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22.02.2025 , 07:57 Uhr
Man kann mit Fug und Recht Einiges gegen Ungarn in seiner jetzigen Verfassung vorbringen. Nur: den Vorwurf "Angriffe auf Rechtsextreme", wie es der Titel insinuiert, gibt es mit Sicherheit auch im ungarischen Strafrecht nicht. Es sind ordinäre Körperverletzungsdelikte, für die auch im deutschen Strafrecht ein Strafrahmen bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug vorgesehen ist. Ein möglicherweise versuchtes Tötungsdelikt ist da noch nicht einmal berücksichtigt. Einer der Angreifer von Daniel Nivel bei der WM 1998 in Frankreich wurde in Essen wegen versuchten Mordes verurteilt. Wem der Vergleich nicht passt: zu den Vorfällen in Ungarn besteht nur ein gradueller, aber kein prinzipieller Unterschied.
zum Beitrag14.02.2025 , 08:51 Uhr
Chapeau! Jetzt haben Sie ihn! Das wird ihn zur Strecke bringen.
Ach, was soll's...
zum Beitrag11.02.2025 , 14:32 Uhr
Im Grunde deckt sich das mit meiner Meinung. Das Asylrecht ist, soweit ich es erkenne, das einzige Rechtsinstitut, welches (soziologisch gesehen, um Missverständnissen vorzubeugen) Verbandsfremden Leistungs- und Versorgungsansprüche gegen einen Verband einräumt. Es war für - zeitlich begrenzte - Ausnahmefälle gedacht. Angesichts der sattsam bekannten Entwicklung der letzten Jahrzehnte und der Tatsache, dass es ein enormes Leistungsgefälle der einzelnen Asyl gewährenden Staaten gibt, ist es so nicht mehr handhabbar. Inzwischen leben auf diesem Planeten circa 8 Milliarden Menschen, und die sind mobil wie nie zuvor. Theoretisch könnten circa 7,9 Milliarden Menschen einen Asylantrag stellen, mit allen damit sofort verbundenen rechtlichen Ansprüchen. Das Asylrecht kann in einem einzelnen Staat nur als Institutsgarantie, aber nicht als Individualrecht für den Rest der Welt überleben.
zum Beitrag09.02.2025 , 07:16 Uhr
Nicht vergessen: diese Menschen mit ihrer Mentalität werden bei einer Zwei-Staaten-Lösung in einem Staat das Sagen haben.
zum Beitrag08.02.2025 , 16:25 Uhr
Nein. § 13 BVerfGG verweist insoweit nur auf die Zuständigkeit für Verfassungsbeschwerden nach dem Grundgesetz. Und diese setzen eine Grundrechtsverletzung (oder eines in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen subjektiven Rechts) voraus. Die Grundrechte jedoch sind in Art. 1 bis 19 GG enumerativ ausgeführt.
zum Beitrag07.02.2025 , 12:16 Uhr
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts lässt einen etwas ratlos zurück.
Das beginnt bei der Zuständigkeit, für die Art. 93 (1) 4a GG nicht ausreicht, setzt sich bei der materiell-rechtlichen Frage der gegenwärtigen Betroffenheit der Beschwerdeführerin fort und endet in der Frage, ob dann im Lichte von Art. 4 Grundrechtecharta auch der heimische Strafvollzug verfassungskonform ist (vgl. z.B. Chong, Gewalt im Strafvollzug, 2014).
zum Beitrag04.02.2025 , 08:47 Uhr
In Zeiten, in denen sogar Armenhäuser wie der Gaza-Streifen Waffen anhäufen und damit andere Staaten bedrohen, wird uns gar nichts anderes übrig bleiben. Mit der gebrandmarkten Lieferung von Waffen in Kriegsgebiete kann jedenfalls die Ukraine nicht gemeint sein. Hier handelt es sich um einen kollektiven Akt der Selbstverteidigung im Sinne von Art. 51 UN-Charta und die Ukraine hat, zumindest moralisch, hierauf auch einen Anspruch.
zum Beitrag28.01.2025 , 08:43 Uhr
Vor Weltanschauungen wie dem Islam muss man sich auf politischer Ebene in Acht nehmen: während in Deutschland die Religionsausübung grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit der verfassungsmäßigen Ordnung steht, steht in Ländern mit dem Islam als Staatsreligion politisches Handeln, insbesondere die Gesetzgebung, unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit dem Islam.
Ich sehe die Dame in der Freiheit der Bekenntniswahl nicht eingeschränkt. Und die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist kein Akt der Religionsausübung.
zum Beitrag20.01.2025 , 14:28 Uhr
Ich halte diese Argumentation für ziemlich populistisch. Herr Müller in Dresden ist nicht deswegen arm, weil Herr Meyer in Bremen Multimillionär ist.
Für das Steueraufkommen ist aufgrund der Progression ein Steuerpflichtiger, der 10 Millionen versteuert, besser als 100 Steuerpflichtige, die jeweils 100.000 versteuern.
zum Beitrag16.01.2025 , 16:23 Uhr
www.spiegel.de/wir...-9058-48898b5c0196
zum Beitrag16.01.2025 , 08:43 Uhr
Zitat: "Im Gazastreifen kamen laut AFP-Reportern tausende Menschen zu Feiern auf den Straßen zusammen."
