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15.09.2017 , 20:56 Uhr
Es ist allzu verwunderlich, wie der Autor des Artikels "Wo Erdogan Recht hat" mit Pauschalisierungen um sich wirft und gleichzeitig beklagt, dass der türkische Machthaber diesen zu Unrecht ausgesetzt ist.
Da werden Menschen, die sich in der von Fethullah Gülen inspirierten Hizmet-Bewegung engagieren, pauschal zu Sektenmitgliedern erklärt.
Da wird von mindestens 90% der türkischen Bevölkerung gesprochen, die einer Meinung darüber sein sollen, dass die Gülen-Bewegung Drahtzieher des Putschversuchs war. Dabei wurde wohl übersehen, dass Gülen selbst von Anfang an eine unabhängige Untersuchung der Ereignisse forderte, um Klarheit darüber zu schaffen!
Da wird Bruno Kahl, dem BND-Chef, Ahnungslosigkeit oder reiner Schutzgedanke unterstellt, wenn er zu dem Urteil kommt, die Gülen-Bewegung betreibe als zivile Vereinigung säkulare und religiöse Weiterbildung und sei nicht für den Putsch verantwortlich.
Da werden zu guter Letzt noch zwei Fälle von Menschen, denen Deutschland Schutz gewährt, angeführt. Es handle sich hierbei um solche Personen, so der Autor, "die den Schutz hier nicht verdienen". Allerdings räumt Herr Gottschlich dann doch ein, dass "Es [...] wahrscheinlich richtig [ist], beide dennoch nicht auszuliefern, weil sie in der Türkei kein fairer Prozess erwartet." Na was denn nun, berechtigter Schutz oder unberechtigter?
Da wird eine differenzierte Betrachtungsweise gefordert, aber der Autor selbst bleibt sie schuldig.
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