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meine Kommentare
17.09.2025 , 20:59 Uhr
Gerichte haben doch wohl die vorige und diese Bundesregierung dazu verpflichtet, von Afghanistan vor den Taliban nach Pakistan u.a. auch queere Geflüchtete mit ihren Zusagen der Aufnahme unverzüglich nach Deutschland zu holen, denen da schon die Abschiebung von Pakistan nach Afghanistan drohte und von denen inzwischen jetzt gerade auch viele dorthin abgeschoben wurden. Die brutale Ignoranz dieser Regierung gegenüber der Bedrohung für Leib und Leben queerer Menschen wiederholt sich jetzt in der drohenden Abschiebung weiterer aus Deutschland in das absolut unsichere Herkunftsland Georgien. Diese Regierung bricht denn wieder ganz öffentlich Recht, das einzuhalten sie wiederum von Gerichten verpflichtet wurde. Die Regierung strotzt nur so von lebensgefährlicher Queerfeindlichkeit. Die Legitimierung dieser durch die Regierung überträgt sich denn auch in den gesellschaftlichen Alltag, wie ich heute selbst erschreckend hautnah mit queerfeindlichen Beschimpfungen mir gegenüber erfahren mußte, die diesmal noch nicht in körperliche Gewalttätigkeit übergegangen sind. Der Rechtsbruch dieser Regierung wird nunmehr zur Gefahr für Leib und Leben in dem für uns jetzt unsicheren Deutschland.
zum Beitrag28.08.2025 , 20:51 Uhr
Wenn die Person sich vom allgemeinen Rollenverständnis her nicht allzu männlich verhält, müssen die Frauen sowohl nach dem Selbstbestimmungsgesetz als auch nach dem Grundgesetz und den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu beiden unweigerlich mit der Person klar kommen.
zum Beitrag28.08.2025 , 12:03 Uhr
Ja, selbstverständlich wurden der zuständigen Person beim Standesamt mit dem Gesetz keine Hürden gegen die geschlechtliche Selbstbestimmung mehr gegeben. Die Hürde, die die zuständige Person im Standesamt im allgemeinen von sich aus aber immer noch hat wie zu jedem anderweitigen Antrag ist, dessen Glaubwürdigkeit zu prüfen. Und eine nachvollziehbare Glaubwürdigkeit endet wohl da, wenn Jahr für Jahr ein weiterer Änderungsantrag gestellt wird.
zum Beitrag28.08.2025 , 10:37 Uhr
Doch, gibt es ausgiebig. Wohl in nahezu 5 Urteilen des Gerichts. Angefangen mit der schon deutlichsten Aufforderung des Bundesverfassungsgerichtes von 2005, ein Gesetz wie das erst jetzt zustande gekommene geschlechtliche Selbstbestimmungsgesetz zu schaffen. Das Gericht hebt wie immer, und dort besonders schön, auf den Kern unseres Grundgesetzes, dem Recht auf Freiheit in aller Würde, dem Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Artikel 2, dem das Gericht klar die geschlechtliche Selbstbestimmung aus Artikel 3, Absatz 3 zuordnet, ab. Deshalb hat das Gericht eine Fremdbestimmung des Geschlechts, wie es "eine Überprüfung des Geschlechts" in den Augen des Gerichts ist, verworfen und verboten.
zum Beitrag28.08.2025 , 10:14 Uhr
Ignorieren Sie doch mit ihrem so lapidar dahin geworfenen Satz nicht meine so umfangreichen Formulierungen zum Thema hier. Ich habe nie die Möglichkeit des Misbrauchs des Gesetzes angezweifelt, wie es wohl für jedes Gesetz gilt. Ich habe geschrieben, dass der Gesetzgeber in einem, und das wirklich langwierigen, Prozess alle Möglichkeiten ausdiskutiert hat. Er kam zu dem Schluß, dass nicht mehr ging. Sonst hätte er die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes konterkariert und in ihr Gegenteil verwandelt. Es geht, wie in jedem Gesetz, um nichts weniger als eine Gütersbwägung vom Grundgesetz her. Es geht darum, dass das Grundrecht geschlechtlicher Selbstbestimmung aus Artikel 3, Absatz 3 mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Leben in Artikel 2 des Grundgesetzes möglichst weit miteinander in Einklang gebracht wurden. Dabei wurden alle Sicherheitsvorkehrungen, die es über das Gesetz hinaus gibt, mit einbezogen.
zum Beitrag28.08.2025 , 09:36 Uhr
Also, Sie scheinen den Satzinhalt immer noch nicht richtig zu verstehen, obwohl er sogar dort ganz eindeutig ist. Der gleiche Sinn aus meiner Formulierung "... wieder nur zur bloßen Wahrung ..." ergibt sich mit der Formulierung "... wieder einzig nur zur Wahrung... " oder auch mit der Formulierung "... wieder ausschließlich nur zur Wahrung... ". Das hat nichts mit dem Gefühlsempfinden insbesondere in Ihrer Formulierung " ...die sollen mal aufhören sich so anzustellen... " oder Ihrer Formulierung "... Man will ja auch "bloß die Toilette benutzen." " zu tun, sondern betont mit meiner Formulierung, dass im Gesetzestext des Selbstbestimmungsgesetzes eben einzig und ausschließlich das Sicherheitsempfinden der Person selbst zählt und nichts, was fremdbestimmt in die Person hinein interpretiert wird. Also meine Formulierung steht dazu und zu dem, wie Sie meine Formulierung umdeuten, geradezu im Gegensatz. Mit Ihren Meinungen in Ihrem Kommentar gehe ich wohl sogar ziemlich mit, ohne alles noch einmal nachzulesen, weil mir Ihr so krasses Missverständnis jetzt einfach zu ärgerlich wird.
zum Beitrag27.08.2025 , 23:34 Uhr
Diese absolut falsche Behauptung schreiben Sie nur so einfach in die Luft, indem Sie die mittlerweile schon so vielen fachlichen Erklärungen zum Gesetz hier im Forum "gnadenlos" ignorieren und Ihre Behauptung dann lieber auch ebenso "gnadenlos" überhaupt nicht begründen.
zum Beitrag27.08.2025 , 17:03 Uhr
Die letztendliche Entscheidung über den Geschlechtseintrag fällt immer die zuständige Person im Standesamt und eine Klage, wie von Ihnen im vorherigen Kommentar anvisiert, könnte nur gegen sie gerichtet sein, was wohl vom Thema her nicht einmal möglich ist.
zum Beitrag27.08.2025 , 16:49 Uhr
Progressiv ist unser Grundgesetz, dem das geschlechtliche Selbstbestimmungsgesetz nach den vielen Aufforderungen des Bundesverfassungsgerichtes im Verhältnis 1 : 1 folgt.
zum Beitrag27.08.2025 , 16:41 Uhr
Es wurde alles ausgiebig im Gesetzgebungsverfahren diskutiert, was das Gesetz zu einem noch besseren machen könnte. Da ist alles ausgereizt. Wenn noch mehr Hürden ins Gesetz eingebaut würden, gar wieder eine "Überprüfung" der Geschlechtlichkeit durch eine Fremdbestimmung auch nur ähnlich wie im vorherigen "Transsexuellengesetz", kollidieren die, durch das Bundesverfassungsgericht eindeutig verboten, gegen unser Grundgesetz, weshalb der Gesetzgeber auch keine weiteren Hürden mehr einbaute.
zum Beitrag27.08.2025 , 16:22 Uhr
Das Gesetz funktioniert prima mit tausenden selbstbestimmter Geschlechtseinträge und millionenfacher ebenso selbstbestimmter Geschlechter, die ihre Einträge jetzt frei auch so lassen, wie sie sind. Das Gesetz funktioniert bloß nicht im Sinn von Gegner*innen geschlechtlicher Selbstbestimmung mit ihren Forderungen, entgegen den eindeutigen Verboten des Bundesverfassungsgerichtes seit schon 20 Jahren, das Geschlecht auch wieder nur teils wieder "staatlich zu prüfen". Die Forderungen nach Minderung des Gesetzes in seiner Wirkung oder gar wieder nach seiner Abschaffung sind eindeutig verfassungswidrig und daher in ihrer Umsetzung höchstrichterlich verboten.
