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15.01.2025 , 00:13 Uhr
Jeder soll für sich entscheiden können, ab er diese Hilfe in Anspruch nehmen will oder nicht. Von der jeweiligen Organisation wird ja überprüft, ob es wirklich der eigene begründete Wille ist. Und es gibt genügend verständliche Gründe für eine Inanspruchnahme. Jeder Mensch entscheidet für sich, welche Art und Weise für Ihn lebenswert ist. Artikel 2, Satz 2 sagt: 'Die Freiheit der Person ist unverletzlich.' Deshalb hat jeder Mensch auch die Freiheit, sich für eine Sterbebegleitung zu entscheiden. Und genau deshalb hat auch das Bundesverfassungsgericht im Januar 2020 geurteilt, dass "das Recht auf selbstbestimmtes Sterben das Recht umfasst, dafür die Hilfe dritter, auch professioneller Kräfte, in Anspruch zu nehmen. Die 'Freiverantwortlichkeit' der Sterbewilligen müsse gesichert sein." Es ist beruhigend zu wissen, dass man bei Bedarf diesen Ausweg gehen kann.
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