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11.12.2018 , 13:37 Uhr
Es gibt übrigens eine juristische Dissertation von 2013, die die juristische Unmöglichkeit des 'Hirntods' analysiert:
Martin Reußner Die Bestimmung des Todeszeitpunktes im Zivil- und Verfassungsrecht Medizinischer Fortschritt als rechtliche Herausforderung
Bei diesem Thema kneifen selbst die Juristen unter den sieben Ethikratsabweichlern, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass z. B. Prof. Höfling nicht weiß, was es juristisch bedeutet, wenn man zugibt, dass der 'Hirntod' nicht der Tod des Menschen ist.
Tertium datur? Ein bisschen tot? Geht juristisch gar nicht. Da es dann aber auch mit den Entnahmen vorbei wäre, geben selbst diese sieben Tapferen das nicht zu.
Das Organentnehmethema umfassend und ehrlich zu diskutieren ist ein handfestes TABU.
zum Beitrag11.12.2018 , 13:20 Uhr
es gibt sogar ein Betroffenenforum: www.nierenlebendsp...icksale/hilferufe/
zum Beitrag11.12.2018 , 13:11 Uhr
Ich schreibe überall mit meinem Klarnamen, weil ich finde, dass Zivicourage damit anfängt, dass man dazu steht, was man öffentlich verbreitet. Die 'guten Gründe' haben mich noch nie überzeugt. Wenn man nicht bereit ist, sich seine Grundüberzeugungen etwas kosten zu lassen, sind sie nichts wert.
zum Beitrag08.12.2018 , 16:20 Uhr
Professor Wagstaff ist auch wieder jemand, der sich nicht einmal traut unter seinem richtigen Namen seine Meinungen zu vertreten. Professor Wagstaff ist eine Figur aus dem 4. Film der Marx Brothers, Die Marx Brothers in der Uni, Originaltitel: Horse Feathers. Für mich sind Leute, die ihre unmaßgeblichen Meinungen nicht einmal unter ihrem legalen Namen veröffentlichen, arme Würstchen, deren Meinungen so irrelevant sind, wie ihr Name.
zum Beitrag08.12.2018 , 14:26 Uhr
Ich will damit sagen, dass Vertrauen nur durch Ehrlichkeit aufgebaut werden kann. Dazu gehört auch eine ehrliche Darstellung der Geschichte – das gilt auch für die Zeit nach 1945. Und tausende von tätungen von Sterbenden in Operationssälen sind auch kein 'Vogelschiß' in der Medizingeschichte.
Meine These: Weil die Bevölkerung ahnt, dass sie ganz grundsätzlich belogen werden, gibt es diese große Differenz zwischen den Aussagen: Klar, würde ich gerne mit meinen Organen, WENN ICH TOT bin, jemand helfen. Der Mensch ist nun mal von Natur aus kooperativ, wie neuere Studien über Kleinkindverhalten beweisen.
zum Beitrag08.12.2018 , 14:13 Uhr
„Das, was hier als dead-donor-rule ganz axiomatisch zu Grunde gelegt wird, ist in der weltweiten Transplantationspraxis keineswegs so. Überall dort, wo non-heart-beating Donation stattfindet, mit einer ganz kurzen Wartezeit –, nehmen wir die Amerikaner in Pittsburgh, mit 90-120 Sekunden nach Herzstillstand –, KANN KEINER ERNSTHAFT BEHAUPTEN, DASS DIESE MENSCHEN TOT SIND. Dennoch funktioniert dieses größte Transplantationszentrum der Welt. AUCH DORT WERDEN LEBENDEN ORGANE ENTNOMMEN. Deshalb ist es nicht so, als sei das der große Tabubruch, wenn die Minderheit eine solche Regelung, auf der Grundlage einer informierten Einwilligung auch für Deutschland für zulässig hält.“ Skandalöse Aussagen von jemand, der es wissen muss. Dies ist ein WÖRTLICHES ZITAT VON HÖFLING aus der Pressekonferenz vom 24.2.1! Die Audiodatei findet sich leider nicht mehr auf der Webseite des Ethikrats, ich habe sie damals aber heruntergeladen. Interessanterweise finden sich diese skandalösen Aussagen in keinem der Berichte von den Experten-Journalisten über diese Pressekonferenz. Die Journalisten wissen eben genau, worüber sie beim Thema ‚Organspende‘ NICHT schreiben dürfen, wenn sie ihren Job behalten möchten.
zum Beitrag08.12.2018 , 14:12 Uhr
Tatsächlich werden bereits weltweit nach Herzstillstand Organe entnommen, auch in vielen europäischen Ländern, allen voran Spanien.
