Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
20.07.2016 , 23:39 Uhr
Was ich mich als Nicht-Jurist frage: Könnte man nicht, zumindest einen Teil der Diäten, zurückfordern ? Abitur und Studium sind zwar keine Vorraussetzung für das Mandat gewesen, fraglich ist aber, ob sie es ohne den geschönten Lebenslauf erhalten hätte......Übrigens verdiene die Abgeordneten weit mehr als oben vermutet, schon vor der Erhöhung, waren das bei Stuerklasse 1, mehr als 5000 nettto /Monat, auch bedingt durch mehr Netto vom Brutto, da sie nicht in die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung bezahlen. Was sie vom Nettogehalt noch selbst zahlen müssen, und ob es dafür Zuschüsse gibt weiss ich nicht. Der Vater eines früheren Freuundes war Mdb, der ehemalige Freund erzählte mir, er müsse von rund 7000 Euro Netto noch seine Mitarbeiter und die Miete für das Büro im Wahlkreis zahlen.Wobein da ja nicht soviel übrig bleiben würde.
zum Beitrag