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25.02.2025 , 13:36 Uhr
Seit 2013 steht eine Psychotherapie einer Verbeamtung nicht grundsätzlich im Wege. Stattdessen liegt die Beweislast ganz bei Amtsarzt oder Gesundheitsamt. Als Psychologischer Psychotherapeut habe ich immer wieder für ehemalige und aktuelle Patienten eine Stellungnahme verfasst. Bisher wurden alle Anträge auf Verbeamtung positiv beschieden. Ich empfehle aber allen, die sich in einer solchen Situation befinden, zu überlegen, wie sie in Hinblick auf die Psychotherapie auftreten wollen. Sie sollten insbesondere deutlich machen, warum eine Gefährdung der Berufsfähigkeit aktuell nicht mehr besteht. Oft wird eine abgeschlossene erfolgreiche Therapie als positiv bewertet. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, wo eine Psychotherapie meist automatisch mit einem massiv erhöhten Risikozuschlag oder einem Ausschluss von Leistungen einhergeht.
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