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Christoph Ebding
[Re]: @Wagenbär Die ehemalige "Station Roller" ist in der Psychiatrie HD untergebracht. Dahin wurde sie verfrachtet.
zum BeitragWenn die Polizei das zu einer nicht-psychiatrische-begründeten Zwangsunterbringung in psychiatrischen Räumlichkeiten umdefiniert, kann man jedenfalls daraus ein Restverständnis der zweifelhaften Legalität der Massnahme auf Seiten der Exekutive ableiten.
Christoph Ebding
[Re]: @Wagenbär Frau Bahner hatte einen Anwalt, Herrn RA Sean Henschel bei der Anhörung.
zum BeitragSich informieren hilft.
Christoph Ebding
[Re]: @BerryBell
"Die Frau hat eine narzisstische Störung, das verbindet sie mit ihrem angebeteten Ken Jebsen."
Wenn das die Begründung für RA Bahners Zwangspsychiatrisierung sein soll, ist es nicht von den Gesetzen gedeckt.
Die setzt Fremd/Selbgefährdung voraus, die nicht durch weniger gravierende Massnahmen abgewehrt werden kann. Außerdem spätestens nach 48h einen richterlichen Beschluss dazu. Der wurde hier vermieden man setzte sie kurz vor Ablauf der 48h frei. Warum wohl?
Abgesehen hatte Fr Bahner mit Ken Jebsen im Vorfeld Kontakt, er wäre evtl tatsächlich persönlich gekommen. Effektiv war aber "nur" ein von Ken vermittelter Anwalt, Herr Sean Henschel, als Beistand der Frau Bahner anwesend, auch bei der Anhörung.
zum BeitragAlso ist auch der Aspekt nicht "wirr".