Dies sage nicht nur ich, sondern genau darauf wurde von Prof. Höfling, Kommentator des TPG und Ethikrat, in der Pressekonferenz des Ethikrats am 24.2.2015, hingewiesen:
Prof. Claudia Wiesemann, jetzt auch Ethikrätin, hat den einzigen mir bekannten Aufsatz zur Einführung des ‚Hirntods‘ in Deutschland geschrieben: In dem Buch „Hirntod“, Thomas Schlich, Claudia Wiesemann, Suhrkamp 2001. Wiesemann vermutet in ihrem Aufsatz, dass Prof. Wachsmuth 1967 mit der Berufung der „Kommission für Reanimation und Organtransplantation“, „vor allem auf Kritik aus den eigenen Reihen an der verbreiteten Praxis der Organentnahme bei Patienten mit Herzversagen“ reagiert habe. Es ging um Patienten, die bei einer Operation einen Herzstillstand erlitten und somit „auf dem Tisch verstorben“ waren. „Zenker zufolge ließ man dazu nach dem Herzstillstand drei bis fünf Minuten verstreichen, weil man davon ausging, daß nach dieser Zeit das Gehirn irreversibel geschädigt sei,“ schreibt Wiesemann.
Es wurde damals bereits die, heute in vielen Ländern übliche, aber in Deutschland verbotene, Organentnahme nach Herztod praktiziert. Da die Menschen nach ‚drei bis fünf Minuten‘ aber noch nicht tot sind, waren und sind das Tötungen, genauer MORDE, da das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt ist. Prof. Höfling weist in der Pressekonferenz des Deutschen Ethikrats am 24. Februar 2015 in Verteidigung der sieben Mitglieder, die den Hirntod nicht mehr als Tod des Menschen anerkennen, daraufhin:
zum Beitrag08.12.2018 , 14:10 Uhr
Ich will damit sagen, dass Vertrauen – auch in die Transplantationsmedizin – nur durch Ehrlichkeit aufgebaut werden kann. Dazu gehört auch eine ehrliche Darstellung der Geschichte – das gilt genauso für die Zeit NACH 1945. Tausende von Tötungen von Sterbenden in Operationssälen sind genauso wenig ein 'Vogelschiß' in der Medizingeschichte, wie die Tötungen vor 1945.
Meine These: Weil die Bevölkerung ahnt, dass sie ganz grundsätzlich belogen wird, gibt es diese große Differenz zwischen der Aussage: Klar, würde ich gerne mit meinen Organen, WENN ICH TOT bin, jemand helfen, und der Anzahl der positiven Organspendeausweise. Der Mensch ist nun mal von Natur aus kooperativ, wie neuere Studien über Kleinkindverhalten beweisen. Genau dies versucht die Transplantationsmedizin für ihre Zwecke auszunutzen.
Ich erzähle nicht ‚irgendetwas von 1970‘, sondern weise daraufhin, dass bis heute diese Morde im Dienste der Wissenschaft verschwiegen werden. Die Ärzte damals waren die Jahrgänge um 1900. In welcher Zeit haben diese Ärzte Karriere gemacht? Genau! Und sie haben nach 1945 einfach weiter gemacht. Genau wie die Juristen. Und es war z. B. ein Bundesanwalt namens Max Kohlhaas, der in mehreren Veröffentlichungen, u.a. anlässlich des Zivilprozesses wegen der ersten Leberexplantation 1969 in Bonn, ausführte, dass es nicht erforderlich sei, die Angehörigen vor einer Organentnahme zu fragen. Das würde nur den wissenschaftlichen Fortschritt behindern. Wie gesagt: Das es sich bei dieser Explantation auch um einen Mord handelte wurde selbst von den Juristen damals, aber auch bis heute verdrängt.
Ich bin gar nicht dafür, dass Menschen sterben, die nicht sterben müssten. Schon gar nicht bin ich dafür, dass wieder Menschen, wie damals, kurz vor dem Herztod getötet werden. Entnahmen von ‚Herztoten‘ gibt es nicht, da wir alle wissen, dass NACH DEM TOD, die Organe nicht mehr BRAUCHBAR sind.
zum Beitrag07.12.2018 , 15:57 Uhr
in den ersten Jahren, den 60er und 70ern, als es mit den nierentransplantationen wurde den Sterbenen in den OPs kurz vor dem Herztod einfach die Nieren entnommen. Da wurde auch kein Angehöriger gefragt. Es waren tausende. Und es waren Morde, denn das Mordmerkmal der 'Heimtücke' ist bei Sterbenden natürlich erfüllt. 1969 wurde zum ersten Mal eine Leber tranplantiert. In der Bonner Uniklink. Der Prof. Gütegemann hielt dazu am nächsten Tag eine Pressekonferenz. Es war eine 'Hauptstadtpressekonferenz', denn Bonn war damls Hauptstadt. Die Angehörigen des Zwangs'spenders' haben aus der Presse erfahren, dass ihrem Ehemann und Sohn, einem 37jährigen Förster die Leber entnommen und einer anderen Personen eingesetzt worden war. Das fanden die Ehefrau und Mutter gar nicht lustig. Sie erstatteten Strafanzeige und reichten auch eine Zivilklage mir einer Schmerzensgeldforderung ein.
