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17.08.2015 , 22:29 Uhr
Das BVerfG hat mit Hinweis auf GG§1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar" geurteilt, dass Passagierflugzeuge nicht abgeschossen werden dürfen, wenn Terroristen das Flugzeug in ein Hochhaus lenken. Dies wurde mit der Würde des Menschen begründet, weil er nicht als Sache betrachtet und behandelt werden darf.
Mit dem Bezahlen von Sex wird deutlich gemacht, das der Sex nicht einvernehmlich stattfindet, sondern der Körper des Menschen für „Sexdienstleistungen“ gemietet und zur Verfügung gestellt wird, der Mensch also als Sache behandelt wird. Dies ist mit der Würde des Menschen nicht vereinbar, damit wird die Würde aller Menschen verletzt. Daher ist Prostitution eine Menschen-rechtsverletzung.
zum Beitrag13.08.2015 , 22:26 Uhr
Anstatt sich für die Menschenrechte einzusetzen, fordert Amnesty die Menschenrechte für Prostituierte und übersieht die Menschenrechtsverletzung durch die Prostitution an sich.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Daher ist die Sklaverei abgeschafft worden und der Menschenhandel ist verboten. Der Handel mit menschlichen Organen ist verboten und das Vermieten von Organen gehört ebenso abgeschafft zu werden wie die Sklaverei. Prostitution ist mit der Würde des Menschen, der Frauen und Männer nicht vereinbar und kann daher nicht ein Menschenrecht sein, auch nicht wenn sie freiwillig ausgeübt wird.
Das Ziel einer Menschenrechtsorganisation kann daher nur die Abschaffung der Prostitution sein. Diesem Ziel ist der Menschenrechtsschutz von Prostituierten unterzuordnen. Ob dieses Ziel mit der Entkriminalisierung der Prostitution erreicht wird, darf bezweifelt werden, da sie damit verfestigt wird. Den Prostituierten wird dadurch ihre Würde nicht zurückgegeben und ihre Menschenrechte werden nicht geschützt. In den Gesellschaften, in denen Prostitution legalisiert wurde, steigt die Gewalt gegen Frauen, den zukünftigen Generationen wird ein Bild gegeben, das der Würde der Frau nicht entspricht.
Mit diesem Beschluss hat die Menschenrechtsbewegung insgesamt einen Rückschlag erlitten, da Menschenrechte bekanntlich universal und unteilbar sind. Eine historische Chance wurde vertan.
zum Beitrag