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08.01.2015 , 14:36 Uhr
Meinungsverschiedenheiten zwischen uns und Politikern kommen häufiger mal vor und sind nicht ungewöhnlich. In dem genannten Fall gab es aber keine. Wir hatten Lauer nach dem Interview einen Vorschlag gemailt, in welcher Fassung das Gespräch gedruckt werden soll. Lauer bedankte sich dafür ausdrücklich, wollte das Gespräch aber stattdessen im Wortlaut abgedruckt sehen. Damit waren wir sofort einverstanden, ohne irgendeine Debatte.
zum Beitrag07.01.2015 , 15:45 Uhr
Danke für den Hinweis, ist korrigiert!
zum Beitrag17.12.2014 , 22:27 Uhr
Zuerst haben wir über das Thema berichtet, nämlich am 30. August 2013: http://www.taz.de/!122872/
Das Bildblog hat dann das Thema aufgegriffen und um neue Fakten erweitert. Genauso wie wir jetzt auch wieder.
zum Beitrag03.11.2014 , 11:40 Uhr
Nein, der Bezirk muss nicht die Kosten für den Polizeieinsatz tragen:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/kreuzberg-blog/gerhart-hauptmann-schule-berlin-muss-raeumung-in-kreuzberg-allein-bezahlen/10276950.html
zum Beitrag20.09.2014 , 11:30 Uhr
Ja, das kann er. In der Satzung steht: "Verstößt ein Pirat gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Piratenpartei Deutschland und fügt ihr damit Schaden zu, so kann der Bundesvorstand folgende Ordnungsmaßnahmen anordnen: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden, Ausschluss aus der Piratenpartei Deutschland. Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss der Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen."
Geht bei den Grünen übrigens auch - dort können die Ordnungsmaßnahmen aber nicht vom Bundesvorstand, sondern nur von den Schiedsgerichten ausgesprochen werden: "1. Verwarnung,
2. Enthebung von einem Parteiamt bzw. Aberkennung
der Ämterfähigkeit bis zur Höchstdauer von 2
Jahren,
3. das zeitweilige Ruhen der Mitgliedsrechte bis zu 2
Jahren."
zum Beitrag19.09.2014 , 21:24 Uhr
Das Wort "Skandal" kommt in dem Artikel nicht vor. In der gedruckten Ausgabe erscheint der Artikel lediglich im Berliner Lokalteil. Bei jeder anderen in einem Parlament vertretenen Partei würden wir deutlich größer darüber berichten, wenn ein Landesvorsitzender mit solchen Begründungen seines Amtes enthoben werden sollte. Ich kann mich aber nicht daran erinnern, wann so etwas mal bei einer anderen Partei dieser Größe vorgekommen wäre.
zum Beitrag19.09.2014 , 21:18 Uhr
Ich finde den Bericht so korrekt. Es mag sein, dass es viele Anträge irgendwelcher Mitglieder an den Bundesvorstand geben mag, eine Ordnungsmaßnahme zu verhängen. Hier liegt der Fall aber anders. Hier hat der Bundesvorstand bereits selbst beschlossen, zwei Ordnungsmaßnahmen gegen Lauer verhängen zu wollen. Aus Formalgründen war aber noch eine Anhörung Lauers notwendig. Dass der Bundesvorstand von einer Ordnungsmaßnahme wieder Abstand nimmt, nachdem er selbst diese bereits beabsichtigt hat, dürfte eher selten vorkommen.
zum Beitrag19.09.2014 , 21:12 Uhr
Ich habe jetzt noch ein zweites Video verlinkt, dort ist ab 3:40 zu sehen, wie der Versammlungsleiter auf Lauer und das Mikrofon zutritt und Lauer leicht am Bauch berührt: https://www.youtube.com/watch?v=FY1rV1C8Vdg#t=190
zum Beitrag19.09.2014 , 21:10 Uhr
Ich habe jetzt noch ein zweites Video verlinkt. Dort habe ich bei 3:43 den Eindruck, der Versammlungsleiter wolle Lauer von dem Mikrofon wegdrängen. Er tritt auf Lauer und das Mikrofon zu, und berührt Lauer leicht am Bauch: https://www.youtube.com/watch?v=FY1rV1C8Vdg#t=190
zum Beitrag03.09.2014 , 16:53 Uhr
Ist dann auch die Maueröffnung ungültig, weil sie durch erpresserische Demonstrationen der DDR-Bürger zustande kam und sich über geltendes DDR-Recht hinwegsetzte?
zum Beitrag03.09.2014 , 16:48 Uhr
Wenn den Flüchtlingen in dem Papier nur die Einzelfallprüfung zugesagt wurde, auf die ohnehin jeder Flüchtling ein Recht hat, warum wurde die Einzelfallprüfung dann davon abhängig gemacht, dass vorher alle Zelte abgebaut sind?
zum Beitrag03.09.2014 , 16:41 Uhr
Betrug ist, wenn man erst das eine verspricht und sich hinterher nicht mehr daran gebunden fühlt.
Betrug wäre es, wenn die Flüchtlinge erst das Papier unterschreiben und dann hinterher selbst sagen: Wir waren dazu gar nicht richtig bevollmächtigt. Das sagt aber niemand von den Flüchtlingen. Die Flüchtlinge haben ihren Teil der Vereinbarung auch eingehalten und den Oranienplatz geräumt.
zum Beitrag29.08.2014 , 14:39 Uhr
Ein taz-Abo.
zum Beitrag29.08.2014 , 14:38 Uhr
Stimmt. Das Binnen-I war mal ein Markenzeichen der taz, inzwischen ist es fast völlig verschwunden: http://www.taz.de/!31423/
zum Beitrag29.08.2014 , 13:19 Uhr
Heute berichten wir über einen anderen Fall. Im Polizeigesetz von Sachsen-Anhalt steht: Nach einer Ingewahrsamnahme "hat die Polizei unverzüglich eine richterliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung herbeizuführen".
Der Polizist, der Oury Jalloh in Gewahrsam nahm und ihm nicht einem Richter vorführte, meint: Er habe nicht gewusst, dass es diese Vorschrift gibt. www.taz.de/!145015/
Auch das spricht für mich dafür, dass das Fortbildungsangebot bei der Polizei noch verbessert werden kann.
zum Beitrag29.08.2014 , 12:35 Uhr
Wir haben glaube ich unterschiedliche Sichtweisen auf das Problem. Für mich ist die zentrale Frage, wie die Vorgaben des Gesetzgebers zum Thema Polizei und zum Thema Demonstrations-Grundrecht umgesetzt werden können. Es ist ja hier unstrittig, dass die Frau nach den Vorgaben des Gesetzgebers keinen Platzverweis hätte bekommen dürfen. Und ich frage mich: Wie also kann sichergestellt werden, dass dann auch in Realität kein Platzverweis gegen Sie gestellt wird?
