Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
22.12.2017 , 04:36 Uhr
" „Vergessen Sie nicht, dass auch Sie das Ende eines jeden Tyrannen treffen wird“, schrieb er."
Im September 2017 war das.
"Vielleicht liegt es an solchen Sätzen, dass der türkische Staat dem PKK-Dissidenten nie verziehen hat."
"Schon am 14. Juni 2011 ging demnach das türkische Ersuchen beim BKA ein."
Wenn er wegen solchen Sätzen verfolgt wird, warum wird dann nicht eines von vor 2011 gebracht?
Eine Aussage von 2017 kann nicht als Beweis für ein Haftbefehl von 2011 herhalten. Wenn er Erdogan vor 2011 kritisiert hat, was wohl zum Haftbefehl führte, wenn es also diese Kritiken gibt, warum muss man dann eine Kritik von 2017 nehmen?
Er ist Gründungsmitglied einer Terrororganisation. Man stelle sich vor, die Türkei gewährt einem RAF Mitbegründer Asyl und bürgert den ein.
Wenn er in der Türkei schon 1991 andere Ansichten als die PKK hatte, warum hat er in Deutschland deren Propaganda Arbeit geleitet?
Seine Unterschrift ist auf einem Todesurteil eines ehemaligen Mithäftlings, während dieser Mithäftling sich von der PKK trennte, ging er in den Untergrund, er ging wieder zur PKK, unterschrieb das Todesurteil und betrieb Propaganda für die PKK in Deutschland und hatte andere Ansichten?
zum Beitrag16.10.2017 , 08:41 Uhr
"Wenn ausländische Korrespondenten in der Türkei nicht mehr unabhängig schreiben können,"
Sie hat die türkische Staatsbürgerschaft.
Es ist in der Türkei bei Strafe verboten, mit Terroristen geführte Interviews zu veröffentlichen.
Ayla Albayrak sowie das WSJ, die Welt und Yücel, kannten die Gesetzeslage.
Die Durchsetzung eines Gesetzes als Angriff auf die Pressefreiheit kritisieren statt das Gesetz selbst.
Wen in einem Land, ein Gesetz die Pressefreiheit nach eigener Meinung einschränkt, dann muss man für die Veränderung dieses Gesetzes eintreten, das passiert aber nicht, dafür müsste man zig Tausende hinter sich haben, was nicht ist, und wie sieht es aus wenn Länder die Gesetze anderer Länder kritisieren, sieht nach Einmischung aus, dann bleibt nur noch dieses Gesetzt zu brechen, damit es publik wird. Wenn nach der Publikation von Angriff auf die Pressefreiheit geredet wird und von Angreifern, aber kein Wort über das Gesetzt und kein Wort das man dieses Gesetz gebrochen hat, dann hatte man meiner Meinung nach nicht dieses Gesetz als Ziel, das Ziel sind dann die, die das Gesetz durchsetzen. Redet man jetzt von willkürlicher Verhaftung, dann suggeriert man, dass die Verhaftung keine Gesetzes Grundlage hat, somit wird das existierende Gesetz als nicht vorhanden wahr genommen und die Verhaftung und Verurteilung folglich als Willkür. Willkür erlaubt anderen Staaten die Einmischung, weshalb diese auch nie von rechtswidrigen Verhalten reden.
"Diesen Angriff auf unsere Pressefreiheit....dürfen wir uns nicht gefallen lassen."
Wer in den USA eine reine Weste hat, kann problemlos Waffen kaufen, schwere Waffen, für die man in Deutschland sofort eingesperrt wird.
Wie würde es bei Ihnen ankommen, wenn Sie von einem US Bürger hören, der die deutschen Waffengesetze kritisiert und sagt diesen Angriff auf unsere Freiheit dürfen wir uns nicht gefallen lassen. Die Gesetze anderer Länder greifen Ihre Freiheit hier in Deutschland an?
zum Beitrag16.10.2017 , 03:25 Uhr
"Der Vorwurf der „Terrorpropaganda“ gegen Ayla Albayrak gründet sich auf eine im August 2015 im WSJ veröffentlichte Reportage über den Kurdenkonflikt, in dem sowohl die Regierung wie PKK-SprecherInnen zu Wort kommen"
Das veröffentlichen, von mit Terroristen geführten Interviews ist in der Türkei verboten und steht unter Strafe, das ist Fakt.
Aus Sicht türkischer Gesetze, hat sie Terroristen medial eine Plattform ermöglicht, ich kann mir nicht vorstellen, dass sie nicht wusste, dass sie sich damit strafbar macht.
" Laut WSJ-Chefredakteur Gerard Baker war die Absicht, ein wahrheitsgetreues Bild der Situation zu vermitteln: „Was auch gelungen ist.“ Schön, aber irrelevant, die Absichten kümmern die Gesetzes Paragraphen nicht.
"Tom Kankkonen vermutet, dass die türkische Justiz jetzt ganz bewusst die Journalistin einer angesehen US-Zeitung ausgewählt habe," Bewusst ausgewählt weil sie sich strafbar gemacht hat? Sie jetzt ausgewählt, jetzt ist August 2015
zum Beitrag