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03.08.2023 , 18:22 Uhr
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist insbesondere für erwachsene Menschen mit komplexen Behinderungen sehr schwierig zu erreichen. Für sie gibt es in den meisten Regionen viel zu wenig Angebote und die Eltern müssen meist lange kämpfen, um Unterstützung zu bekommen. Das Recht auf Teilhabe in der aktuellen Form bedeutet bei meiner Tochter, wir (ihr persönliches Umfeld) müssen beweisen, dass sie trotz(!) ihrer Komplexen Behinderung und ihres hohen Unterstützungsbedarfs inkludiert werden kann. Und es kann sich kaum jemand vorstellen, wie satt ich es habe, die Komplexe Behinderung der Tochter seit inzwischen vier Jahrzehnten immer wieder nachweisen und Rechtsansprüche der Tochter immer wieder rechtfertigen zu müssen. Die. Behinderung. Geht. Nicht. Weg. Fazit: Das Leben mit meiner Tochter war und ist zwar anstrengend - auch nach ihrem Umzug in die WG. Was viele von uns Eltern jedoch bis zum Burnout treibt, sind die fehlende Unterstützung und die bürokratische Behinderung.
zum Beitrag11.02.2020 , 08:08 Uhr
Eltern von erwachsenen Töchtern und Söhnen können oftmals nur schwer loslassen, weil es für Menschen mit hohem Hilfe-/Betreuungsbedarf in vielen Regionen kaum Wahlmöglichkeiten gibt: die Bewohner werden nach Art und Schwere der Behinderung oder nach ihrer Arbeitsfähigkeit in verschiedenen Einrichtungen separiert. Kleine, heterogene Wohnformen sind für Menschen mit hohem Hilfe-/Betreuungsbedarf gar nicht oder nur selten vorhanden, und sie sind auch nicht im Blick- und Planungsfeld der Organisationen. Dazu kommt das Bestreben einiger Leistungs- und Einrichtungsträger, Menschen, die als „nicht-werkstattfähig“ definiert werden, in speziellen Pflegeheimen unterzubringen – ohne einklagbares Recht auf eine pädagogische Förderung durch die Eingliederungshilfe. Seit mehr als fünf Jahren kämpfe ich für meine Tochter mit sehr hohem Hilfebedarf um eine ambulante Versorgung innerhalb einer kleinen Wohngemeinschaft an und will - mit anderen engagierten Müttern - altersgemäße Lebensumstände außerhalb der pflegerisch orientierten Versorgung ermöglichen. Jahrelang stellte man alle möglichen und unmöglichen Anforderungen an uns, die ich gar nicht näher ausführen möchte. Eine weitere gesetzliche Hürde gibt es bei Wohngruppen, deren BewohnerInnen ständige Betreuung und Aufsicht benötigen in der rechtlichen Einordnung (stationär/ ambulant). Aus dieser Einordnung ergeben sich zudem bauliche und personelle Anforderungen sowie eine mögliche Zuständigkeit der FQA (früher: Heimaufsicht). All diese Schwierigkeiten stellen uns Eltern vor sehr große Probleme, die wir neben der langjährigen Betreuung und Pflege unserer Töchter und Söhne bewältigen müssen. Nach jahrelangem Engagement können wir nun endlich darauf hoffen, dass unsere erwachsenen Kinder in einigen Monaten aus dem Elternhaus ausziehen.
zum Beitrag04.02.2020 , 20:03 Uhr
Ähnliche Erfahrungen wurden in den Niederlanden bei der aktiven Sterbehilfe gemacht. Ich zitiere aus einer Rezension des Buches "Das ist doch kein Leben mehr" (van Loenen) bei socialnet.