Sie verweisen darauf, dass eine Bestrafung der Polizisten wegen Freiheitsberaubung falsch wäre. Das steht übrigens auch im Artikel: "Wenn jede Fehlentscheidung eines Polizisten gleich als Freiheitsberaubung bestraft würde, hätte das erhebliche Konsequenzen für den Beamten - bis hin zur Entfernung aus dem Dienst. Das wäre wohl ebenso zu hart, wie das jetzige Verfahren, bei der Polizisten bei Straftaten häufig völlig ohne Sanktionen bleiben, zu nachsichtig ist."
Was mir bei Ihnen fehlt ist eine Auseinandersetzung mit der Frage, auf welchem anderen Wege denn dann dafür gesorgt werden kann, dass Polizisten sich an die Vorgaben des Gesetzgebers halten.
Im Text habe ich dazu einen Vorschlag gemacht: "Eine Lösung könnte eine bessere Ausbildung der Polizei sein, die bei Polizisten solche Irrtümer darüber, wann sie jemanden festhalten dürfen, gar nicht erst entstehen lässt." So könnte man etwa in Praxis-Simulationen besser üben, Situationen einzuschätzen, oder in theoretischen Übungen verschiedene Fälle durchgehen und sich Rechtsprechung dazu anschauen.
Jedenfalls finde ich es völlig unbefriedigend, dass hier gegen Gesetze verstoßen wird und keine Bemühungen erkennbar sind, wie man so etwas in Zukunft vermeiden will.
zum Beitrag29.08.2014 , 12:14 Uhr
Wer in diesem Artikel die fehlende Darstellung von Salehs politischen Inhalten vermisst, der wird hier fündig:
http://www.taz.de/1/archiv/?dig=2014/01/23/a0205
http://www.taz.de/1/archiv/?dig=2014/05/31/a0195
http://www.taz.de/1/archiv/?dig=2014/01/27/a0118
http://www.taz.de/1/archiv/?dig=2014/04/16/a0111
http://www.taz.de/1/archiv/?dig=2014/05/17/a0227
http://www.taz.de/1/archiv/?dig=2013/12/17/a0124
http://www.taz.de/1/archiv/?dig=2013/12/17/a0127
http://www.taz.de/1/archiv/?dig=2014/07/11/a0151
zum Beitrag29.08.2014 , 12:03 Uhr
Dass man die Debatte darüber, wie supi er ist, nicht mit Falschbehauptungen führen sollte.
zum Beitrag28.08.2014 , 18:55 Uhr
Eine Freiheitsberaubung wird dadurch durch § 239 des Strafgesetzbuches: "Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
zum Beitrag27.08.2014 , 16:34 Uhr
Es gibt einen Unterschied: Beim Amokläufer mit vermeintlich scharfer Waffe in der Hand muss in Sekundenbruchteilen eine Entscheidung getroffen werden. Bei einer Frau auf einer Laterne ist dagegen Zeit, die Lage genauer zu beurteilen und gegebenenfalls mit seinen Kollegen zu beraten: Wie groß ist die Gefahr, dass diese Frau runterklettert, über die Straße läuft, über die Absperrungen klettert, an den Polizisten hinter den Absperrungen vorbeikommt, die Einlasskontrolle des Congress-Zentrums überwindet und dann zu einer Gefahr für die Veranstaltung wird?
zum Beitrag31.07.2014 , 14:59 Uhr
Diese Darstellung von Strafanzeigen finde ich viel zu einseitig! Es gibt auch immer wieder Strafanzeigen gegen linke Gruppen, zum Beispiel wegen angeblicher Verleumdung des Staates und seiner Symbole. Diese Strafanzeigen dienen dabei der Kriminalisierung dieser Protestformen und sind ein Ausdruck von Gesinnungsjustiz!
zum Beitrag30.07.2014 , 13:51 Uhr
Es gab kein Anlass zur Differenzierung, weil ich hier nicht pauschaliert habe. Ich habe nichts grundsätzlich gegen Strafanzeigen und das wollte ich mit dem Artikel auch nicht ausdrücken. Ich habe auch nichts grundsätzlich dagegen, dass Medien über mögliche Straftaten berichten. Hier geht es aber nicht um Straftaten wie Vergewaltigungen, sondern um den nicht strafbaren Rückkauf der Wasserbetriebe oder das kostenlose Campieren von Flüchtlingen auf dem Oranienplatz.
zum Beitrag29.07.2014 , 15:04 Uhr
Ich glaube, dass viele Journalisten nicht gut einschätzen können, wie erfolgreich eine Anzeige strafrechtlich sein wird. Gerade Untreue ist ja auch ein Straftatbestand, der nicht so klar ist wie Körperverletzung. Ich unterstelle also den Kollegen, dass sie es zumindest für möglich halten, dass da etwas dran ist. Und dann ist das natürlich relevant, darüber zu berichten.
Dass die Journalisten ein paar Monate später nicht nochmal bei der Staatsanwaltschaft nachhaken, erkläre ich mir damit, dass sie das Thema dann einfach nicht mehr auf dem Schirm haben.
zum Beitrag29.07.2014 , 12:16 Uhr
Für das Verhalten der Medien? Der Anzeigenerstatter? Der Staatsanwaltschaft?
zum Beitrag29.07.2014 , 11:23 Uhr
Ja, denke ich auch. Mich ärgert eher, dass wir Medien hier unserer Aufgabe nicht gut nachkommen. Es werden hier Leute als mögliche Straftäter hingestellt, die es einfach nicht sind. Wenn jemand eine aussichtslose Strafanzeige stellt, sollten wir darüber am besten gar nicht berichten. Wenn wir es doch machen, wäre das Mindeste, dann später auch über die Einstellung des Verfahrens zu berichten. Sonst bleibt einfach an Leuten, die strafrechtlich unschuldig sind, trotzdem was hängen.
zum Beitrag11.07.2014 , 18:14 Uhr
Das Wort "Rechtsruck" bezeichnet nicht, wo jemand nach dem Ruck angekommen ist, sondern um was für einen Ruck in welche Richtung es sich gehandelt hat. Ich fand insideX linker als Sekor.
zum Beitrag11.07.2014 , 18:12 Uhr
Das Wort "Rechtsruck" bezieht sich nicht darauf, wo jemand nach einem Ruck ankommt, sondern um was für einen Ruck in welche Richtung es sich handelt.