zum Beitrag27.08.2025 , 15:04 Uhr
Ich habe das Wort "bloß" eindeutig im Satzzusammenhang im Sinn von "einzig" benutzt und nicht in dem Sinn, wie Du Deinen Kommentar im Ansatz aufbaust.
zum Beitrag27.08.2025 , 14:13 Uhr
Der Paragraph, ich erinnere ihn jetzt auch schwach wieder und ein weiterer Schutz vor Mißbrauch, war mir nun ja nicht einmal bewußt. Das macht den Mißbrauch des Gesetzes eben noch müßiger und noch weniger attraktiv. Und die Standesbeamt*innen können nach eigenem Ermessen sehr wohl die Anzahl Einträge begrenzen, wenn sie so die Glaubhaftigkeit der Antragsteller*in in Zweifel ziehen.
zum Beitrag27.08.2025 , 11:28 Uhr
Also wenn Liebich z.B. ein an die dreimonatige Frist zur Änderung des Geschlechtseintrags gebundenes Hopping beim behaupteten Geschlechtsempfinden macht, braucht das Standesamt den Wünschen Liebichs nicht mehr nachkommen.
zum Beitrag27.08.2025 , 11:15 Uhr
Nichts ist da mit dem Gesetz, das Geschlecht auf Zuruf und nach Belieben zu wechseln. Für beides braucht es jeweils eine dreimonatige Wartefrist. Nichts kann sich da als lohnenswerter Mißbrauch rum sprechen, weshalb das Gesetz auch weiter Geschichte schreiben und nicht zur selbigen wird.
zum Beitrag27.08.2025 , 11:05 Uhr
Du erwähnst hier eine weitere Vorkehrung des Gesetzes gegen dessen Mißbrauch. Und wenn Du meinst, andere Vorkehrungen würden fehlen, so sind sie in den Kommentaren hier als im Gesetz schon vorhanden aufgezählt. Deshalb muß das Gesetz, so wie es ist, auch in keiner Weise geändert werden.
zum Beitrag27.08.2025 , 10:56 Uhr
Es wurde nichts klein geredet, sondern alles mit bedacht und ins Gesetz Vorkehrungen gegen Mißbrauch mit eingebaut, um wie bei jedem Gesetz, seinem Sinn gerecht zu werden.
zum Beitrag27.08.2025 , 10:50 Uhr
Eben nicht. Es wurde eben alles vorher im Gesetzgebungsverfahren diskutiert. Alle Eventualitäten wurden deshalb, soweit überhaupt notwendig, mit ins Gesetz aufgenommen.
zum Beitrag27.08.2025 , 08:58 Uhr
Nein, es gilt das als Geschlecht, als das mensch sich selbst sieht und nicht das, was von Äußerlichkeiten her hinein interpretiert wird. Nur wenn das wirklich extrem mit einander kollidiert, kann das Hausrecht, und auch nur unter wirklicher Wahrung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und da denn wieder nur zur bloßen Wahrung des Sicherheitsempfindens von Frauen in deren Schutzräumen angewendet werden und betreffende Person von betreffenden Räumen ausgeschlossen werden. Und bzgl. der wirklichen Gefährdung durch eine Person kommen allgemein geltende Sicherheitsgesetze zur Anwendung.
zum Beitrag26.08.2025 , 23:11 Uhr
Die Gefahr für unsere Gesellschaftsordnung, also nichts weniger als die Demokratie, geht nicht vom geschlechtlichen Selbstbestimmungsgesetz oder hier gar Liebich, sondern von der CDU insbesondere auf Bundesebene und der CSU aus, die seit Monaten queerfeindlich agitieren und damit die Demokratie aushöhlen. Ins Selbstbestimmungsgesetz wurde auch extra eine dreimonatige Frist eingebaut, bevor nach Antrag eine rechtskräftige Geschlechtseintragsänderung vorgenommen wird, um einen Mißbrauch des Gesetzes, den der Fall Liebich immer noch als nur einziger und auch nur vielleicht hergibt, denn doch stark zu minimieren. Das Sicherheitsempfinden wird sogar mit dem Bezug des Gesetzes zum Hausrecht gewahrt, wo vor alledem sowieso nach dem Prinzip unserer Rechtsordnung "Sicherheit geht vor" die Sicherheit der Mitgefangenen gegenüber Liebich gewahrt wird. Nein, die Gefahr für unsere Demokratie geht von benannten Teilen der Union aus, die denn auch noch in gemeinsamer Sache mit der AfD die Axt an das Grundrecht der geschlechtlichen Selbstbestimmung, und damit an inzwischen einem Grundpfeiler unserer Demokratie legt. Damit hat die Union das gleiche Prinzip in Anwendung wie Putin, Trump oder Orban.
zum Beitrag26.08.2025 , 21:22 Uhr
Ich sehe die Rechtsituation zur geschlechtlichen Selbstbestimmung als eine ganz andere und bitte doch, Deine Behauptungen zu belegen!
zum Beitrag26.08.2025 , 21:09 Uhr
Das stimmt schon mal so nicht. Zwischen Antrag eines anderen Geschlechtseintrags und dem Eintrag selbst ist eine Frist von 3 Monaten gesetzt. Erst dann gilt der Rechtsanspruch zu diesem Geschlecht. Es gibt da kein hü und hot. Liebich wird also jetzt wohl schon länger als Frau angesprochen und müßte 3 Monate warten, bis er nach einer weiteren Antragstellung das Recht hätte, wieder anders angesprochen zu werden. Das macht einen Mißbrauch des Gesetzes schnell müßig und wenig effektiv.
zum Beitrag24.08.2025 , 18:25 Uhr
Im Gegensatz zu Bisex-Toiletten sind es die als Unisex eben gerade nicht. Beim Gang zur Toilette werden da trans bzw. non-binäre Menschen eben nicht ausgeschlossen bzw. gezwungen binäre Toiletten aufzusuchen und zwangsgeoutet zu werden. Und Toiletten lassen sich so einrichten, dass die persönliche Intimsphäre gewahrt bleibt.
zum Beitrag24.08.2025 , 18:11 Uhr
Spahn ist wenigstens Opfer, sondern Täter in Queerfeindlichkeit selbst. Er lehnt das geschlechtliche Selbstbestimmungsgesetz ab und hat Verständnis für die Ablehnung der Ehe für alle. Es gibt Menschen wie Spahn, die außerhalb der Heteronorm leben und im Widerspruch da zu sich selbst trotz alledem queerfeindlich agitieren.
zum Beitrag24.08.2025 , 16:44 Uhr
Es gibt wie immer nicht nur geschriebene, sondern auch ungeschriebene Regeln. So ist es immer noch die Regel, daß Menschen aufgrund ihrer Queerness verächtlichen Blicken ausgesetzt sind, beleidigt oder gar vermehrt körperlich angegriffen werden. Und je weniger dem entgegen gesetzt wird, desto extremer wird die Gefahr, dass Queerfeindlichkeit zur Norm wird, gerade auch gesetzlich nach den geäußerten Willensbekundungen aus CDU/CSU, das geschlechtliche Selbstbestimmungsgesetz wieder abzuschaffen.
zum Beitrag24.08.2025 , 12:11 Uhr
Der Clown, der auf der Seite von Menschlichkeit steht, macht sich nicht über sie lustig.
