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08.04.2024 , 10:42 Uhr
Die Kirchen möchten halt, dass Gottes Wille geschieht. Der schert sich aber wenig um aussichtsloses Leiden von Mensch und Tier. Und droht sogar mit ewigen Höllenqualen. Ausführliche Infos zum Streit um die professionelle Suizidhilfe (nicht: Suizidbeihilfe!) gibt es hier: 217stgb.com .
zum Beitrag15.06.2023 , 12:03 Uhr
Es ist nicht zu fassen, dass es immer noch üblich ist, das vergiftete Wort "Suizidbeihilfe" zu verwenden. Denn Beihilfe bezieht sich im Strafrecht auf rechtswidrige Handlungen. Aber weder Suizid noch Suizidhilfe sind verboten. Hört endlich auf, Suizidwillige und Suizidhelfer sprachlich zu kriminalisieren!
zum Beitrag23.05.2023 , 19:41 Uhr
Es geht nicht um Suizidbeihilfe, sondern um Suizidhilfe. Von Suizidbeihilfe zu sprechen bedeutet, diese Hilfe in der Not sprachlich zu missbilligen. Das trifft den Suizidenten wie seinen Arzt. Denn von Beihilfe ist im Strafrecht die Rede, wenn es um Straftaten wie Diebstahl, Betrug, Mord und Totschlag geht, also bei einer rechtswidrigen Tat geholfen wird (s. § 27 StGB). Da der Suizid nicht rechtswidrig ist, kann es grundsätzlich keine Beihilfe zum Suizid geben.
PS: Denk drüber nach in aller Stille, wovon er frei, der "freie" Wille.
zum Beitrag06.10.2021 , 19:05 Uhr
An der Missbrauchsvertuschung war wesentlich der Vatikan beteiligt. Soweit es Johannes Paul II., Kardinal Ratzinger und Papst Franziskus betrifft habe ich Belege dafür hier zusammengestellt: www.reimbibel.de/M...ung-im-Vatikan.pdf .
zum Beitrag24.08.2021 , 09:41 Uhr
Menschen delegieren gern ihre Verantwortung an Autoritäten. Echte und vermeintliche. Die Medien machen einige dieser Scharlatane groß, da z.B. unkonventionell agierende Ärzte interessanter sind als Doktoren, die leitliniengerecht diagnostizieren und behandeln. Und es kann dann zum multiplen Systemversagen von staatlichen und medizinischen Kontrollorganen kommen. Ein Beispiel dafür war und ist die kriminelle „Therapie“ der Neurodermitis durch Prof. Ernst August Stemmann und dessen Nachfolger an der Kinderklinik Gelsenkirchen, bei der Säuglinge und Kleinkinder absichtlich von ihren Müttern getrennt wurden. Von rühmlichen Ausnahmen abgesehen (Spiegel, TAZ, DLF) haben Journalisten und Journalistinnen die Gelsenkirchener Pseudomedizin jahrzehntelang bejubelt. Kritik wurde von der Ärztekammer Westfalen-Lippe abgewehrt. Ich habe darüber ausführlich berichtet: www.kinderklinik-g...nkirchen-kritik.de . Meine Strafanzeigen wurden 2005 und 2021 von der Staatsanwaltschaft in Essen als unbegründet zurückgewiesen. Es handele sich nur um einen Streit unter Medizinern und zuständige Behörden würden meine Kritik nicht teilen. Nicht überraschend: Den Festvortrag zum 25-jährigen Bestehen des Selbsthilfe-Vereins der inzwischen mangels Nachfrage geschlossenen Psychosomatik-Abteilung der Klinik hat Dr. Winterhoff gehalten.
zum Beitrag18.12.2020 , 13:38 Uhr
Nach 40 Jahren ist die Psychosomatik-Abteilung der Kinderklinik Gelsenkirchen endlich geschlossen worden. Dieser Klinikskandal wird derzeit journalistisch aufgearbeitet. Zuletzt erschien dies: 17.12.2020, DLF Kultur: „Mindestens 87% Erfolg? Die Evidenz ganzheitlicher Methoden in der Kinderpsychosomatik (A. Himmelrath und T. Grampes)“.