Robert Stein ist nicht am Tag der Bundestagswahl aus der Partei ausgetreten, sondern nach #Bombergate.
zum Beitrag04.06.2014 , 12:03 Uhr
Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden. Er kann auch mündlich geschlossen werden oder durch Tatsachen. Wenn ein Vermieter mir die Schlüssel zu seiner Wohnung gibt, wenn ich dort einziehe und monatlich Miete zahle, kommt durch diese Handlung ein Mietvertrag zustande. Bei Wikipedia ist das unter dem Stichwort "konkludentes Handeln" nachzulesen. Ich nenne es hier jetzt mal "faktischer Mietvertrag".
In diesem Fall gab es einen schriftlichen Mietvertrag. Der stellte sich aber wegen des Formfehlers als nicht bindend heraus. Das heißt aber nicht, dass es dann gar keinen Mietvertrag gab. Es ist stattdessen durch den Einzug ein faktischer Mietvertrag abgeschlossen worden. Dieser faktische Mietvertrag enthält aber nicht die besonderen Kündigungsschutzklauseln aus dem schriftlichen Mietvertrag.
Selbst wenn der Fehler bei den ursprünglichen Vermietern lag, ändert das jedenfalls nichts daran, dass die Mieter erstmal ausziehen müssen. Sie müssten dann in einem neuen Gerichtsverfahren versuchen, Schadensersatz von den alten Vermietern einzuklagen.
zum Beitrag02.06.2014 , 15:02 Uhr
Der Richterin hat einen Anteil von einem Drittel an den fraglichen Räumen gekauft. Sie ist trozdem weder Klägerin noch Beklagte an dem Rechtsstreit. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung bleiben die früheren Eigentümer prozeßführungsbefugt; sie beantragen anschließend, dass die Herausgabe der geräumten Wohnung an die neuen Eigentümer zu erfolgen hat.
zum Beitrag02.06.2014 , 14:55 Uhr
Früher gehörte die Wohnung Petra Voss und Joachim Panier. Nach einem Verkauf gehört die Wohnung heute drei Personen zu gleichen Teilen, eine der Personen ist die Richterin. Die drei jetzigen Eigentümer könnten den beiden Mietern einen neuen Mietvertrag geben, wenn sie es wollten.
zum Beitrag13.03.2014 , 13:38 Uhr
Ich komme auf die Behauptung durch den Vergleich mit dem Verdienst bei einer Festanstellung. Hier ist zum Beispiel eine Ausschreibung der Stelle "Pressesprecher/in und Leiter/in der Öffentlichkeitsarbeit" bei der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung: http://jobboerse.bmvbs.de/cln_033/nn_196454/SharedDocs/Stellenbeschreibungen/DE/20140235__9716.html
Dort wird nach Besoldungsgruppe A 14 bezahlt, das entspricht 4623.58 Euro brutto im Monat. http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/he?id=beamte-hessen-2010&g=A_14&s=10&stkl=...
Auch wenn man noch die Ausgaben für eine private Altersvorsorge berücksichtigt, kommt man nicht auf die hier gezahlten Beträge.
Der Vergleich hinkt aber etwas, weil bei bei der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung deutlich mehr Verantworlichkeiten enthalten sind, da hier auch die Leitung der gesamten Öffentlichkeitsarbeit der ganzen Behörde enthalten ist.
zum Beitrag11.03.2014 , 11:28 Uhr
Hier geht es allerdings nicht um das Gehalt eines Festangestellten, sondern um den Preis für eine Dienstleistung. Und dort gilt: "Ein Bruttopreis enthält bereits die Umsatzsteuer (brutto = netto + Steuern)", siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Brutto
zum Beitrag03.03.2014 , 16:15 Uhr
#Flaggengate und #Bombergate waren für sich selbst genommen kein Thema. Als es jeweils passierte, habe ich darüber nicht geschrieben. Die Piraten haben sich dann entschieden, über diese Gates einen innerparteilichen Flamewar zu beginnen und das zu Anlass zu nehmen, ihre politische Grundausrichtung zu klären. Das hielt ich für berichtenswert und darauf liegt auch der Schwerpunkt meines ersten Textes vom 21. Februar: http://www.taz.de/Dresdener-Bombergte/!133432/
In meinem Artikel geht es nicht darum, dass ich die "Anarcho-Flagge" schlimm finde. Es geht darum, dass viele Landesvorstände sich von solchen Flaggen und Aktionen provoziert fühlen, dass die Piraten sich gerade parteiintern deshalb zerlegen und in diesem Zusammenhang finde ich es berichtenswert, wie die Berliner Piraten mit dieser Debatte umgehen und darauf reagieren.
Wo in meinen Artikeln erwecke ich den Eindruck, ich würde hier etwas "investigativ" zum Skandal erklären? Für mich ist das halt einer von 200 Artikel, die ich pro Jahr schreibe.
zum Beitrag02.03.2014 , 12:02 Uhr
Der Beschluss wurde von Grünen, SPD, Linken und Piraten gemeinsam eingebracht.
zum Beitrag28.02.2014 , 16:27 Uhr
Das "etwa" in dem Zitat von Frau Kofbinger verstehe ich als "zum Beispiel" und nicht als "ausschließlich". Über die Besetzung des Gremiums entscheidet das Land Berlin. Wenn man als Demokrat mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist, kann man bei der nächsten Wahl andere Parteien wählen, die dann dafür sorgen, dass andere Vertreter in den Landeswerberat kommen oder die ihn ganz auflösen.
zum Beitrag28.02.2014 , 16:24 Uhr
Das Entscheidungsgremium des derzeitigen Werberates hat diese dreizehn Mitglieder: http://www.werberat.de/entscheidungsgremium
Die 13 Mitglieder werden gewählt durch das Präsidium des Zentralverbands der Deutschen Werbewirtschaft e.V. Das Präsidium besteht aus diesen Personen: http://www.zaw.de/index.php?menuid=89
Mitglieder im Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft können nur Unternehmen und Verbände aus der Werbewirtschaft werden. Aufgabe des Verbandes: " Der ZAW vertritt alle Bereiche der Werbebranche in grundsätzlichen Positionen nach außen und bildet mit seinen Gremien den 'runden Tisch' für die gemeinsame Politik und den Interessenausgleich der am Werbegeschäft Beteiligten."
