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05.08.2024 , 10:21 Uhr
Ein kurzer Kommentar und zwei links: Hier geht es um Biologie? Ja, meinetwegen, wobei die meisten ohne Ahnung von derselben sich darauf berufen und ihre gefühlte Wahrheit kundtun. Wie oben Thomas Bach zitiert wird: Die Boxerin wurde als Frau geboren, hat als Frau gekämpft. Das bei einem "Gendertest" XY Chromosomen gefunden wurden, hat nur insofern etwas mit Störung zu tun, weil die Wissenschaft sich von manchen Begrifflichkeiten noch nicht gelöst hat. Viele Leser*innen dürften sich durch die vom Kolumnisten gewählten Formulierungen in ihren Vorurteilen bestätigt sehen.
Ein sehr guter Artikel zum aktuellen Stand der Wissenschaft zu dem Thema Geschlechtervielfalt auf biologischer Ebene: www.scientificamer...verly-simplistic1/
Und weil schön unverfängliche Quelle: www.n-tv.de/sport/...ticle25132859.html
Schade, dass im obigen Artikel Hass und Hetze nicht genauso eindeutig die Grundlage entzogen wird wie in dem ntv Artikel.
zum Beitrag28.12.2022 , 20:15 Uhr
Ach Herr Kretschmann darf hier bella figura machen. Genauso so wie das Interview mit Herrn Schäuble, hat die taz aber auch eine Chance verpasst, die Interviewten durch gute Vorbereitung der Fragen ein wenig in die Enge zu treiben. Warum wird Herr Kretschmann nicht mit der Nase darauf gestoßen, dass Deutschland eben nicht on track ist die Pariser Klimaziele zu erreichen? Ausserparlamentarische Opposition muss immer unangenehm sein, sonst kann sie es gleich lassen. Die unerträgliche Arroganz, mit der Herr Kretschmann die Letzte Generation abkanzelt, ist genau die gleiche, mit der die Anti AKW Bewegung von der Union, FDP und SPD als Freaks, Störer und Spinner, kriminelle etc. abgetan wurden. Und es gibt sehr viele Indizien, dass die Gefahr, die ein Klimawandel, wie wir ihn aller Voraussicht nach erleben werden, viel gefährlicher ist, als eine Kernschmelze hier oder da.
Wie Mensch auch an seiner Empfehlung für OB Kandidaten merkt: Seid opportunistisch, biedert euch an und nebenbei ein bisschen Klimaschutz. Etwas Xenophobie und anti-wokeness hier (Boris) oder auf die "Unterschichten" herabschauen (s.o.).
On the other hand: was kann Mensch auch von einem Ministerpräsident aus BaWü erwarten.
zum Beitrag26.12.2022 , 23:25 Uhr
Ich gebe zu, eigentlich habe ich den Artikel nur gelesen, um mir selbst zu bestätigen, dass Frau Hermann zu dem Thema nichts substantielles sagen wird. Genauso so, wie die Kryptowährungen können ja auch zahllose andere Rohstoffe, Firmenaktien etc oft entkoppelt von tatsächlier physischer Verfügbarkeit oder realen Marktchancen gehandelt werden. Spannend wäre gewesen, mal zu erfahren, was z.B. in El Salvador für Erfahrungen gemacht werden, wo glaube Bitcoin offizielles Zahlungsmittel ist. Kryptowährungen so vollmundig das Aus vorauszusagen halte ich für sehr weit hergeholt. Spannend wird es auch zu beobachten, was passiert, wenn das Bargeld abgeschafft wird und sehr, sehr viele Leute, aus sehr unterschiedlichen Gründen, gerne alternative Zahlungsmittel nutzen wollen. Geht das vielleicht auch digital und anonym?
zum Beitrag08.04.2020 , 10:22 Uhr
"Don" Geraldo, also der Historiker wurde in dem Interview konkret gefragt, wie er die Rolle der Hohenzollern bei der Machtergreifung einschätzt und er hat sich eindeutig dazu geäußert, als Historiker, er hat aber auch zu dem "erheblich Vorschub leisten" Stellung genommen - hier ein juristischer Begriff, der aus juristischer Perspektive beantwortet werden muss, will man etwas sinnvolles dazu sagen. Wenn Sie im Fußball den Begriff des Abseits diskutieren und einen Germanisten dazu fragen und er hat keine Ahnung vom Abseits, erzählt ihnen aber etwas zu der Verwendung des Worts in der niederdeutschen Prosa, dann fragen Sie sich sicher auch... Wat?
zum Beitrag05.04.2020 , 22:42 Uhr
"(...) Aber dass die Nazis ohne diese Unterstützung nicht an die Macht gekommen wären, das würde ich bezweifeln."