In diesem 30-minütigem Bericht über die Scharlatanerie an der Kinderklinik Gelsenkirchen kommen zwei Mütter und zwei Ärzte zu Wort. Mutter eines damals 6 Monate alten Säuglings mit schwerer Neurodermitis: „Meiner Meinung nach … ist das dort eine Sekte. So richtig wird man, wenn man Zweifel hat, nicht für voll genommen. Wenn man Zweifel hat, dann wird einem gleich gesagt, ja, dann wenden Sie sich an einen Psychologen. Die Zweifel werden recht schnell erdrückt und man wird recht schnell runtergedrückt.“ Die beiden Ärzte sprechen von Scharlatanerie und blankem Schwachsinn.
Link zur Aufzeichnung der Sendung: s. Ende meiner Chronik des Gelsenkirchener Klinikskandals: www.kinderklinik-g...nkirchen-kritik.de
zum Beitrag23.06.2020 , 13:53 Uhr
Es handelt sich bei der Suizidassistenz nicht um Beihilfe, sondern um Hilfe zur Selbsttötung. Beihilfe setzt gemäß § 27 StGB eine rechtswidrige Haupttat voraus. Ein Suizid ist aber nicht rechtswidrig.
zum Beitrag12.01.2020 , 21:25 Uhr
Juristisch ist eine Beihilfe zum Suizid gar nicht möglich, denn Beihilfe setzt gemäß § 27 StGB eine rechtswidrige Haupttat voraus. Ein Suizid ist aber nicht rechtswidrig. Ich bitte deshalb, diesen vergifteten Begriff, der wohl meist fahrlässig, vielleicht manchmal aber auch absichtlich die Suizidwilligen und deren Helfer/innen kriminalisiert, in der Suizidhilfedebatte nicht mehr zu benutzen.
zum Beitrag07.09.2019 , 20:30 Uhr
Diese Transkription findet man jetzt hier: www.reimbibel.de/S...ann-luegt-live.htm .
zum Beitrag07.09.2019 , 10:40 Uhr
Wer heilt? Die Kinderklinik Gelsenkirchen? Das mag bei Verhaltensstörungen (Essen, Schlafen, Schreien) der Fall sein, aber die verwendeten rabiaten Methoden könnten gleichzeitig Mutter, Kind und deren Beziehung schwer schädigen. Siehe diese Kritik von Kinderpsychiatern: www.dgkjp.de/image...rnschule_final.pdf .
Zum angeblich großen Erfolg der Neurodermitisbehandlung gibt es drei Studien der Klinik, nur eine davon wurde in einer Fachzeitschrift veröffentliche. Alle drei Studien berichten nur über Besserungen und haben keine Kontrollgruppe, die konventionell behandelt wurde. Ob das teure und potentiell schädigende „Gelsenkirchener Behandlungsverfahren“ überhaupt Verbesserungen des Hautzustands bewirkt, bleibt angesichts von Schwankungen und einer stark rückläufigen Tendenz bei Säuglingen und Kleinkindern (Spontanremission) unklar. Zum Asthma bzw. der „Revierangst“ sah ich noch keine Studie der Klinik.
Der frühere ärztliche Leiter der Kinderklinik Gelsenkirchen, Prof. Ernst August Stemmann, unter dem die jetzigen Leiter der Abteilung "Pädiatrische Psychosomatik", Dietmar Langer und Dr. Kurt-André Lion, von 1991/92 bis 3/2008 gearbeitet haben, war ein erklärter Anhänger der "Germanischen Neuen Medizin" des vorbestraften Krebsscharlatans Ryke Geerd Hamer. Das wirkt bis heute nach: Langer und Lion glauben ebenfalls, alle Krankheiten würden durch eine „Gefühlsverletzung“, Asthma durch „Revierangst“ und Neurodermitis durch Trennungsangst verursacht. Entsprechend werden sogar schon Säuglinge täglich mehrmals über längere Zeit von ihren Müttern getrennt („Trennungstraining“) und außerdem einem „Stressimpfungstraining“ ausgesetzt. Dies dürfte in Deutschland einmalig sein und widerspricht eindeutig den einschlägigen AWMF-Leitlinien von 9/2015 zur Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen bei Säuglingen. Näheres hier: www.reimbibel.de/G...-Gelsenkirchen.pdf .
zum Beitrag05.07.2019 , 13:45 Uhr
„die Beihilfe zur Selbsttötung ist straflos“ Eine „Beihilfe“ zur Selbsttötung ist gar nicht möglich, da Beihilfe nach § 27 StGB eine rechtswidrige Haupttat voraussetzt. Es ist aber leider üblich, sogar bei Juristen, von Beihilfe zu sprechen und damit – absichtlich oder unabsichtlich – auch verantwortungsvoll handelnde Ärzte schleichend zu diffamieren. Denn das Wort „Beihilfe“ assoziiert man in der Juristerei automatisch mit einer Straftat.