Wenn man als Demokrat mit den Entscheidungen des Werberates nicht einverstanden ist, kann man die Mitglieder nicht abwählen.
zum Beitrag28.02.2014 , 15:27 Uhr
Nein. Bei der Regelung geht es um Werbung auf bezirkseigenen Werbeflächen, nicht um die Bebilderung von Artikeln in Online-Medien.
zum Beitrag28.02.2014 , 15:04 Uhr
Warum nicht?
zum Beitrag25.02.2014 , 18:19 Uhr
Die Mail ging auch an die Pressestelle der Piratenfraktion, damit die die Anfrage an Anne Helm weiterleiten kann.
Die Bilder mit nacktem Oberkörper hatten wir gedruckt, weil sie zeigten, dass Anne Helms Aussage gegenüber dem Berliner Kurier falsch war.
zum Beitrag24.02.2014 , 14:48 Uhr
Nein, ist nicht vergleichbar. Ich meine nur, dass es auf die "guten Gründe" von Politikern, Informationen geheimzuhalten, weil sie sonst befürchten, in Kritik zu geraten, niemals ankommt.
zum Beitrag23.02.2014 , 15:43 Uhr
Auch Sebastian Edathy hatte gute Gründe, die Bilder nackter Jungs heimlich einzukaufen und nicht öffentlich. Wir haben trotzdem (und ohne seine Zustimmung) darüber berichtet, dass er es gemacht hat.
zum Beitrag21.02.2014 , 11:16 Uhr
So lange es sich um eine Aktion von einzelnen Mitgliedern handelte, haben wir darüber nicht berichtet. Inzwischen hat die Aktion zu einer parteiweiten Debatte über die inhaltliche Ausrichtung der Piraten geführt mit Stellungnahmen des Bundesvorstandes, von sechs Landesvorständen und einem Orgastreik - und das erst ist der Anlass für diesen Artikel. Die Entscheidung, diese Grundsatz-Auseinandersetzung ausgerechnet aus Anlass des Bombergates zu führen, haben die Piraten getroffen, nicht ich.
In dem Text wird keine Position als offizielle Parteimeinung verkauft - es geht in dem Text im Gegenteil darum, die verschiedenen Positionen abzubilden.
Springer hat mir im Jahr 2010 mal 240,75 Euro an Honorar bezahlt (https://blogs.taz.de/hausblog/2010/02/04/kai-diekmann-bezahlt-taz-mitarbeiter/). Aktuell habe ich noch kein Übernahme-Angebot bekomen.
zum Beitrag19.02.2014 , 20:46 Uhr
Der taz-Artikel dort ist von Stefan Alberti. Sascha Frischmuth ist dafür nicht verantworlicht - ich schätze, er hat ihn nicht mal gesehen, bevor er veröffentlicht wurde.
zum Beitrag19.02.2014 , 18:32 Uhr
Hat eigentlich jemand eine These, warum die Wahrnehmung dieses Interviews so extrem divergiert? Die Hälfte meint, Lauer macht sich völlig zum Horst. Die andere Hälfte meint, die taz macht sich völlig zum Horst. Wie kommt's?
zum Beitrag19.02.2014 , 16:06 Uhr
Im November fragten wir zum Beispiel Helga Trüpel: "Frau Trüpel, warum kandidieren Sie wieder fürs Europaparlament?"
Ihre Antwort: "Ich kandidiere wieder, weil die Arbeit attraktiv und spannend ist, weil in der nächsten Wahlperiode große Fragen anstehen, wie man den europäischen Haushalt ökologischer und grüner gestalten kann: Also wie man zu neuen Schwerpunkten kommt, wie man dazu kommt, mehr für nachhaltige Entwicklung, für CO2-arme Wirtschaft, für die entsprechende Forschung und für Bildung bereitzustellen…"
https://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2013/11/07/a0064
zum Beitrag19.02.2014 , 16:06 Uhr
Ich finde nicht, dass die Frage nach Europathemen bei einem Lokal- oder Landespolitiker grundsätzlich unfair ist. In anderen Parteien ist es durchaus üblich, dass dort auch Lokal- und Landespolitiker sich für Bundes- und Europathemen interessieren und sich dazu äußern können. Im November sagte zum Beispiel die Landesvorsitzende der Linken in Bremen im taz-Interview: "Wir haben die Europawahl vor uns. Da werben wir für eine Solidarität jenseits nationalstaatlicher Denkmuster. Wenn Deutschland gut aus der Krise rauskommt, kann das eben für Griechenland bedeuten, dass die Verarmung noch heftiger wird. Diesen internationalen Blick gilt es zu stärken - gerade auch angesichts all der neuen nationalen und rechtspopulistischen Parteien. Ich stehe für eine alternative Europapolitik und gegen einen Sanierungskurs, dem abstrakt gehorcht werden muss. Flüchtlingspolitik spielt mit Frontex auf europäischer und bei den Flüchtlingsunterkünften auf ganz konkreter, nachbarschaftlicher Ebene eine Rolle."
Es stimmt, dass man die Frage, mit welchen Inhalten die Wähler bei der Wahl überzeugt werden sollen, natürlich genauso auch anderen Parteien stellen könnte, indem man einfach nur die Namen austauscht. Ich finde aber, dass das nicht gegen die Frage spricht. Ich finde die Frage ziemlich gut, weil das ja jeden Wähler interessiert, welche Inhalte er bekommt, wenn er eine Partei wählt.
Die Fragen sind in der Tat alle sehr einfach. Ich finde aber, dass genau das die Fragen sind, die auf der Hand liegen, wenn jemand kandidiert: Warum will er das machen, warum sollte gerade er das machen und nicht jemand anders, und für welche Themen steht er.
zum Beitrag19.02.2014 , 10:52 Uhr
Korrektur: Meine Behauptung, Herr Lauer habe darauf bestanden, dass das Interview im vollständigen Wortlaut abgedruckt wird, ist falsch. Wir hatten ihm eine redigierte Fassung zugeschickt, Herr Lauer war damit nicht einverstanden. Er hatte daraufhin sein Band abgetippt, uns die Wortlaut-Fassung zugemailt und dazu geschrieben: "Ich betone noch einmal explizit, dass ich das Interview nur in dieser Form freigebe, jede Kürzung bedarf der weiteren Autorisation durch mich. Ich widerspreche ausdrücklich einer Umstellung der Fragen und Antworten, da sich hierdurch ein anderer Sinnzusammenhang ergibt." Herr Lauer weist mich jetzt per Mail darauf hin, dass die taz also auch die Möglichkeit gehabt hätte, das Interview zu kürzen und ihm eine neue Version vorzulegen.