zum Beitrag24.08.2025 , 09:54 Uhr
Trotzdem kann es so sein, und da korrigiere ich meine vorige Antwort dazu auf Dich hier, dass Liebig nur behauptet, eine Frau zu sein und sich in Wirklichkeit weiter als Mann fühlt und es denn demnach ein solcher auch weiter ist. Die Person Liebig könnte sich naheliegend derart radikal in den Rechtsextremismus verstiegen haben, dass sie alle Strapazen, die damit verbunden sind, auf sich nimmt, nur in der irren Absicht und Hoffnung, das Selbstbestimmungsgesetz als ad absurdum führen zu können, weil ihr, der Person Liebig als letzte politisch wirksamste persönliche Außenwirkung vor dem Gang in den Knast ja sowieso nichts Besseres bleibt. Als irre Absicht und Hoffnung bezeichne ich es denn deshalb, weil das geschlechtliche Selbstbestimmungsgesetz, und eben insbesondere dem freien, wirklich ausschließlich selbstbestimmten Geschlechtseintrag, dieses Gesetz, außer bzgl. des Hausrechts, bis ins Detail den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes nachkommt, weshalb der aktuell auch extreme Kampf der CDU/CSU unter gerade Nutzung des Falles Liebig gegen das Selbstbestimmungsgesetz mit Nachdruck und in aller Konsequenz ein zum Scheitern verurteilter werden und insbesondere bleiben muß.
zum Beitrag24.08.2025 , 00:11 Uhr
Der Christopher Street Day ist der Tag, der mehr als alle anderen Tage uns queeren Menschen gehört. Er hat die Symbolkraft für unsere Befreiung, die der 17.5. nie erreicht. Der CSD bleibt für die Zukunft der Tag, der uns den Spirit für die Konsequenz im Kampf um die Befreiung gibt. Der 17.5. ist nur ein Ergebnis aus diesem Kampf. Wir haben da nichts zu ehren, wo unseren Forderungen nach gekommen worden ist. Der Kampf ist da auch nicht zu Ende. Wir bleiben da nicht stehen. Der Kampf um Befreiung und Verteidigung erreichter Freiheit geht weiter. Wir ehren unsere Ikonen vom 28.6.1969. Ihr Kampf in aller Konsequenz ist der Spirit, der uns in die Zukunft trägt. Diesen Spirit lassen wir uns nicht nehmen. Er ist der Geist unserer Selbstbestimmung und Freiheit. Den Tag lassen wir nicht gegen einen anderen tauschen. Er ist der Tag, der, angefangen mit Judy Garland, unmißverständlich mit der Regenbogenfahne verbunden ist. Wer die Regenbogenfahne da nicht hisst, stellt sich gegen unsere Freiheit und hisst die Fahne an einem unbedeutenderen Tag wie dem 17.5. dann auch nicht mehr. Nur die Kraft, die im 28.6. steckt, lässt uns unsere Freiheit konsequent weiter erkämpfen und verteidigen.
zum Beitrag22.08.2025 , 22:55 Uhr
Dein erster Satz hat wirklich einen interessanten Gedankengang, den ich dazu während des Gesetzgebungsverfahrens damals auch wirklich schon hatte, weshalb vom logischen Inhalt her es da auch keinen Mißbrauch geben kann. Und Deinen zweiten Satz habe ich hier vom Inhalt auf Liebig bezogen auch u.a. als Antwort an Ruhrpott-ler formuliert gehabt hatte, die ich aber leider nicht abgeschickt kriegte mit der dabei begründeten Meldung eines wohl technischen Fehlers beim Vorgang. Ich hatte das auch verfassungsrechtlich begründet mit dem Recht auf den Schutz auf körperliche Unversehrtheit und überhaupt dem Recht auf Schutz des Lebens nach Artikel 2 des GG für die Mitgefangenen.
zum Beitrag22.08.2025 , 20:14 Uhr
In Ihrem Kommentar hier stimmt so Einiges nicht. Das geschlechtliche Selbstbestimmungsgesetz ist die Schlussfolgerung aus allen und den vielen Urteilen des Gerichts zu geschlechtlicher Selbstbestimmung. Ein psychologische Gutachten stand schon gleich insbesondere zum ersten Urteil des Gerichts dazu im krassen Widerspruch. In dem Urteil formuliert das Gericht nämlich wunderschön, dass jedermensch nach Artikel 2 des Grundgesetzes das Recht hat, sich frei zu entfalten, und das im Urteil dort eben auf die freie geschlechtliche Selbstbestimmung bezogen. Jedoch wurde die Widerrechtlichkeit des Transexuellengesetzes in Merkels Regierungszeiten nicht beseitigt. Die psychologischen Gutachten waren also seit dem Urteil von 2005 nahezu 20 Jahre widerrechtlich. Die von Ihnen auch weiter genutzte Begriff transexuell hat auch nichts mit der Wahrheit zu tun, weil es nicht um Sexualität geht, sondern um Transgeschlechtlichkeit.
zum Beitrag22.08.2025 , 19:21 Uhr
Ja, es hätte auch "inter" sein können, was denn aber mit dem gleichen biologischen Begriff zu Verwirrungen geführt hätte. Das Gericht hat in der Tat auch offeriert, dass es vom Grundgesetz her keine Notwendigkeit eines Geschlechtseintrags überhaupt gibt. Aber ich weiß jetzt nicht, zu welcher Art von Argumentation Sie das jetzt hier einbringen wollen.
zum Beitrag22.08.2025 , 19:10 Uhr
Das Urteil klingt zugegebenermaßen missverständlich, weil das Gericht sich eingeschränkt immer wieder oft auf die intergeschlechtliche Person bezieht, um die es in der Verhandlung geht. Nichtsdestotrotz ergibt sich aus den allgemeinen Schlussfolgerungen vorheriger Urteile zu Transgeschlechtlichkeit und in diesem Urteil, die sich geradezu beispielhaft offensichtlich aus der Situation der intergeschlechtlichen Person ergab, dass mensch frei sein muß in Selbstbestimmung des Geschlechts, und das eben an Unterschiedlichkeit und Anzahl da nicht festgelegt. Nach dieser etwas längeren Urteilsanalyse hat sich dann zurecht das geschlechtliche Selbstbestimmungsgesetz ergeben.
zum Beitrag22.08.2025 , 14:28 Uhr
Es gibt im Grundgesetz unveränderliche Rechte, die überhaupt nicht abgeschafft werden dürfen, auch nicht durch eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Sie gehören zur Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes, wozu auch der Kernsatz des Artikel 3 im Absatz 3 gehört, dass niemensch bevorteiligt oder benachteiligt werden darf, zuvorderst aufgrund des Geschlechts, eines absolut unveränderlich Begriffs, der sogar laut Bundesverfassungsgericht in seiner Unveränderbarkeit für den Gleichheitsgrundsatz des Artikel für alle Merkmale wie Abstammung, Herkunft, Glaube, "Meinung" etc. herangezogen wird, was ihn nocheinmal so außerordentlich unveränderbar macht. Das kann keine erst später bzw. jetzt eingefügte Begrifflichkeit mehr leisten, die eben nicht zur Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes gehört. Dass dieser Kernsatz in seiner Logik und mit dem Begriff des Geschlechts auch bestens das Recht auf freie geschlechtliche Selbstbestimmung und freie geschlechtliche Orientierung bzgl. Sexualität und Beziehung erfasst, habe ich insbesondere hier in meinem längeren Kommentar zu Artikel 3 dargelegt. Und damit ist zur Freude festzuhalten, dass der Schutz von Queerness vollumfänglich und unveränderbar ist.
zum Beitrag22.08.2025 , 11:29 Uhr
Es wurde im Gesetzgebungsverfahren niemals bestritten, dass das Gesetz mißbraucht werden könnte. Es war jedoch der Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht zu folgen, dass der geschlechtlichen Selbstbestimmung keine Hürden in den Weg gelegt werden, was mit einem Überprüfungsverfahren wieder der Fall gewesen wäre. Einzig zeitliche Fristen wie die zwischen Antrag zum Eintrag und des dann erfolgenden Eintrags sind deshalb im Gesetz. Und bei der Unterbringung von Häftlingen wird sowieso nach der Gefahr, die von jeweiliger Person ausgeht, jeweils unterschieden. Und die Behauptung, dass wegen schwerer Sexualstraftaten verurteilte Männer auch geradezu noch zahlreiche in Frauengefängnissen sitzen, halte ich, gelinde gesagt, für ein Märchen.
zum Beitrag22.08.2025 , 10:56 Uhr
Der Eintrag als "divers" ist nicht der eines nur weiteren Geschlechts nach dem Urteil des Gerichts zu verstehen, sondern als Überbegriff für alle weiteren Geschlechter in ihrer Viefalt, als der mensch sich als Option außerhalb von männlich und weiblich wiederfinden und eintragen kann.
