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06.07.2016 , 17:50 Uhr
So wenig man einige Aussagen der aufklärenden Behörden trauen kann, sehe ich einen für mich gravierenden Fehler in der Argumentationslinie des Artikels:
Die Nutzung einer Mobilfunknummer kann nicht mit der Nutzung einer SIM-Karte gleichgesetzt werden. Sowohl der Ersatz der Karte bei Verlust als auch die Rufnummernmitnahme wäre sonst nicht möglich. Somit ist es nicht zwangsweise eine Falschaussage, dass die SIM-Karte nur kurzzeitig genutzt wurde. Vielleicht wäre dies durch die Autoren zu prüfen.
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