zum Beitrag19.02.2014 , 10:52 Uhr
Korrektur: Meine Behauptung, Herr Lauer habe verlangt, dass das Interview im vollständigen Wortlaut abgedruckt wird, ist falsch. Wir hatten ihm eine redigierte Fassung zugeschickt, Herr Lauer war damit nicht einverstanden. Er hatte daraufhin sein Band abgetippt, uns die Wortlaut-Fassung zugemailt und dazu geschrieben: "Ich betone noch einmal explizit, dass ich das Interview nur in dieser Form freigebe, jede Kürzung bedarf der weiteren Autorisation durch mich. Ich widerspreche ausdrücklich einer Umstellung der Fragen und Antworten, da sich hierdurch ein anderer Sinnzusammenhang ergibt." Herr Lauer weist mich jetzt per Mail darauf hin, dass die taz also auch die Möglichkeit gehabt hätte, das Interview zu kürzen und ihm eine neue Version vorzulegen.
zum Beitrag18.02.2014 , 14:07 Uhr
Die Unterzeile stammt von mir, da ich den Text über unser Online-Redaktionssystem veröffentlicht habe.
zum Beitrag18.02.2014 , 14:06 Uhr
Finden die Piraten wirklich, dass ihr Bundesvorsitzender der einzige Pirat ist, der darüber reden darf, mit welchen Inhalten die Piraten bei der Europawahl punkten wollen? Bei der Linkspartei dürfen das auch Landesvorsitzende. Im November sagte Doris Achelwilm (Bremen) im taz-Interview: "Wir haben die Europawahl vor uns. Da werben wir für eine Solidarität jenseits nationalstaatlicher Denkmuster. Wenn Deutschland gut aus der Krise rauskommt, kann das eben für Griechenland bedeuten, dass die Verarmung noch heftiger wird. Diesen internationalen Blick gilt es zu stärken - gerade auch angesichts all der neuen nationalen und rechtspopulistischen Parteien. Ich stehe für eine alternative Europapolitik und gegen einen Sanierungskurs, dem abstrakt gehorcht werden muss. Flüchtlingspolitik spielt mit Frontex auf europäischer und bei den Flüchtlingsunterkünften auf ganz konkreter, nachbarschaftlicher Ebene eine Rolle."
https://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2013/11/20/a0014
Bisher haben wir ein missglücktes Interview noch nie in der ungekürzten Originalfassung veröffentlicht. Bisher waren unsere Gesprächspartner auch nach missglückten Interviews immer bereit, sich mit uns auf eine überarbeitete Fassung zu einigen. Herr Lauer ist der erste, der darauf besteht, dass ein Interview im vollständigen Wortlaut veröffentlicht wird.
zum Beitrag18.02.2014 , 13:53 Uhr
Hier noch der Link zu dem Bartsch-Interview: https://www.taz.de/!83391/
zum Beitrag18.02.2014 , 13:51 Uhr
Der Vorstand hatte bisher einen Verwaltungsjob - aber Christopher Lauer schreibt in seiner Kandidatur, dass er genau das ändern möchte: "Der Landesverband muss im Zweifelsfall ein Gegengewicht insbesondere zur Abgeordnetenhausfraktion bilden können, die die öffentliche Wahrnehmung der Piraten in Berlin komplett dominiert. Das heißt ich halte nichts von der Vorstellung, dass der Landesvorstand ein verwaltendes Organ ist, das Hausmeistertätigkeiten zu erledigen hat und dafür von der Basis™ beschimpft wird. Der Landesverband braucht in der Öffentlichkeit eine Stimme."
zum Beitrag18.02.2014 , 12:28 Uhr
Bitteschön: http://blogs.taz.de/hausblog/files/2014/02/lauer-iv.pdf
zum Beitrag18.02.2014 , 12:22 Uhr
"Anpöbeln" kommt von mir, da ich den Text online gestellt und die Unterzeile getextet habe. Ich war vorher nicht im Sportbereich tätig, sondern habe bisher immer über Wirtschafts- und Politikthemen berichtet.
zum Beitrag18.02.2014 , 12:21 Uhr
Ich finde, wenn eine Person kandidiert, um eine andere Person in einem Amt abzulösen, dann stellt sich die Frage, was der eine besser als der andere kann, doch von selbst. Jeder Wähler stellt sich diese Frage, jeder Kandidat muss seine Vorzüge herausstellen.
Als Dietmar Bartsch kandidierte als Vorsitzender der Linkspartei, fragten wir ihn: "Was können Sie besser als Gesine Lötzsch und Klaus Ernst?" Er antwortete dann, dass er einiges anders machen will als die beiden, dass die Partei in den letzten anderthalb Jahren zu wenig ihre Themen in die Öffentlichkeit gebracht hat. Die Interviewerin fragt daraufhin, welche Themen das denn wären, und daraufhin spricht Bartsch über Mindestlohn, Millionärssteuer, Hartz IV, armutsfeste Renten, den Krieg in Afghanistan, solidarische Gesundheits- und Pflegepolitik, Energie, Wasser, Infrastruktur, Kultur, Gesundheit, Bankenkontrolle, kommunales Eigentum und das Bankensystem.
zum Beitrag18.02.2014 , 12:14 Uhr
Wenn man ein Gespräch aufzeichnet und es Wort für Wort aufschreibt, liest sich das häufig nicht gut. Es sind in der Regel viele Einschübe drin, Sätze mäandern ohne Ende vor sich hin, manche Gedanken werden erst beim Sprechen entwickelt und zwischendurch geht es um Nebensächlichkeiten wie den Kaffee. Um ein Interview leserfreundlich zu machen, überarbeiten Journalisten das Interview nochmal, kürzen und glätten es also und machen es verständlicher. Das geht natürlich nur, wenn der Gesprächspartner am Ende nochmal die Möglichkeit hat, draufzuschauen und sicherzustellen, dass er richtig wiedergegeben wird und dass nichts aus dem Zusammenhang gerissen wird. Das ist der Sinn und Zweck des Autorisierens - mehr nicht. Wir akzeptieren nicht, wenn jemand wesentliche Teile des Gesprächs oder prägnante einzelne Zitate hinterher aus dem Text streichen will. Siehe auch: http://recherche-info.de/2013/11/28/ist-erlaubt-nicht-autorisierte-interviews-drucken/
zum Beitrag18.02.2014 , 12:01 Uhr
Erste Gegenantwort: Nein, in den letzten Wochen haben wir bei keinem einzigen Interview darauf herumgeritten, dass es einen Freigabevorbehalt gab (das letzte Mal ist schon ein paar Monate her: Da ging es um ein Interview mit Philipp Rösler, es war im September). Allerdings finde ich auch nicht, dass hier auf dem Freigabevorbehalt "herumgeritten" wird. Es wird im letzten Absatz einmal erwähnt, um zu erklären, warum wir das Interview unüblicherweise im Wortlaut veröffentlicht haben. Sonst könnte man sich ja fragen, warum das Gespräch nicht - wie sonst immer - in einer redigierten Fassung erscheint.