zum Beitrag22.08.2025 , 10:18 Uhr
Xenogender hat nichts mit menschlicher Geschlechtlichkeit zu tun, weshalb Ihr Kommentar das Thema verfehlt.
zum Beitrag22.08.2025 , 10:11 Uhr
Die Quelle sind die vielen Medien, in denen die gefährlichen Konsequenzen aus den Aussagen und Handlungen von Merz und Klöckner ausführlich erklärt werden, was Ihnen auch nicht entgangen sein dürfte.
zum Beitrag22.08.2025 , 09:57 Uhr
Jedermensch kann jetzt schon wie nach der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Selbstbestimmungsgesetz "per einfacher Willenserklärung sein Geschlecht selbst festlegen".
zum Beitrag22.08.2025 , 09:49 Uhr
Er ist es als Teil einer schon langandauernden Diffamierungskampagne mit queerfeindlicher Aussagen eines Merz.
zum Beitrag22.08.2025 , 09:39 Uhr
Das sind alles trotzdem Gemeinheitsgrundsätze, weswegen mensch nicht diskriminiert werden darf. Eine direkte Benennung von Opfergruppen wie beim erst viel später eingefügten Passus zur Behinderung findet nicht statt. Und der Begriff des Geschlechts ist ebenso ein Allgemeiner, erfaßt laut Gericht unbegrenzt mehr als zwei Geschlechter und ergibt in der Logik des Satzes dort - wie gesagt -,dass mensch weder aufgrund verschiedener noch gleicher Konstellation von Geschlechtern in einer Beziehung diskriminiert werden darf.
zum Beitrag22.08.2025 , 09:24 Uhr
Doch, hat es im Urteil zur dritten Geschlechtsoption, wonach jedermensch das Geschlecht selbst bestimmt in aller Viefalt.
zum Beitrag21.08.2025 , 22:30 Uhr
Damit Kinder und ältere Menschen besser durch das Grundgesetz geschützt werden, müßte Artikel 3, Absatz 3 um den Zusatz aufgrund "des Alters", weswegen mensch nicht diskriminiert werden darf, ergänzt werden. Vor sexuellem Mißbrauch werden Kinder dabei vom Grundgesetz her mit dem Schutz körperlicher Unversehrtheit nach Artikel 2 geschützt, die ansonsten auch im Sinne psychischer Gesundheit angegriffen würde. LGBTIAQ-Rechte scheitern nun wirklich auch nicht an WCs.
zum Beitrag21.08.2025 , 22:01 Uhr
@la suegra @Life is Life Natürlich geht es zuvorderst um das aus dem Sein wohlmöglich hervorgehende Tun, weswegen mensch verfolgt wird. Mensch wird aufgrund der Mutmaßung gleichgeschlechtlicher sexueller Handlung und der gelebten verfolgt, die nicht der Heteronormativität entspricht. So wie in meiner längeren Erläuterung hier zu Artikel 3, Absatz 3 des GG wird die zu schützende sexuelle Orientierung denn auch perfekt nur auf die Ausrichtung zum Geschlecht erfaßt und reduziert.
zum Beitrag21.08.2025 , 14:42 Uhr
Es gibt auch für Sie weiterhin keinen noch so kleinen Spielraum der freien Meinungsäußerung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mehr, dass es so viele Geschlechter gibt, wie sich Menschen da verschieden identifizieren. Das gilt natürlich nach den Urteilen des Gerichts natürlich auch dafür, ob mensch sexuell verschieden- oder gleichgeschlechtlich orientiert ist. Es kann im öffentlichen Streit der Meinungen nur verfassungsrechtlich einzig darum jetzt gehen, ob das Grundrecht der geschlechtlichen Identität und Orientierung als Freiheitsrecht genügend genau erfaßt ist wie die anderen Grundrechte in Artikel 3, Absatz 3, was meiner Meinung nach der Fall ist.
zum Beitrag21.08.2025 , 11:21 Uhr
Der Inhalt der geforderten Begrifflichkeit der sexuellen Identität wird vom Grundgesetz speziell vom Absatz 3 des Artikel 3 erfaßt. Bzgl. der bloßen geschlechtlichen Identität wird diese nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes einschließlich insbesondere dem Urteil zur dritten Geschlechtsoption mit dem Begriff des Geschlechts dort erfaßt. Das Eingehen von Beziehungen einschließlich sexueller gehört mit dem Begriff des Geschlechtes in der Formulierung des dortigen Satzes genauso dazu, wie es für das Eingehen von Beziehungen einschließlich sexueller Art vor dem Hintergrund von Abstammung, Herkunft, Glauben, "Meinung" etc. gilt. Es ist z.B. eine Diskriminierung aufgrund des Glaubens, wenn Beziehungen einschließlich sexueller nicht eingegangen werden dürfen, wenn der Glaube ein unterschiedlicher ist. Genauso ist es von der Logik des Satzaufbaus dort her denn Diskriminierung, wenn im umgekehrten Sinn Beziehungen des gleichen Geschlechtes einschließlich eben auch sexueller nicht eingegangen werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht ist speziell in der Auslegung des Satzes noch nicht so weit, aber in der allgemeinen. - Außer bzgl. Behinderung benennt das GG keine Nazi-Opfer.
zum Beitrag19.08.2025 , 17:01 Uhr
Ich teile den Inhalt des Schreibens an Weimer in Gänze und habe es unterschrieben, um den Forderungen darin zusätzlich Nachdruck zu verleihen.
zum Beitrag14.08.2025 , 20:09 Uhr
und @rero
Trump droht, macht Drohungen wahr, Merz's Gehilfe Weimer droht ziemlich unverhohlen in gleichen Bereichen und es läßt sich nicht vorhersehen, mit welchen anderweitigen Scheinbegründungen er finanzielle Mittel kürzen läßt. Ich weiß nicht, was da nicht vergleichbar sein soll. Vor allem Verunsicherung und damit vorauseilender Gehorsam innerhalb der Institutionen werden dort zur Unterlassung geschlechtergerechter Sprache führen. Und es ist natürlich nicht der einzige berechtigte Vergleich zu Trump im Angriff auf das Grund- bzw. Menschenrecht der freien geschlechtlichen Entfaltung und damit die Demokratie. In den Ministerien und im Kanzleramt wird die geschlechtergerechte Sprache verboten und die Hissung der Rebogengfahne zumindest schon mal eingeschränkt. Die CDU-Parteisoldatin Klöckner verfügt dies' für den Bundestag ebenfalls und verbietet der Verwaltung, offiziell am CSD teilzunehmen. Das geschlechtliche Selbstbestimmungsgesetz soll vorzeitig bestimmt nicht zu seinem Vorteil geändert werden. Hinzu kommen die Verweigerung der zugesagten Aufnahme aus Afghanistan u.a. auch queerer Geflüchteter und die beabsichtigte Erklärung sicherer Herkunftsländer für sie. Das ist Trump...
zum Beitrag14.08.2025 , 16:27 Uhr
Ich hab' gerade den heute aktualisierten Bericht mit weiteren Zeug*innenaussagen in der TAZ gelesen. Er stellt sich als ein extremes Versagen der Polizei, die sogar mehrmals Hilferufe ignorierte und Schutz verweigerte, dar. Das muß intensiv aufgearbeitet werden und disziplinarische Folgen in der Polizei haben, damit so etwas auf keinen Fall wieder passiert.
zum Beitrag14.08.2025 , 12:52 Uhr
Und Kulturstaatsminister Weimer macht im Auftrag Merz's das Gleiche, in dem auch weiter seine "Empfehlung" an Museen und den öffentlichen Rundfunk, keine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden, als nahezu unverhohlene Drohung zu sehen ist, ihnen ansonsten finanzielle Mittel zu entziehen.