Ich verstehe nicht, warum Historker, die sich viel mit dieser Thematik beschäftigen, nicht die Mühe machen, zu recherchieren, wie die Gerichte das Tabestandsmerkmal "erheblichen Vorschub leisten" in § 1 Abs. 4 AusglLeistG auslegen. Was soll die Ignoranz? Natürlich ist dieses Merkmal nicht so auszulegen, dass es nur erfüllt ist, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Nazis ohne die jeweils in Rede stehende Unterstützung nicht an die Macht gekommen wären. Da hilft es auch nicht zu sagen, man sei nicht Jurist.
zum Beitrag22.01.2020 , 18:50 Uhr
Na ja Jim. Vieles ist moglich, insbesondere Falschbeschuldigungen. So, wie Du das formulierst, macht das nur Sinn, wenn POC oder andere Minderheiten überproportional oft derartiges Verhalten an den Tag legen. Solange Du das nicht ein bisschen untermauert, stützt Du vielleicht nicht ganz vorsätzlich die These des Autors, dass Du als privilegierte Person (gehe mal davon aus, dass dem so ist) nicht gewillt bist zuzuhören... Und warum regst Du dich auf, wenn manche Leute Seminare machen, in denen es triggerwarnungen gibt. Du hast doch nur Angst, dass Du nicht alles, was Du denkst, laut sagen darfst. Geht mir übrigens auch manchmal so... Ist vielleicht ne ganz gute Übung für weiße cis beten. ;-)
zum Beitrag16.12.2019 , 19:33 Uhr
verfassungsblog.de...echse-der-pandora/
Viele der Bedenken, die Herr Singelnstein in dem Artikel äußert, dürften auf den nicht sehr originellen Vorschlag von Herrn Rath auch zutreffen. Schlechter Journalismus in der taz, unsauberes Argumentieren mit Statistiken. Sehr naiv zu glauben, dass es den "Ausländern" helfen wird, wie vorgeschlagen zu verfahren. Ähnlich hilfreich dürfte es sein, Donalds lügen mehr Aufmerksamkeit zu schenken um seine Wiederwahl zu verhindern.
zum Beitrag10.12.2019 , 09:08 Uhr
Ach jeh... Wie Sie sich freuen werden, dass jemand auf Ihren mit Verschwörungstheorien gespickten Beitrag eingeht. Sie finden, wie auch andere, den Kommentar zu krass? Sie wollen Handfestes von Handke? Offenbar haben Sie selber wenig Ahnung von dem Gesamtwerk Handkes, sonst wüssten Sie von seiner Sprache, seinen Publikumsbeschimpfungen und wüssten, wer in den Wald hineinruft etc pp.
zum Beitrag19.11.2019 , 15:18 Uhr
Auch sehr lesenswert: www.theguardian.co...free-speech-crisis
zum Beitrag19.11.2019 , 15:13 Uhr
Nein, der VS war schon für Herrn Weber da, der sich darüber beschwerte... Ich wollte Lucke nicht mit Weber vergleichen. Lucke propagierte allerdings auch die Verschwörungstheorie von der schwindenden Meinungsfreiheit für Leute wie ihn, die Widerspruch und klare Kante gegen seinen dumpfen Nationalismus und ökonomischen Unsinn nicht aushalten. Sehr guter Artikel zum Thema: www.nytimes.com/20...edia-violence.html
zum Beitrag19.11.2019 , 11:07 Uhr
Ich habe in Greifswald Studiert. Dort habe ich in der Vorlesung Bürgerliches Recht für Fortgeschrittene bei Herrn Prof. Weber folgende Szene erlebt: Ein Mitglied des Stupa bat darum, vor der Vorlesung die Studierenden dazu aufzufordern, am Nachmittag zu einer Mahnwache zu kommen. Die Mahnwache wurde ausgerichtet für die Opfer des von Oberst Klein befohlenen Angriffs durch deutsche Kampfflugzeuge auf einen mit Raffinerieerzeugnissen beladenen Tanklaster in Afghanistan, bei dem, wenn ich mich recht erinnere, etwa 50 Menschen (Zivilisten) ermordet wurden.
