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22.06.2016 , 22:47 Uhr
Schade, dass es bei unserem Verfassungsschutz keine Abteilung zu geben scheint, die bestimmte Geschäfts- und Unternehmensgebahren auf deren Verfassungskonformität prüfen würde. Wer wacht eigentlich über die Umsetzung des Artikels 14 Absatz 2 GG im Verhältnis zu den Persönlichkeitsrechten, insbesondere Artikel 2 Absatz 2 GG sowie der Eigentumsrechte der Mehrheit der Bürger/Konsumenten/Anteilseigner?
Brauchen wir etwa eine Neu-Definition der freiheitlich-demokratischen Grundordnung? Oder bloß eine begriffliche und faktische Renaissance der sozialen Marktwirtschaft?
Und wer definiert, was das "soziale" in der Marktwirtschaft ausmacht?
Also, mein sittliches Empfinden ist über das in diesem Artikel geschilderte Eigentumsgebahren nachhaltig verletzt.
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