern? Hat er das Recht, ihnen ein humanes Sterben zum selbstgewählten Zeitpunkt zu verweigern? Es geht ja nicht darum, das tödliche Pulver an der Supermarktkasse auszulegen, sondern es auf Antrag nach ärztlicher Prüfung auszugeben an Personen, die erkennbar aus reiflicher Überlegung handeln. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil vom März 2017 (BVerwG 3 C 19.15) entschieden, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht (siehe www.bverwg.de/pm/2017/11). Daraufhin haben mehr als 100 Schwerstkranke einen Antrag gestellt. Der Bundesgesundheitsminister hat sich eigenmächtig über das höchstrichterliche Urteil hinweggesetzt und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angewiesen, kein tödliches Mittel an die Antragsteller auszugeben. Seitdem sind 22 von ihnen unter Qualen gestorben. Weder Spahns Rechtsbruch noch die Qualen der Schwerstkranken werden im Artikel von Hn. Rath auch nur mit einem Wort erwähnt. Schlecht recherchiert oder Absicht? Spahn und die Verweigerer der Hilfe zum Suizid ziehen es vor, die Menschen leiden zu lassen bis zum bitteren Ende, nach dem Motto: Das Leben ist ein Geschenk Gottes, und deshalb wird es bitteschön zu Ende gelitten. Wenn das christlich ist, dann gute Nacht. Nach meiner Auffassung ist das sadistisch. Was die beiden alten Leutchen angeht – es ist gut vorstellbar, dass sie das Medikament, so sie es denn hätten, noch lange ungenutzt im Safe liegen lassen würden, in dem Bewusstsein, jederzeit einen Ausweg zu haben. PS: Suizid ist kein Selbst“mord“, denn Mord ist lt. StGB durch niedere Beweggründe motiviert, also Gier, Rache usw. Das trifft bei der Selbsttötung schlechterdings nicht zu.
zum Beitrag25.05.2019 , 18:29 Uhr
Alle, die mit dem Umwelt-Argument gegen Kinder kämpfen, seien daran erinnert: Auch sie selbst stoßen, wenn die Angaben der Lehrerin stimmen, 58,6 Tonnen CO2 aus. Sind sie deshalb etwa der Meinung, sie wären aus Umweltschutzgründen besser nicht geboren worden? Denkt man das zu Ende, dann wäre jeder Suizid, jede Naturkatastrophe mit vielen Opfern und jeder Krieg mit vielen Toten nützlich für die Umwelt, weil ja dann eine große Zahl CO2-Produzenten wegfiele. Welch absurder Gedanke! Nein, Umweltschutz ist nicht der Zweck unseres Daseins, sondern eine Notwendigkeit, um unser Dasein und das unserer Kinder und Enkel zu sichern. Das CO2-Argument ist Unfug und dient nur dazu, die eigene Unlust auf Kinder rational zu bemänteln. Dabei haben wir in der Wohlstandsregion Deutschland das Problem der wachsenden Bevölkerung gar nicht, daher ist ein Gebärstreik unnötig. Wenn Frau Brunschweiger die Frauen auffordert, nicht zu gebären, dann versucht sie, Frauen zu bevormunden. Das ist das Gegenteil von Feminismus. "Ob Kinder oder keine, entscheiden wir alleine." ist ein oft zitierter Spruch bei Anti-Abtreibungsgegner-Demos, und der hat meine volle Zustimmung. Nicht jeder Mensch, der sich über Kinder freut, ist ein Rechtsnationaler. Kinder sind was Wunderbares, und eine kinderlose Gesellschaft ist eine sehr traurige Vorstellung.