Als Herr Weber sodann wie üblich mit Grüß Gott die Vorlesung eröffnete, brach sich ein rechtsextremer Wutschwall Bahn: Was dem Stupa Einfalle, deutsche Soldaten in den Dreck zu ziehen, das sei unerhört, die würden ihr Leben fürs Vaterland aufs Spiel setzen, wie schon in den 1940ern, da hätten deutsche Soldaten ihr Vaterland gegen den Angriffskrieg (sic!) der Russen verteidigt (ja, so wörtlich Herr Weber). EIN einziger Student hat daraufhin die Vorlesung verlassen, ich leider nicht. Kein Widerspruch, kein gar nichts durch das Auditorium. Vergleichbare sexistische, chauvinistische, nationalistische Aussagen und Provokationen gehörten zu Beginn der Vorlesung bei Herrn Weber zur Routine. Das Kollegium an der Fakultät beließ es bei mahnenden Worten, man will sich das Klima ja nicht vergiften, das Ministerium hat nix gehört und nix gesehen trotz VS im Hörsal, soll alles schön harmonisch effizient weitergehen. Die Studierenden spendeten Herrn Weber teilweise Applaus und freuten sich über überdurchschnittlich gute Noten.
Solange Profs wie Herr Weber an Hochschulen auf Studierende losgelassen werden, sollte der Fokus der Debatte genau hier liegen und nicht auf den Studierenden, die berechtigt dagegen aufbegehren, mag das Beispiel Weber auch extrem sein.
Alle, die nicht aufmucken (so wie ich in der Vorlesung) sollten sich schämen, dazu beizutragen, dass die Rechte diskursiven Raum gewinnt.
zum Beitrag14.06.2019 , 09:42 Uhr
Das ist völlig falsch. Immobilien werden oftmals als Anlageobjekte realisiert, Neubauten senken die Mieten eben nicht zwangsläufig.
zum Beitrag05.05.2019 , 14:55 Uhr
Sehr wahr.
zum Beitrag05.05.2019 , 13:14 Uhr
Vollkommen normal? Vielleicht. Vielleicht besucht der BP tatsächlich Soldatenfriedhöfe wo lediglich Wehrmachssoldaten begraben sind. Es gibt ja auch nach wie vor in jedem zweiten Dorf Ehrenmahle, wo den für das Vaterland gefallenen "Helden" gedacht wird. Das kann eine deutsche Gesellschaft als völlig normal empfinden. Sie könnte sich aber auch einer anderen Erinnerungsstücke verpflichtet fühlen! Einer, in der nicht den Tätern gedacht und Ehrenmahle errichtet werden, in der es nicht geil ist, für eine (faschistischen) Staat zu sterben, wo die Opfer nicht um Entschädigung, Rehabilitation und Anerkennung kämpfen müssen. Fakt ist doch, dass dieser Staat und diese Gesellschaft erst ihre Verbrechen geleugnet hat und danach alles versucht hat um Entschädigungen zu vermeiden. Aktuelles Beispiel sind die Auseinandersetzungen um Entschädigungen für die Herero und Nama, wo die Bundesregierung sich mit juristischen Taschenspielertricks aus der Verantwortung ziehen will.
zum Beitrag05.05.2019 , 11:12 Uhr
Kriminologie und Soziologie würden eher sagen, Strafe dient der Resozialisierung und der Generalprävention. Der Grundtendenz des Beitrags kann ich aber nur Beipflichten. Ein ungutes Gefühl sollte uns in der Tat beschleichen, wenn uns ein angebliches Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot mehr beschäftigt als das völlige Versagen der deutschen Nachkriegsjustiz.