zum Beitrag11.08.2025 , 15:18 Uhr
Ich versteh' nicht, wie es überhaupt sein kann, dass wieder Nazis dem CSD hintererlaufen durften. Es entsteht wieder eine unerträgliche Verfolgungs- und Bedrohungssituation. Das widerspricht extrem dem obersten Freiheitsrecht unseres Grundgesetzes, dass Mensch in einer der obersten Würden das Recht hat, seine Persönlichkeit frei zu entfalten.
zum Beitrag11.08.2025 , 14:45 Uhr
Ich check die Reihenfolge der Vorgänge nicht ganz. Mich stellt sich die Frage, wurde die Polizei sofort um Hilfe gerufen? Es ist doch eine unerträgliche Gefahrensituation, wenn queere Menschen und Antifas der Gegenwart von Nazis in einem Zugabteil ausgesetzt sind.
zum Beitrag08.08.2025 , 23:44 Uhr
Ja, und der Weimer handelt geradezu entgegen dieser Fürsorgepflicht. Vom Bundesverfassungsgericht wurde das unabdingbare Grundrecht geschlechtlicher Selbstbestimmung und -verwirklichung festgestellt. Aufgabe staatlicher Institutionen ist es jetzt, den Rahmen für diese Selbstverwirklichung zu bereiten und vorbildhaft in der Anwendung geschlechtergerechter Sprache zu sein. Und erst recht müssen vom Staat geförderte Institutionen wie insbesondere gerade auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk da in der Kreativität freie Hand haben. Weimer handelt mit seinen Sprachverboten und versteckten Drohungen gegen die vom Staat geförderten Institutionen geradezu gegen unsere freie, demokratische Grundordnung. Mensch muß in dem Handeln schon von einer Verfassungsfeindlichkeit der Regierung sprechen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen zu geschlechtlicher Selbstbestimmung klar davon gesprochen, dass der Staat die Rahmenbedingungen für diese schaffen bzw. gewährleisten muß.
zum Beitrag07.08.2025 , 11:39 Uhr
Ja, unpolitisch und belanglos ist es nicht, was diese Regierung macht. Mit den Verboten der geschlechtergerechten Sprache und denen der Regenbogenflagge werden symbolisch Existenzen vernichtet. Die Begleitung folgt tagtäglich durch queerfeindliche Angriffe des Mobs auf der Straße und der Rechtsextremen auf die CSDs.
zum Beitrag06.08.2025 , 10:44 Uhr
Wollen wir es mal so formulieren. Es gibt Menschen mit Emphatie, die in ihrer Sprache andere Menschen aufnehmen und damit respektieren, und es gibt Menschen, die andere nicht respektieren, nicht in ihrer Sprache erwähnen, sondern sie vernichtend nicht existent machen. Zu welchen Menschen zählen Sie sich wohl denn, wenn Sie schon nachdenken? Bemühen Sie doch nicht irgendwelche nur scheinbaren Kronzeug*innen! Der Gemeinheit der Menschenfeindlichkeit geben Sie wohl noch gern' eins an Hinterhältigkeit hinzu.
zum Beitrag05.08.2025 , 16:34 Uhr
Ich habe zu Ihrem besseren Verständnis schon Putin und Trump herangezogen. Niemensch hätte wohl gedacht, dass die Konservativen in den USA die Demokratie preisgeben. Die Merz-Union geht den gleichen Weg. Mit den Verboten der Regenbogenfahne und denen geschlechtergerechter Sprache werden symbolisch queere Existenzen angegriffen und vernichtet. Real werden in Gefolge alltäglich und auf den CSDs queere Menschen von Rechtsextremen und ihnen Nahestehenden angegriffen. Aufgabe der Regierung wäre es, dem etwas entgegen zu setzen und nicht im Gleichkang mit Nazis, die die Regenbogenfahne zerreißen, diese auch noch zu verbieten. Und mit dem Verbot geschlechtergerechter Sprache wird nicht darüber entschieden, ob ein Vokal mit einem "h" gedehnt wird oder nicht, sondern symbolisch über Existenzen. Das setzt queere Menschen denn noch einmal mehr der bis lebensbedrohlichen Gefahr durch den Mob auf der Straße aus. Mit der über die symbolische Regenbogenfahne erreichten Sichtbarkeit queeren Lebens und der entwickelten geschlechtergerechten Sprache auch in Behörden wurde queeres Leben Teil demokratischen Zusammenhalts. Alles greift die Regierung unter gleichen Vorzeichen an wie bei Trump und Putin.
zum Beitrag05.08.2025 , 11:04 Uhr
Es ist einfach nur noch widerlich mit der Union. Ihr Kampf gegen die Regenbogenfahne und die geschlechtergerechte Sprache ist der gegen unser queeres Leben. Da wird von ihr auch kein Blatt vor den Mund genommen. Mit der Brechstange wird gegen uns vorgegangen. So wie Putin und Trump gegen Queerness vorgehen, ist es ihr Kampf gegen unsere demokratische Grundordnung. Die Unverfrorenheit der Union ist erschreckend. Das heißt für uns und die Gesamtgesellschaft, dass sie unverzüglich auf die Hinterbeine kommen muß und unsere Demokratie schützen. Kein Schritt gegen uns, voll zurück! Es geht um unsere Existenzen in einer demokratischen Welt.
zum Beitrag22.07.2025 , 16:11 Uhr
Der Druck auf die Politik, dass die Gender-Studies nicht gestoppt, sondern insbesondere ausgebaut werden, muß allgemeingesellschaftlich sein. Die nicht mehr revidierbaren, rechtlichen Grundlagen dafür wurden durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur dritten Geschlechtsoption und zur geschlechtlichen Selbstbestimmung, aus dem selbiges Gesetz dazu durch die Forderung des Gerichtes als zu folgendem Grundrecht hervorgegangen ist, geschaffen. Die Vielfalt der Geschlechter ist mit den Urteilen des Gerichts unumstößlich Fakt, und die Politik ist vom Grundgesetz her aufgefordert, die bisher unterdrückte Geschlechterforschung auszubauen, damit die Wissenschaft jedermenschen in seinem Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das gerade nach dem GG und den Urteilen des Gerichts die geschlechtliche zuvorderst umfasst, unterstützend zu Seite stehen kann.
zum Beitrag18.07.2025 , 08:30 Uhr
Es geht nicht um ein sich benachteiligt fühlen, sondern um ein benachteiligt sein. So wie die AfD und die Identitären sich über andere Menschen stellen, unterdrücken und benachteiligen sie diese. Das tun sie über ihre Ideologie und Gruppenidentität, die andere Menschen und ihre individuellen Identitäten bis hin zur Todesgefährdung ausschließt, weshalb ihre Gruppenideologie- und identität als eine von ihnen gelebte, vertretene und organisierte als eine extremistische und verfassungsfeindliche zu verbieten und eine Überschreitung des Verbots strafrechtlich härtest zu ahnden ist.
zum Beitrag17.07.2025 , 15:26 Uhr
Identitätspolitik ist gelebtes Grundgesetz und der Kampf so dafür, dass jedermensch nach dem obersten Grundsatz des GG das Recht hat, seine Persönlichkeit in Gleichheit und Solidarität frei zu entfalten. Da das GG für ewig gilt, ist mensch also immer positiv zuverstehen als en woke in Übersetzung dieses Wortes nach dem Duden nämlich darin, sich "in hohem Maß politisch wach und engagiert gegen Diskriminierung" eines Jedermenschen einzusetzen. Wir leben nach dem GG im Recht des Individuums und nicht des Kollektivs, das sich solidarisch für die Rechte des Individuums in Gleichheit und Würde einsetzt, es im Gegensatz dazu aber mit einer kollektiven Identität nicht unterdrücken darf.
