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10.10.2024 , 10:08 Uhr
Nein, hat es nicht. Das ist ein verbreitetes Missverständnis. Die Streichung der Grundmandateklausel wurde vielmehr ausdrücklich für verfassungsMÄSSIG erklärt (vgl. Leitsatz 4 der Entscheidung v. 30.07.24)
zum Beitrag28.05.2022 , 10:16 Uhr
Ja. Wenn keine Rechtsgrundlage existiert, hat die Datenweitergabe zu unterbleiben.
zum Beitrag16.11.2019 , 12:35 Uhr
Man sieht: Leute, die dafür demonstrieren, ungestraft die Umwelt vergiften und das Klima schädigen zu dürfen, schrecken auch sonst vor nichts zurück.
zum Beitrag15.08.2019 , 22:01 Uhr
Der Artikel beruht auf der falsche Prämisse, dass die Yacht nach New York segelt, um GT dorthin zu bringen. GT ist indes nur Passagier auf einer ohnehin geplante Reise. Kann man wissen, verhindert aber die Skandalisierung durch Verbreiten von Falschmeldungen wäre dann nicht möglich gewesen. Besonders abwegig ist dann die Verteidigung des ertappten Journalisten, seine Kritiker wollten nur hören, was ihnen gefalle. Richtig ist: Ich will in der Tat nicht hören, was nicht zutrifft.
zum Beitrag09.11.2018 , 12:11 Uhr
Der Innenministers wollte offenbar die Möglichkeit der Berufung auf Grundrechte davon abhängig machen, dass ihm die Position der Demonstranten gefällt. Damit hat er sich für die Position des Verfassungsministers disqualifiziert und muss zurücktreten.
zum Beitrag24.08.2016 , 10:02 Uhr
Es wäre schon praktisch gewesen, wenn der Autor des Kommentars sich zunächst ein paar grundlegende Rechtskenntnisse angeeignet hätte.
Das BGB hat sich in (fast) 120 Jahren als vorzüglich geeignet erwiesen, Antworten auf Fragen zu geben, an die im 19. Jhdt. noch niemand gedacht hat. Automatisierte Prozesse gibt es mittlerweile und zunehmend in zahllosen Lebensbereichen, selbstfahrende Autos bilden da einen (kleinen) Ausschnitt. Die damit zusammenhängenden Rechtsfragen werden seit längerem diskutiert; welche Antwort die Rechtsprechung am Ende geben wird, ist zwar noch ungewiss, die Instrumente sind aber vorhanden.
Im Übrigen ist es natürlich ein typischer Beissreflex, aber grundfalsch zu glauben, eine fortbestehende Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers ändere etwas an der Verantwortlichkeit des Software-Herstellers; dazu muss man nur zwischen Außenhaftung und Innenverhältnis unterscheiden können.
Allein in Allem: Ein "typisch deutscher" Text, in dem Angst vor Veränderungen und Ahnungslosigkeit eine unheilige Allianz eingehen - so etwas kennt man sonst eher aus rechtsgerichteten Milieus.
zum Beitrag03.06.2016 , 11:57 Uhr
Wenig erhellend: Wer gegen TTIP und für mehr Bürgerbeteiligung ist, kann sich nicht dagegen wehren, dass die AfD diese Positionen ebenfalls vertritt. Wenn aber die Grünen, wie Anfang Mai für Bremen beschlossen und jetzt auch in NW geplant, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger durch Manipulationen am Wahlrecht beschneiden wollen, muss man sich über Zulauf für außerparlamentarische Extreme nicht wundern.
zum Beitrag23.12.2015 , 11:48 Uhr
Die Annahme, Homosexualität sei heilbar, soll unter die Religionsfreiheit fallen? Sicher nicht. Man kann das zwar glauben, aber mit dem von Art. 4 GG geschützten "Glauben" (an ein höheres Wesen oder andere universelle Konstanten) hat das nichts zu tun.
zum Beitrag12.03.2015 , 12:49 Uhr
Man sieht dem Interview an, dass die SPD nicht einmal das Problem verstanden hat (oeder es ignoriert): Es ist schlicht nicht notwendig, Investoren in Deutschland vor willkürlichen Enteignungen zu schützen, weil Willkür natürlich illegal ist und es dagegen selbstverständlich Rechtsschutz gibt. Worum es geht, ist der Schutz vor einer Schmälerung von Gewinnerwartungen. Unabhängig von dem angerufenen Gericht (und sei es auch der EuGH statt einer Ansammlung schiedsgerichtlicher Witzfiguren) ist nach deutschem Recht in diesen Fällen eben kein primärer Schadensersatz möglich. Das aber ist es, was diejenigen stört, die - wie die profesionellen Umfaller von der SPD - die deutsche Rechtsordnung den US-Konzernen auf dem Silbertablett servieren wollen.
zum Beitrag29.01.2015 , 11:03 Uhr
Entgegen der Auffassung der "supergroßen Koalition" im Landtag ist eine 3-Prozent-Hürde auch nicht über eine Änderung der Laneesverfassung möglich. Zwar hat das Landesverfassungsgericht in Berlin dies mit Blick auf die dortige Landesverfassung anders gesehen. Diese (auch im Übrigen falsche und unzulänglich begründete) Entscheidung beruht aber darauf, dass es in Berlin nur Bezirke, aber keine Städte und Gemeinden gibt, was einen Unterschied macht, weil diese Einrichtungen eine völlig andere Rechtsstellung haben.
zum Beitrag