Was feiern die? Die Hamas hat für Gaza den Status Quo Ante des 6. Oktober 2023 erreicht mithilfe von zehntausenden Toten und einem komplett zerstörten Gebiet. Oder werden die nun abgewählt?
zum Beitrag15.01.2025 , 12:51 Uhr
Die Idee, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung dadurch zu sanieren, dass man durch zusätzliche Beitragszahler zusätzliche Leistungsempfänger erschafft, ist, nun ja ...
Sicherlich fühlen sich dadurch auch die vielen oft beschworenen Fachkräfte, die derzeit noch an fremden Gestaden weilen, zusätzlich motiviert, hier unbeschränkt steuerpflichtig und abgabenpflichtig zu werden.
zum Beitrag14.01.2025 , 08:56 Uhr
Unabhängig von der praktischen Relevanz:
Über die Aberkennung einer zur originären Staatsbürgerschaft hinzu erworbenen weiteren Staatsbürgerschaft (in diesem Falle der deutschen) in besonders gelagerten Fällen sollte man durchaus nachdenken können, sozusagen als logische Ergänzung zur privilegierenden Verleihung einer zweiten Staatsbürgerschaft. Eine Staatenlosigkeit tritt dabei ja gerade nicht ein. Zumindest Art. 16 GG steht diesen Überlegungen also schon einmal nicht im Wege.
Nicht zu vergessen: es ist bereits geltendes Recht. Das OVG Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren im vergangenen Sommer eine Entscheidung des VG Berlin bestätigt und den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft für einen russischen Spion, der für einen AfD-Bundestagsabgeordneten arbeitete und auch die deutsche Staatsbürgerschaft hatte, bestätigt (Beschluss vom 19.07.2024 - OVG 5 S 27/24).
zum Beitrag05.01.2025 , 08:36 Uhr
Wenn der böse Unternehmer einen namhaften Betrag an die CDU spendet können doch seine 2000 guten Arbeitnehmer einfach an die SPD spenden, und schon ist Gleichstand erreicht.
zum Beitrag03.01.2025 , 08:53 Uhr
Angesichts dessen, was sich in Berlin (aber nicht nur dort) abgespielt hat und für jedermann im Internet leicht einsehbar ist, einschließlich der vielfachen billigenden Inkaufnahme von Todesfällen, mit der Silvesternacht zufrieden zu sein, zeigt schon eine frappierende Entrücktheit und einen enormen Verlust an Gestaltungswillen zulasten der überwiegenden Mehrheit der Bürger.
zum Beitrag28.12.2024 , 09:23 Uhr
Sehr lustiger, aber durchsichtiger Move. Silvester ist nur ein weiterer willkommener Anlass (und Strohmann) einer bestimmten Klientel, Autos anzuzünden. Allein in Berlin werden Jahr um Jahr mehrere Hundert Autos in Brand gesteckt, was schon zu einem eigenen Wikipedia-Artikel geführt hat. Und das hat mit Silvester Nullkommanull zu tun.
zum Beitrag24.12.2024 , 11:08 Uhr
Sie benötigen nach Lektüre des Artikels ernsthaft einen Beleg? Wenn man Managementfehler beklagt, dann impliziert das den Vorwurf, dass ohne diese Fehler mehr Autos verkauft worden wären und damit Stellenabbau und Werksschließungen obsolet geworden wären. Und: der E-Golf war kein SUV, der E-Up war kein SUV, der ID3 ist kein SUV, der ID 7 ist kein SUV...
zum Beitrag24.12.2024 , 08:14 Uhr
Ich stimme zu, mein ceterum censeo seit langem: Wir haben kein Defizit an Normen, sondern ein Defizit in der Normanwendung. Was sich jetzt politisch-medial abspielt, haben wir schon hundertmal gesehen, die zugespitzte Formulierung von Franz-Josef Strauß aus dem Jahr 1986 dürften viele Internet-Nutzer kennen.
Wie man jetzt lesen kann, war über den Täter von Magdeburg eigentlich im Vorfeld alles bekannt. Bedroht die Ärztekammer und bekommt dann eine Stelle in einer JVA. Was soll man da noch sagen.
zum Beitrag24.12.2024 , 08:01 Uhr
Dass der taz das Wohl und Wehe eines Automobilherstellers am Herzen liegt, ist eine interessante Facette in der aktuellen Diskussion, die sich häufig in der Floskel vom Managementversagen erschöpft. Möglicherweise ist der VW-Vorstand auch für Tausende unverkaufte Teslas verantwortlich, die in Neuhardenberg vor sich hin gammeln. Dann liest man immer wieder, die deutsche Automobilindustrie habe die Zukunft verschlafen. Nach Frau Cavallo, Betriebsratschefin bei VW, hat man dagegen zu sehr aufs E-Auto gesetzt. Passt irgendwie nicht zusammen. VW hatte in den letzten Jahren die Anzahl der Mitarbeiter um über 100.000 aufgestockt. Dafür habe nirgends ein Lob gelesen. Nun schlägt das Pendel zurück, und in Mitteleuropa kommt zur Flugscham teilweise die Fahrscham noch hinzu. Mann muss doch nur mal im Freundes- und Bekanntenkreis herum schauen, wer dort als Mitglied der Generation Z ein Auto sein eigen nennt. Dann kann man sich über das Auslaufenlassen von 35.000 Beschäftigungsverhältnissen eigentlich nicht beschweren.
zum Beitrag23.12.2024 , 10:40 Uhr
Für einen Islamhasser hat er aber sehr viele Ungläubige erwischt.
Für mich sieht das eher aus wie aus dem Dschihadisten-Lehrbuch kopiert, tut mir leid, ich habe da bei der Zuordnung ein massives Störgefühl.
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