zum Beitrag16.07.2025 , 12:30 Uhr
Es wird hoffentlich ein Läuterungsprozess innerhalb der Kieler Linken geben. Ohne Unterbrechung und wohl schon seit 2021 wird der Kieler CSD aus einem Teil der Linken angegriffen. Die Demo wurde von ihr anfangs an der Spitze mit großen, die Demoteilnehmenden so widerwillig vereinnahmend, polzeifeindlichen Transparenten seitlich flankiert. Nächsten Jahres wurde der Info-Stand der Polizei durch Kieler Linke blockiert und damit für am CSD-Fest Teilnehmende unzugänglich gemacht. Außerdem hätte die Aktion in nächster Nähe zu Bühne und Publikum den CSD wieder vereinnahmen und besonders stören können. Folgenden Jahres darauf wurde der Info-Wagen der Polizei wohl attackiert. Dann nächsten Jahres hielten Kieler Linke von Genoss*innen umrahmt und so zur Demo hin nicht, aber nach außen hin und die Demo flankierend wieder als Versuch der Vereinnahmung israelfeindliche Transparente. Sie konnten vom CSD jedoch schnell unterbunden werden. Diesen Jahres nun wieder ein Angriff aus der Kieler Linken auf den CSD, wo wir seit und mit 2024 rasant Angriffen von Rechtsextremist*innen auf CSDs und seit Jahren rasant steigend im Alltag ausgesetzt sind, gegen die wir dringendst Polizei-Schutz gebrauchen.
zum Beitrag30.06.2025 , 15:13 Uhr
Ich bin nicht auf Facebook unterwegs. Wenn ich auf dem instgram-account vom East Pride Regebogenfahnen mit dem David-Stern und den Farben der ukrainischen Nationalflagge sehe, finde ich das als insbesondere israelsolidarisch aktiver Mensch super. Andererseits erweckt es in mir auch Mißtrauen, wenn zuvorderst im Motto des CSD lese "Homos, Juden, Frauen", die hier für Leben und Freiheit kämpfen würden. Ich weiß natürlich von dem nicht zu akzeptierenden "Queers for palestine", das insbesondere wohl aus einer Linksdogmatik kommt. Ich verstehe mich jedoch klar als queer. Den Begriff wähle ich bewußt, schließt er doch geschlechtliche Identitäten und ihre Vielfalt mit ein. Das kommt mir bei dem Motto und auch so einem blossen Demo-Schriftzug wie "Homos für Israel" nicht so vor. Es ist mir auch eigener Erfahrung unverständlich, wie manche, im Gegensatz zu mir, Israelsolidarität und trans Menschen includierende Queerness nicht überein bringen können. Freies jüdisches Leben und freies queeres Leben sind als Menschenrechte selbstverständlich unteilbar.
zum Beitrag30.06.2025 , 11:19 Uhr
Da kann ich aus Erfahrung gut widersprechen. In Husum fand letztes Jahr ein erster CSD statt. Es waren von außerhalb viele Zugereiste auf der Demo. In meinem voll besetzten Regionalzug nach Husum waren zur Hälfte ersichtlich Leute auf dem Weg zum CSD. Die Demo kam auf sogar etwa 1000 Teilnehmende und ging durch viele kleine Seitenstraßen. Wir wurden von den Einwohner*innen interessiert, herzlichst und erfreut empfangen. Es gab - wenn - nur wenigste und überhaupt nur zu mutmaßende Ablehnung, außer einem sich für religiös Haltenden. Der Zuspruch der einheimischen Bevölkerung deckt sich sehr mit den Berichten von anderen kleineren CSDs aus wesentlich kleineren Orten. Diese CSDs sind mit ihrem Zuspruch in der Bevölkerung insbesondere auch ein effektiver Gegenpart zu der in manchen ländlichen Gegenden sich gebildeten rechtsextremen Szene. Und im großen Budapest wurde auch durch die Solidarität von Außen die Polizei gezwungen, Rechtsextreme in Schach zu halten und so vielleicht sogar ein Stück zu demotivieren.
zum Beitrag20.06.2025 , 07:41 Uhr
Die Sozialsenatorin stellt zurecht fest, die Demo der Rechtsextremen sei eine gegen queere Menschen und damit eine gegen unsere Werte, d.h. nämlich eine grundsätzlich gegen das Grundgesetz. Ich weiß, das Versammlungsrecht ist ein hohes Rechtsgut und wurde immer wieder über Gerichte erstritten. Ich frage mich jedoch auch, ob es rechtlich sein darf, dass gegen einen CSD, der für das auch vom Bundesverfassungsgericht festgestellte absolute Grundrecht der geschlechtlichen und sexuellen Entfaltung eintritt, überhaupt demonstriert wird und diese Gegen-Demo nicht als eine grundsätzliche gegen unsere demokratische Grundordnung zu verbieten ist.
zum Beitrag18.06.2025 , 16:36 Uhr
Bei Karin Prien hat wohlmöglich eine Läuterung statt gefunden. Sie hat vorher als Bildungsministerin in Schleswig- Holstein geschlechtergerechtes Schreiben an den Schulen unterbunden. Karin Prien ist also mit der an ihrem Familienministerium gebundenen "Queerbeauftragten" kritisch und interessiert zu beobachten.
zum Beitrag18.06.2025 , 16:27 Uhr
Unsere Demokratie hat unumstößliche Grundrechte. Die Umsetzung des Grundrechts der geschlechtlichen und sexuellen Selbstbestimmung wurde über das Bundesverfassungsgericht mit dem von ihm geforderten Gesetz zur Öffnung der Ehe und dem zur geschlechtlichen Selbstbestimmung annähernd eins zu eins umgesetzt. Von da aus gibt es verfassungsrechtlich auch kein reaktionäres Zurück mehr, was das Bundesverfassungsgericht bei einer Beschwerde jederzeit bestätigen würde.
zum Beitrag18.06.2025 , 15:52 Uhr
Sie verkehren die Tatsachen. Merkel ließ dem starken gesellschaftlichen Druck für die Öffnung der Ehe für alle nach, so dass denn allerdings eben nur ein Teil der Union den liberalen Parteien zur nötigen Mehrheit für das Gesetz zur Ehe für alle verhalf. Die parlamentarische Handschrift der Durchsetzung des Grundrechts freier geschlechtlicher Entfaltung tragen eindeutig die Grünen mit insbesondere der Ehe für alle und dem geschlechtlichen Selbstbestimmungsgesetz.
zum Beitrag18.06.2025 , 15:27 Uhr
Wie wenig die Nationalflagge mit unserem Grundgesetz zu tun hat, sehen Sie schon daran, dass Rechtextremist*innen bzw. Demokratiefeinde, die nun wirklich nichts mit unserem Grundgesetz zu tun haben, gern' mit der Flagge für ihren Nationalismus rumlaufen. Die Regenbogenflagge eben als Sinnbild von unserer Demokratie und der auf ihr beruhenden, unabänderlichen, grundgesetzlichen Menschenrechten wie dem einen der zuvordersten, der freien geschlechtlichen und sexuellen Entfaltung, ist extrem verstärkt, ständigen Angriffen von Demokratiefeinden ausgesetzt, sei es durch Entreißen, Diebstahl, Verbrennen, Zerreißen etc. Aufgabe der Bundestagspräsidentin als Repräsentant*in ist es gerade dementgegen in solcher Zeit mit der Regebogenflagge ein klares Zeichen für unsere auf dem Grundgesetz beruhenden Demokratie zu setzen, die Mitarbeitenden dies' auch weiter offiziell tun zu lassen und nicht auch noch gerade gegen beides zu agieren.
zum Beitrag18.06.2025 , 11:52 Uhr
Frau Klöckner ist falsch im Amt als Bundestagspräsidentin. Die von ihr untersagte Regenbogenflagge ist Ausdruck und Bekenntnis zu unserer demokratischen Grundordnung, dem Grundgesetz. Die Würde der Freiheit besagt darin, dass jedermensch das Recht hat, seine Persönlichkeit frei zu entfalten. Die Regenbogenfahne mit ihrem vollkommenen Farbenspektrum drückt den obersten Grundsatz unseres Grundgesetzes, dass jedem Menschen in seiner Vielfalt gerecht werden muß - und das dann eben auch in aller Gleichheit - am grundsätzlichsten überhaupt aus. Diesem Grundsatz dienend sollte die Regenbogenfahne als Leitprinzip für unsere Bundestagsabgeordneten an jedem Tag an unserem Bundestag hängen. Frau Klöckner sollte gewahr werden, dass die Regenbogenfahne nicht ein noch diskutierbarer Meinungsausdruck ist, sondern das Symbol unseres unumstößlichen Grundgesetzes. Welche Rechtsgrundlage hat Frau Klöckner überhaupt dafür, ihren Mitarbeitenden im Zeichen des Bundestages die Teilnahme an der größten Demokratiebewegung Deutschlands im Zeichen der Regenbogenfahne zu untersagen?
