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27.06.2016 , 14:55 Uhr
Die Aufregung von Herrn Schulz und anderen und auch die knappen Angaben von Boris Johnson lassen vermuten, dass selbst für die Brexit-Befürworter der Brexit eine noch offene Frage ist. Man möchte erst einmal mit der EU über den Austritt verhandeln, über Jahre hinweg, so dass man aus britischer Sicht alle Vorteile der fortbestehenden Mitgliedschaft mitnehmen kann und zugleich mit Blick auf den "bevorstehenden" Austritt von allen unangenehmen Verpflichtungen freigestellt wird. Irgendwann wird man im Parlament über die Austrittsvertrag abstimmen, vielleicht auch mit einer neuen Volksabstimmung, beides mit noch offenem Ausgang. Es ist gar nicht gesagt, ob die nächsten britschen Regierungen den Austritt anstreben - aber ihn benutzen werden sie ihn in jedem Fall.
Diese Möglichkeit scheint größere Sorge auszulösen als der Austritt selbst.
zum Beitrag29.04.2016 , 14:07 Uhr
Im Artikel steht doch nicht, dass irgendwem Leistungen gekürzt werden im Vergleich zur Rechtslage vor den Entscheidungen des Bundessozialgerichts. Es soll lediglich durch Klarstellungen im Gesetz die Rechtslage geschaffen werden, die vor den Entscheidungen des Bundessozialgerichts galt.
zum Beitrag