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05.11.2015 , 13:11 Uhr
Die Verteidigerin weiß nicht, daß Merkel in Hamburg geboren wurde und ihre Familie dann in die DDR zog. Also zählt dann der Geburtsort, oder der Ort, an dem man aufgewachsen ist? Für mich sind diese Blauhemden mit Emblem ein Zeugnis für die Ablehnung des Rechtstaates und das Tragen in der Öffentlichkeit eine Provokation. Moralisch gesehen also aus meiner Sicht verboten, juristisch scheint es etwas komplizierter zu sein.
zum Beitrag27.05.2015 , 22:05 Uhr
Wer mittels einer Sitzblockade eine nicht verbotene Demonstration versucht zu stören, zu verhindern, zu sprengen begeht nach § 21 Versammlungsgesetz nunmal eine Straftat und unterscheidet sich in dieser Hinsicht von einem Demonstranten, der ohne Sitzblockade, ohne Gewalttätigkeiten demonstriert, sprich ohne dabei gegen Gesetze zu verstoßen. Das häufige Nichtahnden durch Polizei und Justiz bedeutet nicht, daß es keinen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz darstellt.
zum Beitrag13.02.2015 , 19:58 Uhr
Leider wurde vergessen zu erwähnen, daß vom Balkon der Anwältin durch eine weibliche Person, deren Namen Frau Celebi nicht nennen möchte, Wasser auf die Demonstranten geschüttet wurde und erst daraufhin die "Bedrohungen" einsetzten.
Ich kann mir gut ausmalen, daß jemand, der z.B. am 1. Mai auf vorbeiziehende revolutionäre Maidemonstranten von einem Balkon aus Wasser und Schmähungen herabregnen lässt, auch einige weniger freundliche Nachrichten und Reaktionen erfahren wird. Komisch, daß ausgerechnet diese Begebenheit, die sogar fotografisch festgehalten wurde, vom Taz-Kommentator unterschlagen wurde.....
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