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17.11.2019 , 20:01 Uhr
Vielen Dank auf en Hinweis auf die älteren Artikel. Beziehen Sie sich auf diesen Ausschnitt? "Er kam in Abschiebehaft. Dort machte man ihm ein Angebot: Er solle einen Antrag stellen, um über eine „Altfall-Regelung“ eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Doch Liebl misstraute den Behörden, vermutete, dass er damit seine Ansprüche aufgeben würde – und lehnte ab. Im Februar 2009 wurde er abgeschoben" --> Ich kann die Integrität der Behörde in dieser Situation natürlich nicht beurteilen und möchte auf keinen Fall etwas unterstellen, aber ich kann das Misstrauen in einer solchen Situation nachvollziehen. Die Rechtssprechung in diesem Kontext ist sehr dynamisch und fluide und teilweise vage und interpretativ formuliert. Man ist gefühlt immer hinter her. Und der Betroffene saß in Abschiebehaft - woher soll das Vertrauen in die Behörden kommen? Das war also kein Angebot auf Augenhöhe.
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