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16.02.2014 , 20:39 Uhr
Wenn der Staatanwalt die Abbleitung, "der werde ja auch eventuell" strafbares runterladen, für ein Ermitlungsgrund hält,
müste er auch jedem, der sich Vogelsamen bestellt oder verschafft, Drogengelüste unterstellen.
Legale Bilder, ob wir die mögen oder nicht, sind kein Grund für rechtsstaatliche Ermittlungen, das Verhalten des Staatsanwaltes wohl schon eher!
P.S: früher gab es die Zeitung "Jung und Frei", nur mit Bildern von "Fkk-Kindern", gedruckt bei der Lübecker Nachrichten, damals im Springerkonzern.
Als Springer noch Geld damit verdienen konnte, hatten die Springer Leute nix dagegen.
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