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19.12.2015 , 18:10 Uhr
Eine wichtige Information fehlt im Text, den ich ansonsten inhaltlich vollkommen unterstütze. Die Frage, wie es so weit kommen konnte, warum die jüdische Gemeinde bisher nicht die Kraft hatte, sich von solchen undemokratischen Verhaltensweisen zu befreien. Es liegt an der Institution "Körperschaft des öffentlichen Rechts". Es gibt "Konkordate" mit der Kirche aus der Weimarer Zeit, die noch gültig sind. Durch diese Konkordate ist eine solche "Körperschaft" nicht mehr den Entscheidungen normaler deutsche Zivil- oder Verwaltungsgerichte unterworfen. Wenn ein Vorsitzender einer Jüdischen Gemeinde also eine unfaire Wahl durchführen lässt und er Gemeininterne Kontrollgremien ausgeschaltet oder unter seine Kontrolle gebracht hat, gibt es keinerlei Chance ihn zu verklagen oder anderere Verfahrensweisen durchzusetzen. Es war sicher gut gemeint, dass man die meisten Jüdischen Gemeinden den Kirchen rechtlich soweit gleichgestellt hat. Aber die Kirchen verfügen über eigene Gerichte und übergeordnete Instanzen. Eine Vorsitzender einer Jüdischen Gemeinde ist niemandem Rechenschaft schuldig und kann von niemandem belangt werden. Das ist ein grundsätzlicher Misstand in Deutschland. Er lädt hartleibige Persönlichkeiten, besonders mit Postsowjetischer Mentalität geradezu dazu ein, sich auf diese Weise "festzusetzen". Statt dieses Problem zu erkennen und den Religionsgemeinschaften (ich meine möglichst ALLEN Religionsgemeinschaften) den Status der "K.d.ö.R" wegzunehmen, will die naive, gutmenschliche deutsche Gesellschaft diesen Status jetzt auch muslimischen Gemeinden geben. Man kann sich an zwei Händen anzählen, wohin das in 15 oder 20 Jahren führt. Lauter rechtsfreie Zonen.
Was die JGzB zu Berlin angeht, kann man nur hoffen, dass "Emet" gewinnt. Damit wäre das endgültige Ende der Gemeinde verhindert und es kann einen Neuanfang geben, so schwierig der auch ein mag. Aber jetzt liegt schon in der Luft, dass diese Wahl nicht fair abläuft. Sowjetisch eben.
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