zum Beitrag17.05.2019 , 16:44 Uhr
Eine derartige Beratungsstelle gibt es auch in Deutschland, und man sollte einmal genauer hinsehen, wer dahintersteckt. Aber was soll das eigentlich sein - "antimuslimischer Rassismus"? Rassismus ist die Benachteiligung von Menschen aufgrund körperlicher Merkmale, die sie nicht verändern können, wie z. B. dunkle Hautfarbe. Religion hingegen ist nicht angeboren, sondern anerzogen. Die Ablehnung von Menschen aufgrund ihres Glaubens kann deshalb niemals Rassismus sein, sondern ist ideologisch und/oder politisch begründet. Wenn in muslimisch geprägten Ländern Menschen wegen ihrer Abkehr vom Islam ausgepeitscht oder hingerichtet werden, sprechen wir ja auch nicht von muslimischem oder anti-aufklärerischem Rassismus, sondern von politischen Urteilen. Die kritiklose Übernahme der Einschätzung durch eine Beratungsstelle, die diesen demagogischen Begriff im Namen führt, zeugt nicht gerade von tiefem Nachdenken des Autors. Rätselhaft bleibt nämlich, wie ein Kopftuchverbot für Kinder das Selbstbestimmungsrecht erwachsener Frauen angreifen kann. Warum macht sich der Kommentator diese Einschätzung zu eigen, obwohl er wenige Zeilen vorher die Überzeugung ausdrückt, dass keine Grundschülerin ihr Haar aus freien Stücken verhüllt, das islamische Kopftuch also mindestens im Kindesalter ein Zeichen von Unfreiheit ist? Es ist bedauerlich, dass jede Kritik an der Ideologie des Islam als rassistisch oder rechtsradikal diffamiert wird. Das spielt den Islamisten und den Rechten in die Hände und ermöglicht so erst die billige Wahlkampfmasche. Eine konstruktive, sachliche Auseinandersetzung mit dem Herrschaftsanspruch und den menschenfeindlichen Seiten des Islam ist so nicht möglich.
zum Beitrag29.04.2019 , 20:41 Uhr
Wenn sich auf dem Gehweg die E-Roller tummeln, werde ich wohl wieder auf das Auto umsteigen - da können sie mich wenigstens nicht rammen.
zum Beitrag06.04.2019 , 23:28 Uhr
Wie bitte, die Kritik an der Verschleierung von Frauen und Mädchen soll durch Fremden- oder Frauenhass motiviert sein? Was für eine bösartige Unterstellung! Im Gegenteil – diese Kritik stützt Frauenrechte, zuallererst das Recht, nicht als Besitztum des Mannes markiert zu sein. Im Geiste unserer Zeit geraten die Begriffe tatsächlich durcheinander: Wir beobachten nicht etwa die „sehnsuchtsvolle Wiederentdeckung der … Religion“, sondern erleben einen besorgniserregenden Rückfall in mittelalterlichen Aberglauben. Ein bekannter Mann nannte ihn bereits im vorvorigen Jahrhundert Opium des Volkes, und dass die Autorin einen „identifikationsstiftenden Heilsbringer“ in der Religion entdeckt, beweist, wie recht der Mann hatte.
zum Beitrag20.10.2018 , 02:05 Uhr
1. Informationen über Schwangerschaftsabbruch sind keine Werbung! Werbung kommt ungebeten und aufdringlich ins Haus, etwa für ein neues Haarwuchsmittel, das man dann bereitwillig ausprobiert. Völlig absurd ist aber dies: Frau stößt beim Surfen im Internet auf eine Information zum Schwangerschaftsabbruch und denkt, ach das ist ja mal ‘ne Idee, probier‘ ich doch mal aus. Für wie dumm halten Sie denn die Frauen? Keine Frau, die ihr Kind bekommen möchte, lässt sich durch die bloße Information über Schwangerschaftsabbruch dazu verleiten, ihn auch machen zu lassen. Zumal frau gezielt danach suchen muss, sich also schon vorher entschieden hat. 2. Schwangerschaftsabbruch ist unter bestimmten Bedingungen legal, machen Sie sich kundig! Also darf darüber auch informiert werden.
zum Beitrag27.08.2018 , 22:55 Uhr
Die Petition fordert keineswegs, den erwachsenen Frauen das Kopftuch zu verbieten. Haben Sie das absichtlich oder nur aus Versehen falsch wiedergegeben? Für Albernheiten ist das Thema jedenfalls zu ernst. Selbstverständlich werden nicht die Kinder bestraft. Verantwortlich sind die Eltern, die ihre minderjährigen Töchter verhüllen. Strafbarkeit sollte auch für jene Jugendlichen gelten, die ihre kopftuchfreien Mitschülerinnen mobben und damit deren Religionsfreiheit massiv verletzen. Sie schreiben: „Frauen, die es tragen MÜSSEN, dürfen dann eh nicht mehr aus dem Haus …“. Sie halten es also für legitim, dass muslimische Männer ihren Frauen verbieten, ohne Kopftuch aus dem Haus zu gehen? Wo bleibt Ihr Protest gegen diese Anmaßung? Fundamentalistische Muslime verbieten ihre Glaubensbrüdern und –schwestern vieles: die Haare unverschleiert zu zeigen, im Ramadan vor Sonnenuntergang zu essen, im normalen Badeanzug zu schwimmen, und ganz besonders verbieten sie, den Glauben an Allah anzuzweifeln. Apostasie wird in muslimisch geprägten Ländern hart bestraft, mit Peitschenhieben oder mit dem Tod. Hier in Deutschland verbieten strenggläubige muslimische Familien ihren erwachsenen Töchtern, zu leben „wie eine Deutsche“, also wie die Mehrheitsgesellschaft. Gehen die jungen Frauen dennoch ihren eigenen Weg, so müssen sie befürchten, ermordet zu werden – in den Medien beschönigend als „Ehrenmord“ bezeichnet. Wenn aber ein kleiner Versuch gemacht wird, ein Verbot abzumildern und die Einschränkung in ein Gesetz zu fassen, dann folgt sofort ein Aufschrei, Verbote seien nicht hinnehmbar. Wie verlogen ist das denn!