Eine Depression schließt „frei verantwortliche“ Selbsttötungsentschlüsse nicht aus. Es ist ein riesiger Unterschied, ob jemand nach einem Schicksalsschlag akut verzweifelt ist oder trotz ärztlicher oder psychotherapeutischer Bemühungen chronisch schwer leidet. Auch die Patientinnen von Dr. Spittler und Herrn Turowski waren aus nachvollziehbaren Gründen depressiv. Beide Ärzte wären wegen eines Tötungsdelikts verurteilt worden, wenn man ihre Patientinnen nicht für voll zurechnungsfähig gehalten hätte. Allen Depressiven die Suizidhilfe zu versperren, ist ethisch nicht vertretbar.
zum Beitrag05.07.2019 , 13:07 Uhr
„Denn „geschäftsmäßig“ ist eine Handlung schon dann, wenn sie wiederholt vorgenommen wird.“ Stimmt nicht, denn es reicht, wenn die Handlung auf Wiederholung angelegt ist (s. Begründung des Gesetzes). Und ärztliches Handeln ist grundsätzlich auf Wiederholung angelegt. Ein Arzt der erstmals beim Suizid hilft, würde das in einem ähnlichen Fall wieder tun wollen.
Bundesverfassungsrichter Voßkuhle konnte natürlich nicht einfach sagen, dass er den 217 für verfassungswidrig hält, er hat das aber im Rahmen des ihm Möglichen sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Und (fast) alle Richter/innen des 2. Senats schienen seine Meinung zu teilen.
zum Beitrag05.07.2019 , 12:50 Uhr
„Es ist auch umstritten, ob Landesärztekammern überhaupt solche Verbote aufstellen dürfen.“ Ein sehr wichtiger Punkt, der in Karlsruhe angesprochen, aber nicht geklärt wurde. 15 der 19 Landesärztekammern haben ihren Mitgliedern die Suizidhilfe verboten. Diese Satzungsänderungen wurden 2011 von staatlichen Stellen genehmigt. Ich habe nie von einer entsprechenden Verfassungsklage gehört. Hoffentlich fordert das BVerfG die Länder auf, darauf hinzuwirken, dass § 16 der Berufsordnung das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende nicht in verfassungswidriger Weise einschränkt.
Es ist leider damit zu rechnen, dass die Kirchen, CDU/CSU und Teile der SPD nach einer Abschaffung des 217 versuchen werden, den Zugang zur Suizidhilfe durch möglichst hohe Hürden zu behindern. Siehe dazu und zur Sterbehilfeproblematik insgesamt verschiedene Texte von mir und von anderen Autoren: www.reimbibel.de/217.htm .
zum Beitrag29.04.2019 , 09:09 Uhr
Mit krampfhafter Lebens- und Leidensverlängerung lässt sich natürlich sehr viel mehr Geld verdienen als mit Suizidhilfe. Allein schon für die künstliche Beatmung, die nicht immer nötig und gewollt ist, werden laut Palliativmediziner Thomas Sitte jährlich 3 bis 5 Milliarden Euro bezahlt.
Nach den Verfassungsorganen Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundeskanzler und Bundespräsident hat sich zunächst auch das Bundesverfassungsgericht Ende 2015 bei der Ablehnung eines Eilantrags hinter den verfassungswidrigen § 217 gestellt und sich dessen (aus meiner Sicht vorgeschobener) Begründung angeschlossen (s. www.reimbibel.de/217.htm ). Nicht zuletzt durch Bundesrichter Masling, der für den befangenen Richter Müller einspringen musste, hat sich inzwischen aber das Blatt gewendet. Spätestens seit dem 17. April 2019 (2. Tag der mündlichen Verhandlung) ist anzunehmen, dass der Zweite Senat § 217 für verfassungswidrig erklären wird. Diese „schallende Ohrfeige“ haben sich die Damen Göring-Eckhardt, Griese, Högl, Merkel, Vogler sowie die Herren Augsberg, Bedford-Strohm, Brand, Brysch, Gauck, Gröhe, Huber, Marx, Sitte, Spahn und viele weitere 217-Initiatoren und Befürworter redlich verdient.
