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02.11.2015 , 23:20 Uhr
Für 8 Menschen einen Wohn-/Schlafraum von 12 Quadratmetern bereit zu halten, könnte nicht rechtmäßig sein. Mit 1,5 Quadratmetern pro Person werden die von der Berliner Unterbringungsleitstelle zu prüfenden Qualitätsanforderungen für notbelegte Unterkünfte nicht erfüllt. Eine menschenwürdige Unterbringung dürfte mit 1,5 m²/Person juristisch nicht gegeben sein. Die Menschen, die in den Hangars untergebracht werden, sollten m. E. prüfen, ob sie nicht rechtlich auf angemessenere Unterkunft klagen. Politisch spricht aus der Unterbringung unter solch heftigen Umständen m. E. entweder Verzweiflung (sofern sich der Senat nicht besser zu helfen weiß) oder Zynismus (sofern der Senat bessere Alternativen zur Hand hat, aber nicht nutzt). Beides ist schlimm und für die geflüchteten Menschen eine Zumutung. Dabei heißt die Alternative zur Nutzung der Hangars nicht Obdachlosigkeit, sondern besseres Verwaltungshandeln und Einhaltung der Qualitätsanforderungen für notbelegte Unterkünfte.
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