zum Beitrag25.08.2018 , 22:18 Uhr
Es wurde lange und hart für die Religionsfreiheit gekämpft, also für das Recht, sich für eine Religion zu entscheiden oder – wichtig! – von allen Religionen frei zu sein. Diese Errungenschaft wird von einigen religiösen Gruppen missbraucht, um die Dominanz ihrer eigenen Religion durchzusetzen. Die Frauen in Pakistan, Iran etc. kämpfen unter Opfern gegen das Kopftuch, befreite Jesidinnen im Irak warfen als erstes das Kopftuch ab, weil es ein Mittel der Unterdrückung von Frauen ist. Und ausgerechnet hier soll es für Freiheit stehen? Freiheit wovon? Das ist doch Schmierseife, auf der leider sehr viele Diskutanten, auch Linke, ausgerutscht sind. Warum sollten wir aushalten müssen, dass Kinder als Werbeträger für den Islam instrumentalisiert werden? Mädchen mit Kinderkopftuch haben nicht selbst die Entscheidung getroffen, Musliminnen zu sein. Von Rechts wegen sollten ihnen alle Möglichkeiten offenstehen, bis sie verständig und unabhängig genug sind, über ihre Religionszugehörigkeit selbst zu bestimmen. Aber Mädchen mit Kinderkopftuch werden nie frei sein, sich in Abwägung der Alternativen kompetent für eine -- religiöse oder nicht-religiöse -- Weltanschauung zu entscheiden, denn sie werden von Anfang in das Korsett einer Religion geschnürt, die auf Unterwerfung beruht.
zum Beitrag25.08.2018 , 10:57 Uhr
Sie verschieben gerade den Diskussionsgegenstand: Es geht hier nicht allgemein um Kopftücher als Windschutz oder vermeintliche Modeerscheinung, sondern um das _Kinder_kopftuch, also um eine Verschleierung, die muslimische Eltern auf eigenen Wunsch oder auf Druck ihrer Community ihren minderjährigen Mädchen umbinden. Oder das die Mädchen „freiwillig“ umbinden, damit sie nicht länger durch muslimisch-fundamentalistische Mitschüler gemobbt und als „Schlampen“ beschimpft werden. Das ihnen aufgezwungen wird, damit sie sich von klein auf daran gewöhnen, sich selbst als minderwertige Wesen zu betrachten, die sich den männlichen Mitmenschen unterzuordnen haben. Um dieses Kinderkopftuch geht es. Ein Verbot des Kopftuchzwangs, also ein Verbot des Verbots, Haare zu zeigen, würde den Mädchen den Rücken stärken. Sie sollen Bewegungs- und Denkfreiheit erleben, sich als freie Menschen fühlen können, statt jahrelang eingeredet zu bekommen, dass sie ohne Kopftuch nackt wären. Wenn sie mit 18 dann doch ein muslimisches Kopftuch tragen wollen, dann ist es möglicherweise ihre eigene Entscheidung.
zum Beitrag24.08.2018 , 18:47 Uhr
Beim Kopftuchzwang handelt es sich um das Verbot, die Haare zu zeigen. Für die weitergehenden Verschleierungen der muslimischen Frauen gilt: Es sind Verbote, Haut zu zeigen, im äußersten Fall außer den Händen auch nicht das kleinste Stückchen. Wenn Sie so vehement gegen Verbote sind, dann setzen Sie sich dafür ein, dass diese Verbote abgeschafft werden!
zum Beitrag24.08.2018 , 09:39 Uhr
… und dann mit dem Artikel vergleichen. Danach fragt man sich unweigerlich, warum Frau Schmollack den leidenschaftlichen, aber immer sachlichen Auftritt der MenschenrechtlerInnen mit soviel Häme darstellt.
