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28.03.2014 , 16:25 Uhr
Minderheiten der Juden und Moslems haben ein Recht darauf, zu wissen, wenn Speisen Schweinefleisch enthalten. Diese halten sie ja für unrein. Ebenso muss man auch einer großen Glaubensgemeinschaft, der über 85 % unsrer Bevölkerung angehören, zubilligen, sich entsprechend ihrer Pseudoreligion zu ernähren. Diese Leute glauben ja schließlich, dass Eier durch gv-Sojafütterung der Hühner „unsauber“ werden. Da sie sich noch nicht als Religionsgemeinschaft haben eintragen lassen, ist der Anspruch nicht nach Art 4 GG geschützt und sie müssen ertragen, dass ihre Forderung als Blödsinn eingestuft wird unbeachtet bleibt.
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