Nun ist allerdings zu befürchten, dass durch eine neue gesetzliche Regelung der ärztlich unterstützte Suizid zwar wieder im Prinzip möglich gemacht wird, aber das ärztliche Standesrecht, ein staatlich kontrolliertes Prüfverfahren und christliche Fundamentalisten weiterhin dafür sorgen werden, dass sich an der katastrophalen Lage in Deutschland (jährlich zigtausende Fälle von unnötig in die Länge gezogenem Leiden vor dem Tod, 10.000 meist fürchterliche Suizide und 100.000 missglückte Suizidversuche) erst mal nicht viel ändern wird.
zum Beitrag15.04.2019 , 22:35 Uhr
Deutschlands Nazi-Vergangenheit, die Kirchen, der Malteserorden, das ZdK und weitere christliche Vereinigungen, CDU/CSU und Teile der SPD-Fraktion haben dafür gesorgt, dass ein Abkürzen des Leidens vor dem Tode durch einen ärztlich unterstützten Suizid seit Ende 2015 so gut wie unmöglich geworden ist. Meine Beschwerde gegen § 217 (2 BvR 2507/16) hat das BVerfG für unzulässig erklärt, weil ich als Bürger nicht unmittelbar mit Strafe bedroht werde und nicht sicher ist, dass ich jemals durch das Gesetz schwer beeinträchtigt werde. Sollte ich aber eines Tages aussichtsloses Leiden durch einen Suizid abkürzen wollen, wird mir wohl kein Arzt dabei helfen. Warum ich nicht glaube, dass das BVerfG § 217 für verfassungswidrig erklären wird, habe ich hier erläutert: www.reimbibel.de/217mv.pdf . Unter § 217 dürften grob geschätzt jährlich etwa 5%, das wären 45.000 der etwa 900.000 Sterbenden, schwer zu leiden haben. Da Verleitung zum Suizid schon vor § 217 als Tötungsdelikt galt, sind die Begründung und der Nutzen dieses Strafgesetzes mehr als fraglich. Nicht die ärztliche Suizidhilfe ist ein Verbrechen, sondern deren fast vollständiges Verbot.
zum Beitrag12.04.2019 , 12:22 Uhr
Kardinal Joseph Ratzinger verzögerte oder verhinderte als Präfekt der Kongregation für den Glauben bei mindestens vier verbrecherischen Priestern die Entlassung aus dem Priesterdienst: www.reimbibel.de/R...nger-Missbruch.pdf
zum Beitrag03.03.2019 , 22:23 Uhr
Es hat sich anscheinend immer noch nicht rumgesprochen, dass Franziskus sowohl als Erzbischof in Argentinien als auch als Papst in Rom in etlichen Fällen Missbrauchsvertuschung betrieben hat: www.reimbibel.de/F...kus-Missbrauch.pdf .
zum Beitrag20.02.2019 , 16:35 Uhr
Stellungnahme von Prof. Reinhard Merkel für die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 18. 2. 2019 zu dem Antrag der FDP-Fraktion „Rechtssicherheit für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage schaffen“ www.bundestag.de/b...werkranke-data.pdf
zum Beitrag19.12.2016 , 19:30 Uhr
Angeblich will das Gesetz nicht-suizidwillige Menschen davor schützen, durch das Angebot auf Wiederholung angelegter Suizidhilfe zur Selbsttötung verleitet oder gedrängt zu werden. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen Dr. Roger Kusch wurde im Mai 2014 eröffnet und bald nach der Verabschiedung von § 217 mangels hinreichenden Tatverdachts vom Landgericht Hamburg eingestellt. Das Verfahren dürfte aber dabei geholfen haben, dieses fürchterliche Gesetz durchzubringen.
