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23.02.2018 , 15:09 Uhr
Müsste nicht zusätzlich zu § 219a ebenfalls der § 219 Absatz 2 abgeändert werden, um es Ärzt*innen zu ermöglichen überhaupt (und dann in angemessener, sachlicher Weise) über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren? Denn dieser besagt, dass "[d]er Arzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, [...] als Berater ausgeschlossen [ist]."
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