zum Beitrag05.05.2019 , 09:36 Uhr
Dogmatisch gesehen liegt hier kein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot vor. Vielmehr hat sich die Rechtsprechung letztlich dazu durchgerungen das geltende Recht anzuwenden (wie an anderer Stelle auch). Zum Beispiel hatte der BGH kein Problem damit, in Fällen der organisierten Kriminalität auf einen konkreten Tatbeitrag des Hintermanns bzw. Bandenchefs zu verzichten, um eine Mittäterschaft anzunehmen. Ausgereicht hat nach der vom BGH vertretenen sog. Animus Theorie, irgendeinen (z.B. auch nur planerischen) Beitrag zu der Tat zu leisten und der Wille des Bandenchefs, den Erfolg der Tat als eigene zu wollen. Eine Verurteilung der NS-Verbrecher wären auch ohne Nürnberger Klausel und ohne Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot nach deutschem Strafrecht wegen (mittäterschaftlich begangenem) Mord, Totschlag und Beihilfe dazu möglich gewesen, hätte nicht der BGH in letzter Instanz völlig abwegige Kriterien an einen konkreten Tatnachweis bei NS Verbrechern verlangt.
Letztlich ist die Justiz eben nicht unabhängig, wie gerne propagiert. Die Staatsanwaltschaften sind den Justizministerien unterstellt und weisungsgebunden. Die Richter sind zwar unabhängig, letztlich aber auch nur ein Spiegel des Gesellschaft. Wer sich die Besetzung des BGH nach 1945 anschaut, der hat keine Fragen mehr. In der Justiz gab es in den 50er und 60er Jahren mehr Beamte mit NSDAP Mitgliedschaft als vor 45, weil aus den ehemaligen Ostgebieten geflüchtete eingestellt und die Entnazifizierung bewusst sabotiert wurde. Der Gesetzgeber hat fleißig zu dieser Entwicklung beigetragen, indem er die Gesetzeslage entsprechend angepasst hat.
zum Beitrag04.05.2019 , 17:04 Uhr
Viele Fragen der Autorin und vielleicht auch der Leser*innen dieses Artikels dürfte diese Lektüre beantworten: Furchbare Juristen von Dr. Ingo Müller, siehe www.amazon.de/Furc...cher/dp/3426039605
Eine absolute Pflichtlektüre um zu verstehen, wieso die Nazis sich auf die Justiz verlassen konnten und wieso die Justiz nach 1945 davon absah, die NS verbrechen mit den Mitteln des Strafrechts aufzuarbeiten.
zum Beitrag27.03.2019 , 09:36 Uhr
Liebe Schüler*innen! Protest muss unangenehm sein um Aufmerksamkeit zu erzeugen und zu wirken. Vielen Dank für Euren Einsatz! Es geht um unser aller Zukunft. Die Verfassung in Form von Art. 8 GB garantiert Euch das Recht auch während der Schulzeit zu demonstrieren. Lässt Euch nicht einschüchtern! Hier ein guter Artikel, der das unterstreicht: verfassungsblog.de...sammlungsfreiheit/
zum Beitrag13.06.2018 , 16:02 Uhr
Interessant, dass die Autorin in Ihrem Artikel ohne den Begriff Kapitalismus und - in seinem Geburtsjahr - ohne Marx auskommt. Anstatt die Sachzwänge einer kapitalistischen Ökonomie zu untersuchen, wie es Karl Marx getan hat, beschreibt die Autorin auf einer sehr oberflächlichen Ebene Probleme und richtet Apelle ans Volk: Bitte, verhaltet Euch anders! Schont die Umwelt, teilt euer Hab und Gut!
"Utopien sind keine Blaupausen. Sie beschreiben Möglichkeitsräume. Sie versprechen nicht, dass die Zukunft bringen wird, was sie skizzieren. Für ihre Umsetzung braucht es saubere Wissenschaft und gelingende Kooperation. Doch ohne den Mut, sich schließende Möglichkeitsräume konsequent zu verlassen, können sich neue schlecht entfalten."