[...] Die Entwicklung in den Niederlanden wird von van Loenen kritisch gesehen. Die ursprüngliche Zielgruppe sei sukzessive erweitert worden; dadurch sei man auf eine schiefe Ebene geraten. Inzwischen würden auch leidende Menschen, die sich nicht mehr äußern können, chronisch seelisch Kranke, Menschen mit schweren Behinderungen und vor allem Neugeborene mit erheblichen Defekten teilweise in den Kreis derer einbezogen, deren Leben mit medikamentöser Hilfe beendet werden kann. An die Stelle der anfangs als ethische Begründung dienenden Selbstbestimmung des Patienten sei das – von individueller Willkür nicht freie – ärztliche Mitleid getreten. Allein die gesetzlich gegebene Möglichkeit, das Leben eines leidenden Menschen vorzeitig zu beenden, habe zu einem Bewusstseinswandel geführt, der das auf Lebenserhalt gerichtete Tun der Ärzte ebenso beeinträchtige wie die Bereitschaft der Menschen, die Belastungen durch schwer kranke oder behinderte Mitbürger hinzunehmen und mitzutragen. [...]
zum Beitrag04.02.2020 , 20:00 Uhr
Warum sollte man überhaupt Menschen (Föten) wegen einer Behinderung "aussortieren"? Weil durch die Formulierung, dass ein Mensch am Down-Syndrom (oder einer anderen Behinderung) „leidet", impliziert wird, dass dieses„Leid“ verhindert werden könnte bzw. müsste(!) - vor allem, wenn es doch schon vor der Geburt erkennbar ist? Menschen mit Behinderung leiden jedoch in erster Linie unter Benachteiligung, Ignoranz und mangelnder Wertschätzung und fehlender Unterstützung.
zum Beitrag22.03.2017 , 07:32 Uhr
Leider wird immer noch viel zu oft behauptet, dass ein Mensch am Down-Syndrom (oder einer anderen Behinderung) „leidet". Das beinhaltet, dass man dieses„Leid“ verhindern könnte bzw. müsste(!), wenn es doch schon vor der Geburt erkennbar ist.
In diesem Denken versteckt sich ein medizinisch-technologischer Machbarkeitswahn und die Idee, bestimmte Erkrankungen am Ort der Entstehung zu erkennen und dann aus der Welt schaffen zu können. Der MENSCH wird dabei selten erwähnt...
Dabei leiden behinderte Menschen nicht unter dem Down-Syndrom oder einer anderen genetischen Veränderung! Wenn sie leiden, dann unter Benachteiligung, Ignoranz und fehlender Wertschätzung.
Vielen werdenden Eltern würde jedoch die Entscheidung FÜR ein behindertes Kind wesentlich einfacher gelingen, wenn gute Lebensbedingungen auch ohne zermürbende Kämpfe möglich wären und das Leben von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen nicht - wie derzeit mit steigender Tendenz praktiziert - durch bürokratische Hürden und juristischen Irrsinn eingeschränkt werden würde.
zum Beitrag03.02.2015 , 16:17 Uhr
Das Bundessozialgericht (BSG) hat vor mehr als einem halben Jahr entschieden, dass grundsätzlich auch Menschen mit Behinderung, die bei Angehörigen leben und Grundsicherung beziehen, Anspruch auf den vollen Regelsatz haben. Obwohl inzwischen die ausführlichen schriftlichen Entscheidungsgründe zu den Urteilen des Bundessozialgerichtes vorliegen, wird diese Entscheidung derzeit von den Sozialbehörden jedoch noch nicht umgesetzt, sondern weiterhin nur der verminderte Betrag der Regelbedarfsstufe 3 ausgezahlt.
Die Verzögerung wird damit begründet, dass eine Verwaltungsanweisung von Seiten des BMAS an die Grundsicherungsämter erlassen werden soll, wie mit der Entscheidung umzugehen ist.
Es stellen sich somit die Fragen:
Wozu wird eine Anweisung von Seiten des BMAS überhaupt noch für notwendig erachtet?
Wenn diese notwendig ist, warum wurde diese dann noch immer nicht erlassen?
Wann ist mit dieser Anweisung – egal ob nötig oder unnötig - zu rechnen?
zum Beitrag14.04.2014 , 16:39 Uhr
gute Informationen zu den Benachteiligungen schwerstbehinderter Menschen findet man in den Kommentaren von Gisela Maubach bei kobinet: http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/28759/Soziale-Teilhabe-ist-Menschenrecht.htm
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