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meine Kommentare
09.05.2025 , 17:40 Uhr
Nein, wie ich das auch oben formuliert habe. Der Verfassungsschutz hat seine Einschätzung nicht zurückgenommen, sondern lediglich zugesagt, die Einstufung bis zur Entscheidung durch höhere Gerichte nicht mehr öffentlich zu kommunizieren. Inhaltlich bleibt der Beschluss bestehen – es geht also um juristische Zurückhaltung, nicht um eine Neubewertung der AfD.
zum Beitrag09.05.2025 , 12:30 Uhr
Die Überschrift ist irreführend. Der Verfassungsschutz hat seine Einschätzung nicht zurückgenommen, sondern lediglich zugesagt, die Einstufung bis zur Entscheidung durch höhere Gerichte nicht mehr öffentlich zu kommunizieren. Inhaltlich bleibt der Beschluss bestehen – es geht also um juristische Zurückhaltung, nicht um eine Neubewertung der AfD.
zum Beitrag17.03.2025 , 09:27 Uhr
Können wir nicht alle Palästinenser*innen in einen Topf schmeißen bitte? Ich habe gute Freunde aus Palästina die weder auf die Straße gehen, noch Journalist*innen angreifen.
zum Beitrag