Zweite Gegenfrage: Nein, die taz hat bei keinem einzigen Interview der letzten Wochen auf ein PDF mit der angeblichen Rohfassung verlinkt. Auch diesmal handelt es sich nicht um eine "Rohfassung", sondern um die von der taz redigierte Fassung. In allen anderen Interviews haben wir ebenfalls immer diese redigierte Fassung veröffentlicht.
Es handelt sich insofern um eine Spezialbehandlung, als dass wir bisher noch nie ein Interview im vollständigen Wortlaut abgedruckt haben. Bisher hatten wir immer Interviewpartner, die sich mit uns auf eine redigierte Fassung einigen wollten. Herr Lauer ist der erste, der verlangt, dass das Interview im vollständigen Wortlaut abgedruckt wird.
zum Beitrag08.02.2014 , 10:05 Uhr
Liebe Kommentatoren, in meinen Artikeln gebe ich nicht nur Positionen wieder, die meiner Meinung entsprechen, sondern auch die Positionen anderer Leute. In diesem Fall sind es Mitarbeiter der Bürgerhilfe, die Michael Büge wegen seiner Gothia-Mitgliedschaft als Geschäftsführer ablehnen. Meiner Meinung nach ist das kein Ablehnungsgrund, wie Sie in meinem Kommentar zum Thema lesen können: http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2014/02/08/a0200
zum Beitrag27.01.2014 , 14:44 Uhr
Die BVG hat nichts eingesetzt. Der Charakter des Finanzprodukts ist mit dem Begriff "Wette" eigentlich am besten bezeichnet. Wenn die anderen Unternehmen zehn Jahre lang nicht pleite gehen, streicht die BVG die 7,8 Mio ein. Wenn sie pleite gehen, muss die BVG 204 Mio zahlen.
Man kann es auch als Versicherung beschreiben. Stellen Sie sich vor, Sie schließen eine Diebstahlsversicherung auf Ihr Fahrrad ab. Die Versicherungsprämie für ein Jahr kostet 80 Euro. Wenn Ihr Fahrrad nicht geklaut wird, kann der Versicherungskonzern die 80 Euro behalten. Wenn Ihr Fahrrad geklaut wird, erhalten Sie 800 Euro, um ein neues Fahrrad zu kaufen.
Die BVG hat hier die gleiche Position eingenommen, die die Versicherung bei einer Fahrradversicherung hat.
Der Unterschied ist nur, dass es nicht um ein Fahrrad ging, dass JPMorgan oder der BVG gehört hat. Es ging bei dem Geschäft sozusagen darum, ob die Fahrräder anderer Leute geklaut werden. Deshalb finde ich den Begriff der "Wette" angemessener als den der Versicherung".
Wenn Sie jetzt sagen: Das ist doch völliger Irrsinn, warum sollte die BVG solche Geschäfte abschließen, die überhaupt nicht zur BVG passen? Dann ist die Antwort darauf: Genau.
zum Beitrag06.01.2014 , 16:00 Uhr
Danke für den Hinweis, ist korrigiert!
zum Beitrag04.01.2014 , 13:45 Uhr
Ihre Vermutung, die taz hätte nie über Formel 1 berichtet, ist nicht richtig. Hier einige unserer Artikel über Michael Schumacher:
https://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=1994/11/14/a0036
https://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=1996/04/27/a0164
https://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=1995/10/23/a0013
https://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=1995/08/02/a0096
https://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2004/07/28/a0248
https://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2004/04/08/a0284
https://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2004/04/07/a0150
https://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=1999/10/18/a0133
https://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=1997/10/27/a0023
https://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2006/10/24/a0186
https://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2006/09/13/a0190
https://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2006/09/11/a0148
https://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2005/03/22/a0216
https://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2004/09/03/a0227
https://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2010/11/16/a0117
https://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2009/07/31/a0035
zum Beitrag04.01.2014 , 12:48 Uhr
Das war übrigens eine Antwort auf die Frage von "JDeckart"...
zum Beitrag03.01.2014 , 15:31 Uhr
Ja, ich habe den Schriftverkehr gelesen, bevor ich über den Fall geschrieben habe.
zum Beitrag03.01.2014 , 10:31 Uhr
Danke für den Hinweis, ist korrigiert!
zum Beitrag03.01.2014 , 10:31 Uhr
Vielen Dank für den Hinweis zu dem Link, ist korrigiert!
zum Beitrag06.12.2013 , 18:32 Uhr
Das ist eine Anspielung auf das Foto und auf die Überschrift des erfolgreichen Volksbegehrens "Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück": http://www.wasser-in-buergerhand.de/aktionen/berlin_volksbegehren/argumentationspapier.htm
zum Beitrag03.12.2013 , 11:48 Uhr
Danke für den Hinweis, die Links waren kaputt, ist jetzt korrigiert!
zum Beitrag24.11.2013 , 21:09 Uhr
Dieser Kommentar war übrigens als Antwort auf Volker gedacht...
zum Beitrag24.11.2013 , 20:29 Uhr
Die sogenannten Lampedusa-Flüchtlinge haben in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf Geld, auf Essen, auf Unterkunft oder medizinische Behandlung. Sie haben in Italien erstmals europäischen Boden betreten, eben in Lampedusa. Sie erhielten von den italienischen Behörden ein Schengen-Visum für drei Monate und 500 Euro in die Hand. Sobald sie in Deutschland Asyl beantragen, werden sie abgeschoben, da Italien als sogenannter sicherer Drittstaat gilt. Für die Flüchtlinge gilt daher das Grundrecht auf Asyl nicht - so steht es in Artikel 16a Absatz 2, der 1992 im Grundgesetz eingefügt wurde.
zum Beitrag21.11.2013 , 14:12 Uhr
Wann und wo hat der Doktorvater von zu Guttenberg eigentlich dessen Bitte um Entschuldigung abgelehnt?