Damals wurde dann etwas breiter diskutiert, ob man die Angehörigen fragen muss, wenn man Organe entnimmt. Dass die Sterbenden tatsächlich erst durch die Entnahmen getötet wurden, war damals weder den Richtern und Staatsanwälten noch den Angehörigen klar. Seit dem Urteil des LG Bonn vom 25. Februar 1970 – 7 O 230/69 mussten die Angehörigen zumindest gefragt werden, ob sie mit der Entnahme einverstanden waren. Dadurch waren die klammheimlichen Tötungen und Entnahmen vor dem Herztod zu Ende und der Hirntod etablierte sich auch in Deutschland, denn bis man die Angehörigen gefragt hatte, dauerte das länger als man bei am Herztod Versterbenden Zeit hatte. Diese tausendfachen Morde in den OPs werden bis heute verschwiegen. Dabei sind sie durchaus kein 'Vogelschiss' in der Medizingeschichte. Auch Verschweigen kann lügen sein, das ist bekannt. Und bei der sog. Organ'spende' wird ganz viel verschwiegen und deshalb sage ich, dass alle diese Diskussionen auf Lügen beruhen. Und hier geht es nicht um Nichts, sondern um das wichtigste und sensibelste Ereignis eines Menschen: sein Sterben.
zum Beitrag29.01.2018 , 12:34 Uhr
Es ist auch jetzt wieder ein verbreiteter Irrtum, dass bei Sexualdelikten ohne Zeugen immer "Aussage gegen Aussage" stünde. Das ist grundsätzlich falsch. Bei jeder Straftat ist das Opfer der Straftat immer erster und wichtigster Zeuge. Das gilt auch für Sexualdelikte. Merkwürdigerweise hat sich bei diesen Taten bei juristischen Laien und den meisten Journalisten der Glaube etabliert, dass eine angegriffene Frau keine vollwertige Zeugin für die Straftat ist, deren Opfer sie wurde.
Bei einem Straßenraub ohne Zeugen käme niemand auf die Idee, dem Raubopfer die Zeugenqualität abzusprechen, wenn er/sie den Räuber erkennen und anzeigen würde.
‚Aussage gegen Aussage' gilt nur für die Beweissituation in Zivilprozessen, wo sich gleichwertige Parteien gegenüberstehen. Das ist im Offizialprinzip des Strafverfahrens grundsätzlich anders.
Damit die Zeugenqualität eines Tatopfers fraglich ist, muss es Hinweise geben, dass die Angaben der Tatopfer-Zeugin, nicht der Wahrheit entsprechen.
Es gibt bei Sexualdelikten, wie auch bei anderen Delikten, ab und zu falsche Beschuldigungen, die ihrerseits Straftaten sind und unbedingt verfolgt werden müssen.
Völlig absurd sind die von interessierter Seite gestreuten Behauptungen, dass die Quote von Falschbeschuldigungen bei Sexualdelikten besonders hoch sei. Das ist Quatsch.
Jede Frau weiß inzwischen, dass es alles andere als ein Spaß ist, was auf sie nach einer solchen Anzeige zukommt. Vor allem wenn der Täter prominent ist. Das wissen auch die Frauen, die jetzt den Regisseur Wedel beschuldigen. Das dürfte, neben der Traumatisierung durch die Tat, mit ein Grund für ihr langes Schweigen gewesen sein.
zum Beitrag23.11.2017 , 10:50 Uhr
Ich erwarte von Steinmeier nicht, dass er sich an das GG hält. Er hat es im Fall Kurnaz jahrelang nicht getan, sondern die grundsätzlichen Menschenrechte für ein Linsengericht verraten und jahrelang (bis heute) nur gelogen. Kurnaz' RA sagte mir damals, er sei von rot/grün fünf Jahre lang nur angelogen werden. Ich halte es für eine Katastrophe, dass dieser Mann BP wurde. Liegt an der üblichen kollektiven Amnesietendenz.
zum Beitrag10.08.2015 , 09:21 Uhr
Genau! So deutlich sichtbar wie bei den Flüchtlingsströmen, auch in seiner Kausalität, wird das Gesetz des Karma selten
zum Beitrag10.08.2015 , 09:19 Uhr
Die Funkzellenabfrage ist nicht verhältnismäßig und wird es auch nie sein. Es ist ein weiterer Schritt in die Matrix-Gesellschaft. Den Film von 1999 muss man sich unbedingt nochmal ansehen. Hollywood war hier wieder einmal hellsichtig.
zum Beitrag02.02.2015 , 16:07 Uhr
Djerassi war großartig. Gäbe es mehr Menschen, die mit über 80 noch so viel Esprit und 'zest' hätten wie Djerassi, wäre unsere Welt ein angenehmerer Ort. Ich habe ihn 2009 kennengelernt, er hat mir ein Interview gegeben. Er mag 'eitel' gewesen sein, aber er war wesentlich unprätententiöser, weniger arrogant und eingebildet, als alle deutschen Professoren, mit sehr viel weniger Meriten und Auszeichnungen als er, die ich kenne.
Schade, dass er nicht 100 geworden ist.
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