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14.01.2025 , 10:46 Uhr
Hier ist das doch im Beitrag klar beschrieben, dass das möglich ist, es wird hier Bezug auf S. 2 genommen. "Und selbst wer eingebürgert wird, kann seine deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Bis zu zehn Jahre nach der Einbürgerung ist der Entzug möglich, wenn sie durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erschlichen wurde. Auch wenn ein Doppelstaatler sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt, ist ein Entzug möglich. Bereits hier greift der Gesetzgeber hart durch. Doch während Merz mehr fordert, zeigt sich in unserer Verfassung, warum es rechtsstaatliche Grenzen gibt, die wir nicht überschreiten sollten." --> Es geht um eine verfassungsrechtliche Ungleichbehandlung, die nicht zu rechtfertigen ist. Es gelten allgemein verfassungsrechtliche Prinzipien wie der Gleichhaltssatz.:
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