zum Beitrag21.11.2013 , 14:01 Uhr
Warum nicht letzte, sondern vergangene Woche? Als Bedeutung von "letzte" führt der Duden unter Punkt 5 auf: gerade erst vergangen; als Ereignis, Zeitpunkt oder -abschnitt in der zeitlichen Reihenfolge unmittelbar vor der gegenwärtigen Entsprechung liegend. Beispiele: der letzte Urlaub, bei meinem letzten Besuch, im letzten Jahr"
http://www.duden.de/rechtschreibung/letzte
zum Beitrag05.11.2013 , 11:52 Uhr
Ich habe Böhnings Tweet hier recherchiert: https://twitter.co...397071956828499968
In der Timeline von Björn Böhning (https://twitter.com/BoehningB) sieht man, dass er unmittelbar zuvor einen Tweet des RBB retweetet hat, demzufolge bisher 97 Prozent der Stimmen ausgezählt sind und noch 56.000 Ja-Stimmen zum Quorum fehlen. Damit war klar, dass der Volksentscheid gescheitert ist.
zum Beitrag04.11.2013 , 15:02 Uhr
Danke für den Hinweis, ich habe den Artikel jetzt an einer Stelle konkretisiert!
Im ersten Absatz zitierte ich Herrn Lambert mit der Aussage, die Entscheidung sei "ein Schlag ins Gesicht der Anwohnerinnen und Anwohner in Pankow, Spandau, Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Reinickendorf". Ich dachte, dass aus dem Zusammenhang klar wird, dass dies die vom Fluglärm betroffenen Bezirke sind - auch wenn es dort nicht ausdrücklich stand. Ich habe diese Information jetzt noch hinzugefügt.
Im zweiten Absatz schrieb ich: "Wegen der zentralen Lage bekommen in Tegel tagsüber 183.700 Menschen einen Fluglärm von über 55 Dezibel ab, in Schönefeld sind es 6.400 Menschen." Mit den Bezeichnungen "Tegel" und "Schönefeld" meinte ich die Flughäfen. Ich habe das daher jetzt geändert: "bei Starts und Landungen in Tegel".
Die taz war die erste Zeitung, die auf einer Fluglärmkarte zeigte, welche Gemeinden von welchem Fluglärm bei Starts und Landungen von Schönefeld betroffen sind:
http://landkartenindex.blogspot.de/2012/01/taz-zeigt-auf-einer-fluglarmkarte-wie.html
zum Beitrag04.11.2013 , 14:35 Uhr
Ich habe mich für den Endenergieverbrauch entschieden, weil das glaube ich die richtige Perspektive in diesem Zusammenhang ist. Die Perspektive ist ja die des Endverbrauchers. Für den kommt Strom aus der Steckdose und Wärme aus der Heizung. Natürlich stimmt es: Wenn ich zu Ökostrom wechsele, dann sinkt dadurch mein Primärenergieeinsatz. Aber meine subjektive Perspektive ist doch: Ich verbrauche genauso viel Energie wie bisher.
Und man kann das auch in der Grafik erkennen, welche Perspektive hier gewählt ist. Man sieht: In das Kraftwerk geht mehr Kohle und Gas rein, als dort an Strom und Fernwärme herauskommt. Auch dadurch, dass das gestapelte Säulendiagramm mit Strom/Wärme/Verkehr ganz rechts auf der Verbrauchsseite ist, habe ich versucht zu vermitteln, dass das hier die gewählte Perspektive ist.
zum Beitrag29.09.2013 , 19:08 Uhr
Der Link lautet korrekt: https://openjur.de/u/141168.html
Es ist richtig, dass die einstweilige Verfügung keine endgültige Entscheidung darstellt. So steht dies auch ausdrücklich im letzten Absatz.
Zu dem Wikipedia-Artikel, aus dem Sie zitieren, habe ich eine Frage. Bei Wikipedia heißt es: "Die Anrufung eines Gerichts im Hauptsacheverfahren ist für einen wirksamen Rechtsschutz nicht ausreichend, wenn wegen der Dauer des Verfahrens zu befürchten ist, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache das streitige Recht endgültig verkürzt werde oder die Rechtsverletzung fortgesetzt werde."
Sie machten daraus: "(...) eine mutmaßliche Rechtsverletzung fortgesetzt werden könnte".
Warum haben Sie dort ein "mutmaßlich" und ein "könnte" eingefügt?
zum Beitrag25.09.2013 , 11:31 Uhr
Wenn man den Senat an seinen eigenen Zielen messen will, muss man genau lesen, welches Ziel der Senat sich gegeben hat und wie das von den Zielen der Bundesregierung abweicht. Die Radverkehrsstrategie des Senats verweist auf den Radverkehrsplan der Bundesregierung. Dort wird die Untergrenze von 5 Euro pro Einwohner für "Investitionen für den Radverkehr" genannt. Der Senat übernimmt dieses Ziel in der Radverkehrsstrategie allerdings nicht 1:1. Sondern anschließend bezieht der Senat sich nur auf das Geld: Diese "Größenordnung" (5 Euro pro Einwohner) wolle man erreichen, allerdings nicht nur durch Investitionen, sondern durch "Maßnahmen zur Radverkehrsförderung". Das ist nun wesentlich weiter formuliert und darunter würde ich auch die Zuschüsse für Call-a-Bike der Bahn zählen.
zum Beitrag20.09.2013 , 17:57 Uhr
Die Werbung verschwindet, wenn Sie anklicken, dass Sie nicht zahlen möchten.
Auch dann werden Sie allerdings nicht in dem Artikel lesen können, dass die AfD 3/4 der Kosten zahlen muss - aber dort ist ein Link zur Pressemitteilung des Gerichts, wo es steht.
zum Beitrag20.09.2013 , 12:13 Uhr
Es stimmt, dass die Entscheidung noch nicht endgütltig ist. Dies wird auch im letzten Absatz des Artikels ausdrücklich erwähnt.
Es ist falsch, dass eine einstweilige Verfügung ergeht "völlig unabhängig davon, was am Ende des Verfahrens raus kommt". Eine einstweilige Verfügung ergeht nur, wenn der Antragsteller gegenüber dem Gericht mit Belegen glaubhaft machen kann, dass er im Recht ist. Das Gericht prüft dabei die Belege und trifft dann eine begründete Entscheidung. Hier ein Beispiel für eine vom Gericht abgelehnte einstweilige Verfügung: https://openjur.de/u/141168.html. Interessant sind vor allem die Randnummern 38 bis 43, in denen das Gericht inhaltlich argumentiert und begründet.