Da zehn Landesärztekammern ihren Mitgliedern jede Suizidhilfe verbieten, ist zu erwarten, dass es vielen verzweifelten Menschen durch § 217 unmöglich wird, auf schnelle, sichere, schmerzlose und Dritte nicht schädigende Weise zu sterben. Sie müssen dann gegen ihren Willen weiter leiden oder (vorzeitig) eine brutale Methode (wie Strick, Pistole, Hochhaus, Bahngleis) verwenden.
§ 217 ist in erheblichem Maß religiös motiviert und verstößt gegen etliche Artikel des Grundgesetzes (1,2,3,4,12,19,33,38). Ich halte das Gesetz für unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig und habe deshalb am 7.12.2016 ebenfalls Verfassungsbeschwerde eingelegt.
zum Beitrag28.02.2015 , 10:00 Uhr
Konservative Christen versuchen unverschämterweise gerade, durch ein Strafgesetz alle Menschen in Deutschland daran zu hindern, ihr Leben notfalls auf humane und sichere Weise selbst zu beenden. Vermutlich wird es gelingen, Sterbehilfeorganisationen zu verbieten. Ob es eine Ausnahmeregelung für Ärzte geben wird, ist noch unklar. Tötung wird – ob mit oder ohne Verlangen – weiterhin strafbar sein.
Es ist zu befürchten, dass in dieser oft unsachlich geführten Debatte bis zum Schluss von „Beihilfe zur Selbsttötung“ geredet wird. Dies ist eindeutig Unsinn, man redet ja auch nicht von Beihilfe in der Not oder Beihilfe zum Umzug. Beihilfe ist nach §27 StGB eine Straftat, die eine strafbare Haupttat wie Mord, Diebstahl oder Steuerhinterziehung voraussetzt. Suizid wird zwar von vielen Christen grundsätzlich abgelehnt, er ist jedoch seit 1872 nicht mehr rechtswidrig. Wer trotzdem von Beihilfe spricht, kriminalisiert absichtlich oder unbedacht Menschen, die z.B. als Ärzte lediglich tun, was ethisch vertretbar oder – wie im Fall von Brittany Maynard – unbedingt geboten ist.
Unter diesem Link findet man ein Reihe von interessanten Artikeln zur Debatte um den ärztlich assistierten Suizid: www.reimbibel.de/27.htm .
zum Beitrag20.03.2014 , 08:01 Uhr
Ganz besonders am Herzen lagen dem großen Oblatenwandler und Weihrauchschwenker die "neuen Gottlosen". In dieser Hinsicht war er ein wirklich vorbildlicher Hetzer vor dem Herrn:
"„Über diesem Menschen leuchte nicht mehr der Glanz der Gottesebenbildlichkeit, der ihm seine Würde und Unantastbarkeit gebe, sondern nur noch die Macht menschlichen Könnens. Das System des Nationalsozialismus und des Kommunismus im vergangenen Jahrhundert hat uns gezeigt, wohin das führt: Nicht zu mehr Glück und Freiheit des Menschen, sondern an den Rand des Abgrunds, in letzter Konsequenz zur Abschaffung des Menschen. Dafür stehen die KZ’s und Gulags. ... Die Kirche wird das Osterhalleluja noch singen, wenn der wissenschaftliche Atheismus vielleicht nur noch in den Geschichtsbüchern als Relikt menschlicher Verirrung vermerkt wird. Nun aber feiert dieser so genannte wissenschaftliche Atheismus fröhliche Auferstehung. Hoffentlich durchschauen die Menschen diesen uralten Dreh, mit dem sie den Gottesglauben verlieren sollen. Es sei nochmals daran erinnert, dass solche Unternehmungen keine harmlosen Experimente einiger Leute sind! Wie damals, so kann das auch heute viele Menschen buchstäblich das Leben kosten. ... Ähnlich wie einst die Nationalsozialisten im einzelnen Menschen primär nur den Träger des Erbgutes seiner Rasse sahen, definiert auch der Vorreiter der neuen Gottlosen, der Engländer Richard Dawkins, den Menschen als „Verpackung der allein wichtigen Gene“, deren Erhaltung der vorrangige Zweck unseres Daseins sei.“ (Predigt zum Hochfest Allerheiligen im Hohen Dom zu Köln am 1. November 2013)
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