Ach was! Dann seien Sie doch einmal radikal, wie die von Ihnen benannten Denker! Ihre rhetorischen Fragen zum Schluss des Artikels hätten Sie sich auch sparen können. Die Antworten darauf kennen Sie oder Sie könnten sie bei gehöriger Anstrengung kennen. Sie ist ganz einfach: Weil sehr vielen sehr reichen Individuuen und Kooperationen nichts nützt. Und weil diese sich in unserer parlamentarischen Demokratie einen Lobbyapparat unterhalten, der radikale Veränderungen ausschließt.
zum Beitrag21.02.2018 , 14:02 Uhr
Vor zwei Wochen hatte ich Potsdam ein ähnlich gruseliges Ereignis. Ich bin von einem Parkplatz zwischen zwei Autos auf die Straße eingebogen, Höchstgeschwindigkeit ist dort 30 km/h. Da ich im Verein Rennrad fahre, erreiche ich diese Geschwindigkeit mühelos in kurzer Zeit. Trotzdem hat der SUV Fahrer hinter mir gemeint, er müsse jetzt noch überholen. Da ich jedoch bereits unmittelbar hinter dem vor mir fahrenden Auto angekommen bin, hat er versucht, mich zu Seite abzudrängen. Was ihm misslang. Er ließ sich dann unter hupen leicht zurückfallen. An der nächsten Kreuzung schrie er mich an, ich solle doch mal absteigen. Ich bin weitergefahren. Er hat mich dann überholt, hielt an der nächsten Kreuzung und kam mit einem Schlagstock auf mich zu gerannt. In der Aufregung habe ich mir das Nummernschild nicht gemerkt, und da es bereits dunkel war/keine Zeugen bin ich der Sache nicht weiter nachgegangen.
zum Beitrag18.10.2017 , 20:11 Uhr
Ja, sexualisierte Gewalt ist schrecklich. Ja, es braucht eine Kultur des Vertrauens. Ja, insbesondere cis-Männer müssen sich viele unangenehme Fragen gefallen lassen. Ja, unsere patriarchale Gesellschaft muss sich ändern, es wäre gut wenn das als gemeinsame Aufgabe begriffen werden würde, cis-Männer sich aber im besonderen engagieren, zuhören, "lernbereit" und "aware" sind. Und ja, jedes Opfer sexualisierter Gewalt muss den Nachweis erbringen, dass tatsächlich in irgendeiner Form sexuelle Belästigung oder schlimmeres stattgefunden hat. Weder die Problematik der Beweisführung noch die patriarchale Gesellschaftsstruktur, die insbesondere cis-Männer im Falle einer Anschuldigung protegiert, die Taten verharmlost etc. darf zu einer Beweislastumkehr führen. Es lässt sich natürlich darüber streiten, was die Autorin meint, wenn sie sagt, dass "Leute nicht ständig unter Beweis stellen müssen, dass sie Opfer sexualisierter Gewalt wurden". Es wäre schön, wenn dies im Freundeskreis nicht nötig wäre. Es wäre schön, wenn in der Gesellschaft und insbesondere bei den Strafverfolgungsbehörden jene "Kultur des Vertrauens" herrschen würde, die die Autorin einfordert. Aber zumindest vor Gericht sollte immer und für jeden Angeklagten der Grundsatz "in dubio pro reo" gelten. Es stört mich, dass viele Aktivist_innen ständig fordern, dass ein Opfer sexueller Gewalt die Tat nicht nachweisen muss. Das fordert doch auch niemand für diejenigen, die als querschnittgelähmte Opfer eines fehlgeschlagenen Mordes ihr Leben Lang im Rollstuhl verbringen müssen.
zum Beitrag20.07.2017 , 11:11 Uhr
Nebenbei bemerkt: Die taz druckt Werbung für die AfD und die Bundeswehr.
zum Beitrag19.07.2017 , 14:36 Uhr
Hihi... den Kommentar einleiten mit "Mir ist das etwas naiv gedacht" und dann behaupten, man könne in Deutschland frei und für alles demonstrieren. Ist nicht böse gemeint, aber das ist wirklich naiv.
