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26.07.2015 , 20:32 Uhr
Hallo,
sollte man sich nicht erstmal sachkundig machen, bevor man solche Kommentare schreibt?
Mit Anspruch auf ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherumg ist der Bezug von Wohngeld (bis auf sehr wenige und spezielle Ausnahmen) generell nicht möglich. Es gibt kein wie auch immer geartetes "zusätzliches" Wohngeld - die Kosten der Unterkunft sind in den Grundsicherungsleistungen bereits berücksichtigt und enthalten. Entgegen Ihrer Aussage ist also kein zusätzlicher Antrag notwendig noch gefordert und es werden auch keine "viele weitere kosten" verursacht.
Gruß!
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