zum Beitrag11.06.2025 , 10:57 Uhr
Es gibt leider überall Queerfeind*innen wie es leider auch überall Antisemit*innen gibt. Freies queeres Leben und freies jüdisches Leben sind und bleiben jedoch unabänderliche Grund- und Menschenrechte. Allein gerade aufgrund der gemeinsamen Erfahrung in der Shoah läßt sich der absolute Großteil geschichtsbewußter queerer und jüdischer Menschen nicht auseinander dividieren, sondern hält im Kampf um ihre Freiheitsrechte unerschütterlich und solidarisch zusammen.
zum Beitrag05.06.2025 , 08:30 Uhr
Also bitte alle gegen Nazis Solidarität zeigen auf dem CSD in Schwerin!
zum Beitrag01.06.2025 , 20:35 Uhr
Leider gab's wohl mit der 1200-Zeichen-Ergänzung zu meinem Kommentar ein Übermittlungsproblem. Deshalb nun nur noch eine Kurzfassung. Kinder urteilen einfach und klar allgemein und so auch bzgl. Nacktheit, was sie gut finden, und lassen ziemlich "links liegen", was sie nicht gut finden. Was sie eher verwirrt, unterlegen sie einer späteren Betrachtung. Erwachsene sollten sich fragen, was sich bzgl. Nacktheit bei ihnen selbst an falscher Moral gebildet hat. Der Autor sollte weder das falsche Narrativ Rechtsextremer mit dem Begriff der Frühsexualisierung bedienen noch das Linksextremer mit dem nicht zutreffenden Pinkwashing. Das betreibt er wohl für Leipzig auch noch selbst, denn gerade in Großstädten nimmt die Gewalt gegen queere Menschen extrem zu. Die Art der Demonstration ist zwischen Land und Stadt situationsbedingt unterschiedlich. Wir lassen uns auch hier nicht spalten. Solidarisch wird sich auf den CSDs gerade gegenseitig unterstützt. Vielfalt und Gemeinschaft sind unsere Stärken.
zum Beitrag01.06.2025 , 18:30 Uhr
Erst einmal hat der Autor geschichtlich Unrecht. In den 1970er-Jahren war stonewall in Deutschland so gut wie nicht bekannt. Es gab in Deutschland in diesen Jahren eine von stonewall so gut wie gar nicht beeinflußte queere Bewegung, die sich nach der Reform des § 175 unabhängig von jenem entwickelte und deren Folge nach den so vielen, entstandenen, queeren Gruppen die Gründung vieler queerer Cafés, Buchläden und das queere Tagungshaus Waldschlößchen noch Anfang der 1980er-Jahre war. - Sich nackt auf einem CSD zu bewegen ist ebenso ein politischer Akt wie mit queeren Forderungen auf einem Pappschild zu demonstrieren. Gerade bzgl. der rechtsextreme Angriffe sollte Teilnehmenden nicht mangelndes politisches Bewußtsein unterstellt werden. Und gerade in der mangelnden Wahrnehmung des Autors von Vielfältigkeit an Herkunft und Queerness auf den CSDs habe ich denn noch einmal Zweifel an der Urteilsfähigkeit des Autors.
zum Beitrag19.05.2025 , 00:47 Uhr
"Nicht um die in jeder Hinsicht verfehlte, weil tödliche Politik gegen die Hamas.." Hat da der weise Feddersen gesprochen?Was ist denn die in jeder Hinsicht richtige Politik des Feddersen?
zum Beitrag14.05.2025 , 09:54 Uhr
Es sind doch nicht immer die über 60. Ich, als ein solcher nehme für mich bisher in Anspruch, mit der Einführung des Pronomens "mensch" statt "man" einen wesentlichen Schritt zur Weiterentwicklung der gendergerechten Sprache getan zu haben. Oder war es vorher schon die nicht-binäre Person - sie möge mir bitte verzeihen, dass mir ihr Name aus wohl altersbedingter Gedächtnisschwäche gerade nicht einfällt - , die als Autor*in wohl auch u.a. "jemensch" statt "jemand" verwendet, wozu ich über mein "mensch" hinaus damals noch nicht die Traute hatte, oder was es mit dem "mensch" vor Jahrzehnten vielleicht sogar schon die taz?
zum Beitrag04.05.2025 , 20:58 Uhr
Da liegst du natürlich genauso falsch wie mit der Regenbogenflagge. Es ist Diskriminierung, da in einer Hetero-Ehe ein nichtleiblicher Vater trotzdem rechtlich Elternteil ist, während es die nichtleibliche Mutter in einer lesbische Ehe nicht ist. Deshalb werden die Beschwerden darüber beim Bundesverfassungsgericht auch Erfolg haben.
zum Beitrag04.05.2025 , 15:27 Uhr
Ich bekomme stark den Eindruck, daß im Interview im überholten Bewußtsein einer Binarität steckengeblieben wird. Gerade ist mit dem verabschiedeten geschlechtlichen Selbstbestimmungsgesetz die Freiheit der Geschlechtlichkeit im Sein und als gelebte Sexualität bei uns rechtlich und gesellschaftlich eröffnet. Mit den CSDs und einen für sie zu fordernden sicheren polizeilichen Schutz gegen faschistische Angriffe geht es um einen Teil eines Kampfes gegen den weltweiten Backlesh gegen Queerness. Es geht dabei gerade ernsthaft ums Ganze, also um die Existenz von uns Queers eben im Verbund mit demokratischer Gemeinschaft überhaupt.
zum Beitrag04.05.2025 , 14:34 Uhr
Ich bekomme bei den ablehnenden und zögerlichen Außerungen der Politiker*innen unterschiedlichster Coleur den starken Eindruck mangelnder Bereitschaft der Verteidigung unserer Demokratie. Der Stimmenzuwachs der nun auch als gesichert rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich vom BfV belegten AfD ist gerade für das Bundesverfassungsgericht hinreichender Grund für ein Verbot der AfD und nicht das Hindernis. Die gesicherte Verfassungsfeindlichkeit der AfD ist jetzt mit den hohen Zustimmungswerten in der Bevölkerung für die AfD die Komplettierung zur Stellung des Verbotsantrages zur AfD beim Bundesverfassungsgericht, ansonsten scheint ein immenser Druck durch eine dritte Demokratiebewegungsphase notwendig, um das nötige demokratische Bewußtsein bei den politischen Akteure wohl erst überhaupt herzustellen.
zum Beitrag03.05.2025 , 20:52 Uhr
Ich bin schon ziemlich verwundert. Ich hatte es bisher so verstanden, dass das Gericht die Beschwerden nicht weiter verhandelt hat, weil es Vorhaben der Bundesregierung wurde, das Abstammungsrecht eben zu reformieren, also darin das Recht dem einer Hetero-Ehe gleichzusetzen. Das macht das Gericht doch allgemein so in Verfahren, um einen Arbeitsaufwand zu ersparen. Die Äußerung des Richters, das verabschiedete Gesetz selbst zu überprüfen, paßt aber nun gar nicht, denn das ist wiederum anlaßlos nicht üblich und klingt tatsächlich nach einer Befangenheit des Richters. Wiederum verwundert bin ich über die Äußerung der Anwältin, die da jetzt noch gerade irgendwelche Hoffnung in die neue Bundesregierung setzt. Die ist eben überhaupt nicht mehr gegeben, weshalb das Bundesverfassungsgericht eben jetzt begründet aufgefordert ist, unverzüglich in der Sache zu entscheiden. Und das ist auch ruck-zuck, sozusagen mit einem Federstrich, vorerst ohne Verabschiedung eines Gesetzes getan. Denn das Gericht braucht bloß allgemein formuliert zu entscheiden, wird ein Kind in eine Ehe hinein geboren, sind beide Eheleute unabhängig einer Geschlechterkonstellation automatisch rechtlich Eltern des Kindes.
