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14.10.2026 , 08:49 Uhr
Wenn ich schon "immersive Fahrsimulatoren" höre, dann bekommen wir das, was wir in D besonders gut können: Ein teures, bürokratisches Verfahren, damit auch bloß die Einzelfallgerechtigkeit gewahrt bleibt und 110% der Fahruntüchtigen aussortiert wird. Dabei würde man bereits mit einem einfachen Reaktionstest, ein paar theoretischen Fragen und einem kurzen Gespräch die schlimmsten Fälle ausfiltern. Zusätzlich werden sich viele erst gar nicht zum Test trauen und den Schein so abgeben, weil ihnen bewusst ist, dass sie in ihrem Zustand eigentlich nicht mehr fahren dürfen. Allein mit diesen Maßnahmen hätte man bereits die statistische Unfall-Häufigkeit dieser Altersgruppe neutralisiert.
zum Beitrag29.09.2026 , 12:27 Uhr
Die Rente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfrei mit 65 wenn man 45 Beitragsjahre vorweist) wurde schon bei der schrittweisen Erhöhung des Rentenalters von 65 auf 67 eingeführt (2008 Gesetz, erster betroffene Geburtsjahrgang 1947). 2014 wurde daraus dann die "Rente mit 63", ein sachgrundloses Geschenk für eine begrenzte Anzahl von Jahrgängen.
zum Beitrag27.08.2026 , 10:42 Uhr
Sehr richtig und wichtig! Zusätzlich ist noch zu erwähnen, dass die "Rente für besonders langjährig Versicherte" gleichzeitig mit der schrittweise Erhöhung des Regelalters von 65 auf 67 Jahre ab dem Jahre 2008 eingeführt wurde. Wer 45 Jahre voll hatte, konnte weiterhin mit 65 in Rente. Dieses Alter in 2014 willkürlich auf 63 zu senken und schrittweise wieder auf 65 steigen zu lassen, war der eigentliche Fehler. Es hatte keinerlei Logik und war ungerecht, ca. 15 Jahrgängen dieses "Geschenk" zu machen. Auch in Folge dessen, wird diese ursprünglich sinnvolle Regelung nun wahrscheinlich genau dann abgeschafft, wenn wieder das ursprüngliche Alter von 65 erreicht wird.
zum Beitrag27.08.2026 , 10:13 Uhr
Es kann politisch entschieden werden, Steuern bei bestimmten Personengruppen zu erhöhen und gleichzeitig mit diesen Zusatzeinnahmen andere zu entlasten. Das ist keine "Zweckbindung". Sonst wäre der "Soli" auch gesetzeswidrig gewesen. Zweckbindung wäre so etwas wie eine "Krankenhaus-Klimaanlagen-Steuer", bei der die Einnahmen nur für ebendiesen Zweck genutzt werden dürften.
zum Beitrag27.09.2025 , 20:21 Uhr
Zitat: "Einige antideutsche Buchläden und Hausprojekte zeigen neben Fotos israelischer Geiseln bewusst keine Bilder palästinensischer Opfer. Das ist Entmenschlichung." Ist das andersrum dann auch so oder doch wieder gaaanz was anderes?
zum Beitrag26.09.2025 , 22:28 Uhr
Seit 1914 sind eheliche Kinder eines deutschen Vaters Deutsche. Per Gesetz (ex lege), ohne Antrag. Seitdem wurde (nach zwischenzeitlichen Rückschritten 1933-1945) diese Regelung auf die Mutter erweitert und der Familienstand unrelevant. Auch die Herkunftsländer des ausländischen Elternteils haben oft gleichlautende Regelungen in ihrer Verfassung (Abstammungsprinzip, "Ius sanguinis"). Daher gibt es schon seit über 100 Jahren Doppel-, oder wenn die Geburt in einem Drittstaat mit Geburtsortprinzip ("Ius soli") stattfand, sogar Mehrfachstaatler.
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