zum Beitrag24.08.2018 , 00:03 Uhr
Spätestens seit muslimische Lehrerinnen mit dem Argument vor Gericht ziehen, sie sähen ihre Religionsfreiheit dadurch eingeschränkt, das sie stundenweise auf ihr Kopftuch verzichten sollen – spätestens seitdem hätte auch Frau Schmollack verstanden haben können, dass das muslimische Kopftuch nicht einfach ein Stück Stoff ist. Offenbar hat sie die Argumente von TdF nicht zur Kenntnis genommen. Statt sich damit auseinanderzusetzen, diffamiert sie die handelnden Personen. Das ist einer Reporterin mit dem Anspruch, dass Journalismus ganz genau arbeitet, unwürdig. Frau Kelek bellt nicht. Derartiges zu formulieren ist unverschämt und unterstes Niveau von Geschreibsel.
zum Beitrag13.04.2018 , 15:39 Uhr
Bitte bleiben Sie sachlich. Der Mann auf dem Bild ist ganz offensichtlich kein kleines Mädchen. Eine Mütze mit Ohrenklappen ist genauso unkritisch wie ein Kopftuch, das zum Schutz vor Wind und Wetter umgebunden wird. Das muslimische Kopftuch, um das es hier geht, wird so gebunden, dass kein Härchen zu sehen ist, und wird auch in geschlossenen Räumen getragen. Ich bin sicher, dass Sie wissen, was gemeint ist.
Wie Mädchen sich fühlen, wenn ihnen das Kopftuch aufgezwungen wird, können Sie in einschlägigen Berichten nachlesen, u.a. in „Frauen dürfen hier nicht träumen“ von Rana Ahmad. Frau Oestreich möchte Mädchen stark machen, aber welche Unterstützung sie ihnen zu geben bereit ist, verschweigt sie den Lesern.
Der Rechtsstaat hat auch die Pflicht, den Schutz und die Rechte von Kindern zu gewährleisten, sofern die Eltern das nicht tun. Beim unsäglichen Beschneidungsgesetz hat er unter dem Deckmäntelchen der Religionsfreiheit katastrophal versagt. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig. Ein Verbot, das Mädchen den Rücken stärkt, damit sie sich gegen Verschleierung wehren können, ist hingegen ein gebotenes Mittel.
zum Beitrag13.04.2018 , 11:05 Uhr
Ein Verbot, Kinder unter ein Kopftuch zu stecken, ist ein Anfang und auf jeden Fall besser, als Kinderkopftücher stillschweigend zu dulden. Mit entsprechender Begründung erlassen, solle es bei den Eltern etwas bewirken. Familiärer Zwang und religiöse Bevormundung sind damit noch nicht aus der Welt geschafft, das ist klar. Hilfreich wäre ein Vorschlag Ihrerseits, was wir unternehmen können, um die familiären Verhältnisse zu durchbrechen. Sonst bleibt die Diskussion im Stadium "Man müsste, man sollte" stecken. Wie kommen Sie übrigens darauf, dass eine Frau ohne Kopftuch halbnackt ist?
zum Beitrag13.04.2018 , 02:42 Uhr
Das Kopftuch zeigt nicht nur die Religionszugehörigkeit der Trägerin, sondern konserviert auch die Hierarchie zwischen den Geschlechtern. Nach islamischer Vorstellung dürfen die Frauen ihre Haare nicht zeigen, weil diese auf Männer einen so starken Reiz ausüben, dass kein Mann widerstehen kann, sondern über die Frau herfallen muss. Muslimische Eltern, die ihre kleinen Töchter unter das Kopftuch stecken, scheinen bereits Kinderhaaren eine solche Wirkung zu unterstellen. Damit erklären sie die Mädchen zu Sexualobjekten, und das ist Kindesmissbrauch! Was macht das mit Mädchen, die solchen Zwangsmaßnahmen ausgesetzt sind? Sie lernen, dass sie Menschen zweiter Klasse sind. Was macht das mit Jungs, deren Mitschülerinnen so verhüllt werden? Sie gewöhnen sich patriarchalische Überheblichkeit an.
Im Interesse der Kinder muss es Eltern bei Strafe verboten werden, ihre Töchter unter das muslimische Kopftuch zu zwingen. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, die Religionsfreiheit der Eltern höher zu schätzen als die unbeeinträchtigte Entwicklung der Kinder. Religionsfreiheit war mal eine Errungenschaft - frei sein von Religion! - jetzt ist sie zu einem Kampfslogan verkommen, mit dem sich fundamentalistische Vertreter einzelner Religionen die Herrschaft über andere verschaffen wollen
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