zum Beitrag11.07.2017 , 12:01 Uhr
Vielleicht kann ich Dir weiterhelfen. Der Unterschied besteht in der Motivation: Nazis begehen Straftaten in der Regel, weil sie sich oder ihr Volk als etwas Besseres sehen, den Fremden, Anderen überlegen. Diese Anderen müssen ausgerottet werden. Linke gewalt hingegen ist in der Regel getragen von der Motivation, die Gesellschaft gerechter, hierarchieloser zu machen, sie richtet sich zudem gegen die Auswirkungen einer kapitalistischen Wirtschaft mit aller ihren schrecklichen Folgen, insbes. hinsichtlich Folgen für Gesellschaften in globalen Süden und die Umwelt. Und ja, die Motivation ist maßgeblich für die Beurteiluntg von Handeln, dies wird insbsesondere im Strafrecht deutlich. Im Strafrecht: Wer aus Habgier tötet, ist ein Mörder, Mindeststrafe lebenslänglich. Wer einen Menschen fahrlässigerweise umbringt, kann mit einer Geldstrafe davonkommen.
zum Beitrag04.03.2016 , 14:00 Uhr
Herr Rath,
Sie wissen sicher, dass Fischer keineswegs gegen das (feministische?) Prinzip "nein heißt nein" ist. Zumindest könnten Sie es wissen, wenn Sie seine Kolumne lesen und verstehen.
Für Sie und alle anderen, die vielleicht aufgrund einer ideologischen Verblendung eine differenzierte Auseinandersetzung zu dem Thema Sexualstrafrecht scheuen, versuche ich noch einmal in eigenen Worten wiederzugeben, was Herr Fischer sagen möchte: Die Tatsache, dass ein Verbrechen begangen wurde, muss die Staatsanwaltschaft bzw. die Staatsanwaltschaft mithilfe des anklagenden /anzeigenden Opfers als Zeugen nachweisen. Dieser Nachweis ist gerade in Situationen, die in den eigenen vier Wänden geschehen besonders schwierig. Das ist ein riesiges Dilemma für alle Menschen, die Opfer häuslicher und insbesondere sexueller Gewalt werden, denn diese findet meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Zeugen statt.
Nun gibt es Fälle, in denen Angeklagte vom Vorwurf, eine Sexualstraftat begangen zu haben, freigesprochen wurden. Diese Fälle wurden herangezogen, um eine "Schutzlücke" zu beweisen. Das jeweils angeklagte Verhalten ist allerdings strafbar! Der Nachweis, dass die Handlungen gegen den Willen des Opfers durchgeführt wurden konnte jedoch nicht erbracht werden.
Diejenigen, die also eine Verschärfung des Strafrechts fordern, fordern de facto eine Beweislastumkehr: Der Angeklagte solle beweisen, er habe sich nicht strafbar gemacht. Das kann nicht sein.
Natürlich muss jede_r ein Nein respektieren! Lieber Herr Rath, ich würde mich unglaublich freuen, wenn Sie Zeit und Muße hätten sich einmal damit auseinanderzusetzen, wie den Opfern sexueller Gewalt wirklich geholfen werden kann, und zwar nicht, indem man die Unschuldsvermutung aufgrund einer Beweisschwierigkeit umdreht.
zum Beitrag13.07.2015 , 16:35 Uhr
https://de.wikipedia.org/wiki/Griechische_Staatsschuldenkrise#Ma.C3.9Fnahmen_der_griechischen_Regierung
Erst informieren, dann losquatschen.
zum Beitrag28.05.2015 , 15:40 Uhr
Aus juristischer Perspektive ist der Gesetzesentwurf, der leider - oder vielleicht: bezeichnender Weise - auch von den Grünen mitgetragen wird, ein absoluter Irrweg, nicht verhältnismäßig und überflüssig. Durch § 113 StGB sollten Bürgerinnen und Bürger in Konfliktsituationen mit der Polizei im Vergleich zu § 240 (Nötigung) bessergestellt werden. Durch Anhebung des Strafrahmens wurde diese Besserstellung de facto schon aufgehoben. Durch den neuen Schwachsinnsparagrafen wird die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers ad absurdum geführt. Zudem wird den PolizistInnen noch mehr als jetzt die Definitionsmacht über Ereignisse und Zwischenfälle zugeschanzt. Sehr lesenswert zu dieser Thematik: Prof. Singelnstein u.a. in: NJW 2011, S. 3473 ff.
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