zum Beitrag02.05.2025 , 16:30 Uhr
Deshalb ist es eben gerade wichtig, dass die AfD frühestmöglich verboten wird. Aber jetzt schon sind die Feststellungen durch das BfV eine Grätsche für die Politik. Visiert die Union noch weiter Spahn zu ihrem Fraktionsvorsitzenden an? Paktiert Merz noch auf irgendeine Art mit der AfD. Die Gründe für ein Verbot der AfD prassen jetzt nur so nieder auf die Abgeordneten und sogar wohl auch auf die jetzige, noch kommissarische Bundesregierung mit Kanzler Scholz.
zum Beitrag02.05.2025 , 15:03 Uhr
Diese Logik widerspricht der des Bundesverfassungserichts. Zu der jetzt mit 20% der AfD als eine damit schon sehr wirkmächtige Partei muß für ein hinreichendes Verbot die Feststellung ihrer Verfassungsverfeindlichkeit kommen, für die die Feststellungen des Verfassungsschutzes sehr gute weitere Grundlage sind.
zum Beitrag02.05.2025 , 14:54 Uhr
Es wird sich zum Guten ändern. Verbote von extremistischen Strukturen zerstören Organisierungsmöglichkeiten von Demokratiefeind*innen. Und diese können bei verfassungsfeindlichen Agieren auch effektiv persönlich haftbar gemacht werden.
zum Beitrag02.05.2025 , 14:49 Uhr
Die Gründe für ein Verbotsverfahren werden auf dessen Gegner- und Verzöger*innen nur so niederprasseln.
zum Beitrag02.05.2025 , 14:45 Uhr
Ja, der Merz kommt jetzt gut in die Enge mit seinem Paktieren mit der AfD.
zum Beitrag02.05.2025 , 14:38 Uhr
Das wird wohl eher so laufen, dass die AfD erst mal verboten wird. Dann sitzen die Abgeordneten da im Bundestag als Parteilose. Interessant wird jetzt der Umgang der anderen Parteien mit der AfD auf vielfältigste Art, z.B. ob die Union noch einen Spahn als Fraktionsvorsitzenden wählen will, der einen "normalen" Umgang mit der AfD gefordert hat.
zum Beitrag02.05.2025 , 14:29 Uhr
Ja, Extremist*innen halten Demokrat*innen Kapitalismus in babarischter Form vor, dem die Menschen so ausgeliefert werden. Extrem rechts und links finden sie sich zusammen und drohen mit Gewalt, sollten ihre demokratiefeindlichen Organisationen verboten werden. Doch unsere Demokratie ist wehrhaft, stellt mit den Grund- und Menschenrechten, aufgehend in der Würde des Menschen, diese absolut und konsequent über diktatorischer Gelüste ewiggestriger Zeitgenoss*innen.
zum Beitrag02.05.2025 , 09:39 Uhr
Es wird in den letzten Jahren gerade bitter anders. CSDs werden von Nazis angegriffen, queere Personen werden im Alltag vermehrt attackiert, Schimpfwörter gegen queere Menschen sind wieder angesagt, in Schönebeck wird der CSD am letzten Samstag von den Behörden mit fadenscheiniger Begründung abgebrochen, Merz und die Union stellen umfassend ein Kabinett aus Personen mit queerfeindlichen Hintergründen zusammen und mensch sieht, Queerfeindlichkeit ist bei den Regierenden angekommen und wird wohlmöglich Hand in Hand mit der auf der Straße gehen bzw. hat es wohl schon letztes Jahr getan als Nazis in Ostdeutschland der CSD-Demo auf 200 Metern hinterherlaufen durften und die so verängstigten Teilnehmenden wie Vieh durch die Straße getrieben haben. Und Sie wollen mir jetzt erklären, es wäre jetzt ob der Situation nicht möglich und nicht nötig gewesen, die Puppe nicht zu verbrennen?
zum Beitrag02.05.2025 , 09:15 Uhr
Also lies' doch bitte meine Kommentare hier zu den Artikeln! Es kommt überhaupt nicht auf die Kinder, sondern nur auf die Erwachsenen an. Und die wurden sogar darauf hingewiesen, dass die Puppe wegen der regenbogenfarbenen Haare zurecht starke Assoziationen an eine Darstellung einer queeren Person hervorruft. Mensch kann auch den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen wollen.
zum Beitrag01.05.2025 , 23:09 Uhr
Ihnen sollte doch auch bewußt geworden sein, wie eng die Regenbogensymbolik inzwischen in der Öffentlichkeit mit Queerness und darüberhinaus umfassend mit Vielfalt, also unserem demokratischen, auf den Menschenrechten beruhendem Zusammenleben in Verbindung gebracht wird. Da hat mensch Respekt vor und verbrennt dann nicht mehr solch eine Symbolik. Das Verbrennen einer Regenbogenflagge hat z.B. inzwischen schon eine ähnliche Ernsthaftigkeit wie das Verbrennen einer Nationalflagge.
zum Beitrag01.05.2025 , 22:49 Uhr
Lenken Sie doch nicht ab, irgendjemensch würde den Kindern irgendetwas anlasten! Ich habe hier schon wiederholt geschrieben, dass es um das Verhalten der Erwachsenen geht, und das erschwerend trotz Ermahnung anderer Erwachsener wegen eben der geradezu zurecht bestehenden Assoziationen. Für das dennoch penetrante Beharren an der Verbrennung der Puppe sind jene Erwachsenen eben als solche in Verantwortung zu nehmen.
zum Beitrag01.05.2025 , 18:12 Uhr
Na, und dann kommen wir schon schnell dahin, dass gestern in Hamburg eine Puppe mit stark symbolträchtigen, regenbogenfarbenen Haaren auf einem Scheiterhaufen verbrannt wurde, auch in der taz zu lesen und kommentiert zu verfolgen.
zum Beitrag01.05.2025 , 17:48 Uhr
Hinter zehn Ecken war hier wohl nichts versteckt. Das penetrante Festhalten an der Verbrennung sollte eher zu denken geben, begleitet auch noch von dem Gejohle. Einen Stolz darauf eindeutig kund zu tun, führt mit Sicherheit wegen Volksverhetzung saftig vor den Kadi.
zum Beitrag01.05.2025 , 14:41 Uhr
Nein. Das ist eben der Schritt zu weit. Kinder sind für das, was sie machen, nicht strafmündig. Wenn erwachsene Personen jedoch sogar noch extra auf die Symbolik der regenbogenfarbenen Haare hingewiesen werden und dennoch bei der Verbrennung der Puppe bleiben, sieht das ganz anders aus.
zum Beitrag01.05.2025 , 13:53 Uhr
Es sollte wegen Volksverhetzung Anzeige erstattet werden und dementsprechrechend als Offizialdelikt ermittelt werden. Im Mittelalter wurden queere Menschen verbrannt. Vom Bewußtsein der Anwesenden ist es zu verlangen bzw. zu erwarten zu wissen, dass die Puppe mit ihren regenbogenfarbenen Haaren als Darstellung einer queeren Person anzunehmen sein könnte, die da unter Gejohle verbrannt wurde.
zum Beitrag01.05.2025 , 12:21 Uhr
Mir fehlt in dem sehr interessanten Artikel der queere Blick. Das ist ein Blick, der aus dem heteronormativen Verständnis herausgeht, aber Männer eben mit einschließt, die sich eben geschlechterübergreifend als queer verstehen bzw. es eben sind und sich im Wortsinn als quer zur Heteronorm verstehen. Die queere Bewegung ist schon längst weiter als daß sie diese Männer mit dem Begriff Flinta ausschließt. Die teilweise Fixierung auf den Kapitalismus ist auch eine sehr fragwürdige, denn diese wird gerade heutzutage wieder zur Diskreditierung der Demokratie benutzt. Und sie ist es, über die wir unsere Menschenrechte eben sicher einklagen.
zum Beitrag