Es stimmt, dass die Grüne Jugend in diesem Artikel nicht erwähnt wird. Das erklärt sich so, dass der Artikel nur die aktuelle Gerichtsentscheidung behandelt und nicht die gesamte Geschichte des Flyers. In vorherigen Artikeln hatten wir auch die Grüne Jugend erwähnt: https://www.taz.de/!123043/
zum Beitrag20.09.2013 , 11:17 Uhr
Danke für den Hinweis, ist korrigiert!
zum Beitrag20.09.2013 , 11:17 Uhr
Im Text wird erwähnt, "dass das Landgericht dem Antrag der AfD gar nicht in allen Punkten gefolgt ist – einige andere Aussagen aus dem Flyer hat das Gericht nicht untersagt". Dies zeigt ja gerade auch, dass es sehr wohl eine inhaltliche Prüfung des Gerichts vor der Entscheidung gab.
Es ist richtig, dass eine einstweilige Anordnung sogar ohne Anhörung der Gegenseite ergehen kann. Etwas anderes habe ich in dem Artikel auch nicht behauptet.
zum Beitrag20.09.2013 , 11:14 Uhr
Welche von mir behaupteten Tatsachen finden Sie denn falsch?
zum Beitrag20.09.2013 , 11:13 Uhr
Der Kommentator ist im Irrtum. Eine einstweilige Verfügung ergeht nicht, wenn das Gericht es "für möglich hält", dass der Antragsteller im Recht ist. Eine einstweilige Verfügung ergeht vielmehr, wenn der Antragsteller gegenüber dem Gericht mit Belegen glaubhaft machen kann, dass er im Recht ist. Das Gericht prüft dabei die Belege und trifft dann eine begründete Entscheidung. Ein Beispiel für eine einstweilige Verfügung finden Sie hier: https://openjur.de/u/141168.html. Empfehlenswert ist vor allem die Lektüre der Randnummern 38 bis 43.
zum Beitrag30.07.2013 , 21:33 Uhr
Bashir gehört zu den Flüchtlingen mit Lampedusa-Papieren. Italien zahlt Flüchtlingen Geld und gibt ihnen eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, die für ganz Europa gilt. Bedingung ist, dass sie Italien verlassen. In Deutschland haben solche Flüchtlinge keinen Anspruch auf einen Cent Geld vom Staat, die bekommen keine Unterkunft und keine Krankenversicherung. Wenn sie einen Asylantrag stellen, werden sie sofort aus Deutschland abgeschoben. Ein Asylverfahren, bei dem ihr Antrag geprüft wird, gibt es für sie nicht. Diese Flüchtlinge kämpfen sehr existenziell um ihr Leben. Für sie gilt außerdem ein Arbeitsverbot.
Wer dagegen in das deutsche Asylverfahren reingekommen ist, ist viel privilegierter. Es gibt monatlich Leistungen vom Staat in Höhe des Hartz-IV-Satzes, es gibt Anspruch auf eine Unterkunft (wenn auch häufig nur in Flüchtlingsheimen statt in Wohnungen) und Krankenversicherung. Diese Flüchtlinge dürfen zudem zu gemeinnützigen Zwecken arbeiten, allerdings nicht mehr als 1,05 Euro pro Stunde verdienen. Wenn die Flüchtlinge aus einer Kriegsregion kommen, dann besteht - selbst wenn der Asylantrag abgelehnt wird - ein dauerhaftes Abschiebehindernis. Die Flüchtlinge werden dann geduldet und haben nach ein paar Jahren die Chance auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung.
Im Grund genommen sind es zwei völlig unterschiedliche Gruppen mit komplett unterschiedlichen rechtlichen Gegebenheiten. Sie haben auch verschiedene Forderungen, die sich an unterschiedliche Instanzen richten. Um die Situation der ersten Gruppe zu bessern, müsste wohl die EU ihre Dublin-II-Verordnung ändern. Die zweite Gruppe fordert Verbesserungen vom deutschen Staat.
Die Flüchtlinge, die auf dem Podium auftraten, wurden bei einem Vorbereitungstreffen der Flüchtlinge dazu bestimmt.
zum Beitrag30.07.2013 , 21:09 Uhr
Ich war die ganze Zeit auf der Pressekonferenz. Der Unterstützer rechts hieß Jan. Es ging zwischendurch mal um die Wohnungsfrage, aber nicht um die Hinweise auf den Täter.
Auch die Kollegen vom RBB zum Beispiel erwähnen in ihrem Bericht nichts von den konkreten Hinweisen auf den Täter, sondern von der Infragestellung der Schilderung des Opfers: "Für uns ist das eine Phantom-Debatte. Wir hatten keinen Kontakt zum Opfer und keinen Kontakt zum Täter. Polizeiliche Ermittlungen haben auch nicht stattgefunden." (http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2013_07/fluechtlingscamp_oranienplatz_vergewaltigungsvorwuerfe.html).
Die Information auf die Hinweise bekamen nur die Journalisten, die sich nach Ende der Pressekonferenz noch mit Jan oder anderen Unterstützern unterhielten.
zum Beitrag28.07.2013 , 14:29 Uhr
PS: Ramona, sind Sie jetzt eigentlich der Ansicht, dass Wohnungen schnellstens verschwinden müssen?
zum Beitrag28.07.2013 , 14:28 Uhr
Wir berichten darüber, weil zuvor andere Medien berichtet haben, dass ein "ausländischer Campbewohner" die Frau vergewaltigt haben soll. Auf Grundlage dieser Berichte fordert der Staatssekretär des Innensenators dann die Räumung des Camps. Auf Grundlage dieser Berichte findet auch Stimmungsmache gegen Flüchtlinge auf rechtsgerichteten Internetseiten wie "Politically Incorrect" oder "Junge Freiheit" statt.
Ist schon Rassismus, wenn wir in der taz zwischen "Refugees" und "Supportern" überhaupt unterscheiden und damit Menschen je nach Herkunft verschiedene Bezeichnungen geben? Die taz schreibt über gesellschaftliche Realitäten, und so lange die Gesellschaft zwischen Flüchtlingen und Einheimischen unterscheidet, werden wir darüber berichten. In diesem Blogposting habe ich das mal näher ausgeführt - "Warum ich Migranten nicht als Menschen bezeichne": http://blogs.taz.de/hausblog/2010/12/06/warum_ich_migranten_nicht_als_menschen_bezeichne/
zum Beitrag28.07.2013 , 10:44 Uhr
Die Vergewaltigung fand nicht in dem Camp statt, sondern in einer Wohnung.
zum Beitrag