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22.11.2016 , 01:08 Uhr
Ne bis in idem heißt, dass niemand für dieselbe Tat zweimal verurteilt werden darf, sehr wohl aber für die gleiche. Wenn jemand wegen Mordes verurteilt wurde, darf er/sie natürlich wieder wegen Mordes verurteilt werden, wenn er/sie noch jemanden umbringt.
Alex
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