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13.07.2025 , 08:35 Uhr
Ich erinnere mich daran, dass früher immer kritisiert wurde, die Kandidaten für das Amt der Verfassungsrichter würden "in Hinterzimmern ausgekungelt" werden.
Nun haben wir eine kontroverse demokratische Diskussion im Vorfeld, und es ist auch wieder nicht recht.
zum Beitrag03.07.2025 , 10:00 Uhr
Oh, das Stigma "rechts" als Gegenargument. Damit haben Sie den Diskurs gewonnen.
zum Beitrag03.07.2025 , 08:10 Uhr
Welche Regenbogenflagge soll es denn sein? Sie hat ja inzwischen ein paar Überarbeitungen erfahren und wurde durch allerlei Farben und Winkel ergänzt. Stellvertretend für willkürlich definierte Gruppen, also noch mehr Segmentierung und Schubladendenken und damit das krasse Gegenteil von Inklusion.
zum Beitrag29.06.2025 , 08:11 Uhr
Aus dem Urteil, Ziff. 228, bei mir ab Seite 118:
"Was die Behauptung betrifft, dass die Aktivitäten der Vereinigten Staaten in Bezug auf die Contras eine Verletzung des völkergewohnheitsrechtlichen Grundsatzes der Nichtanwendung von Gewalt darstellen, stellt der Gerichtshof fest, dass vorbehaltlich der Frage, ob das Vorgehen der Vereinigten Staaten als Ausübung des Rechts auf Selbstverteidigung gerechtfertigt sein könnte, die Vereinigten Staaten durch ihre Unterstützung der Contras in Nicaragua eine prima facie Verletzung dieses Grundsatzes begangen haben, indem sie die Organisation von irregulären Kräften oder bewaffneten Banden organisiert oder gefördert haben."
zum Beitrag28.06.2025 , 12:36 Uhr
Jedes kodifizierte Recht ist nur so gut, wie es von der Exekutive umgesetzt werden kann. Und daran hapert es im Völkerrecht, v.a. angesichts der dort herrschenden "(mindestens) Zwei-Klassen-Gesellschaft", gewaltig.
Gerade Israel weiß, dass es sich im Zweifel nur auf sich selbst verlassen kann. Hatte man doch 1976 Israel nach der Befreiungsaktion in Entebbe vorgeworfen, die Souveränität Ugandas und damit das Völkerrecht verletzt zu haben, obwohl Uganda mit den - z.T. deutschen - Terroristen paktierte.
Die permanente Androhung, einen anderen Staat von der Landkarte tilgen zu wollen, kann als Verstoß gegen das Gewaltverbot verstanden werden. Jedenfalls wird die Finanzierung der Terroristen von Hamas und Hisbollah durch den Iran von niemandem nachhaltig verhindert, obwohl der IGH bereits 1986 im Verfahren Nicaragua gegen USA wegen der Unterstützung der Contras durch die USA urteilte, dass dies eine Verletzung des Gewaltverbots darstellt.
Schon vor über 20 Jahren wurde in der Sicherheitsstrategie der EU u.a. festgehalten, dass eine neue Form der Selbstverteidigung notwendig ist, da "...angesichts der neuen Bedrohungen die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen wird."
zum Beitrag25.06.2025 , 17:03 Uhr
Ich glaube nicht, das die Bewohner Tel Avivs oder Haifas den aktuellen Beschuss mit ballistischen Raketen als Bluff empfinden.
Hier noch zwei der gewünschten Quellenangaben. Die Entscheidung gegen die USA im Fall der Unterstützung der Contras in Nicaragua ist vielleicht manchen noch in Erinnerung: Nicaragua v. USA, Case Concerning Military and Paramilitary Activities in and against Nicaragua (Nicaragua v. USA) (Merits) (1986) ICJ Rep 65, para. 187–190; Case Concerning Armed Activities on the Territory of the Congo (Democratic Republic of the Congo v. Uganda) (2005) ICJ Rep 168, Rn. 163 ff.
zum Beitrag25.06.2025 , 12:08 Uhr
Die Tatsache, dass Professor Ambos das Vorgehen Israels im Fall des Iran für völkerrechtswidrig hält, ist eine Meinung, die aktuell zwar immer wieder von berufener, mehr noch von unberufener Seite zu vernehmen ist. Eindeutig ist die Rechtslage jedoch nicht, ganz im Gegenteil: Erstens liegt ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta bereits dem Wortlaut nach nicht nur bei der Anwendung, sondern bereits bei der Androhung von Gewalt vor. Und die unbestrittene und nach wie vor regelmäßig geäußerte Absicht des Iran, Israel zu eliminieren, dürfte dieses Kriterium unschwer erfüllen. Zweitens stellt es ein Verstoß gegen das Gewaltverbot erst dann dar, wenn ich mich selber an der Gewaltanwendung gegen einen anderen Staat beteiligen, sondern auch dann, wenn ich mich über Dritte nichtstaatliche Verbände daran beteiligen. Das dürfte im Fall der finanziellen und militär-logistischen Unterstützung des Iran zum Beispiel der Hamas oder Hisbollah auch nicht wirklich zu bestreiten sein, zumal diese Interpretation des Gewaltverbots wiederholt vom Internationalen Gerichtshof bestätigt wurde. Daher ist die Berufung Israels auf das Selbstverteidigungsrecht keineswegs aus der Luft gegriffen.
zum Beitrag16.06.2025 , 13:51 Uhr
"Man würde beispielsweise keine Wohnung an Besatzer vermieten oder sie im Krankenhaus behandeln, sie aus den zivilgesellschaftlichen Strukturen ausschließen also."
Soll man da lachen oder doch eher weinen? Und die Frauen sagen der Soldateska forsch ins Gesicht "no means no"...
zum Beitrag16.06.2025 , 07:12 Uhr
Kriminalisierung der Antifa?
Also gut, welche Normen wurden denn im Hinblick auf die Antifa neu eingeführt oder meinetwegen auch nur verschärft? Ein Beispiel würde mir genügen.
zum Beitrag08.06.2025 , 09:43 Uhr
Im vorliegenden Fall war die Antragstellerin ja schon auf deutschem Boden. Wie im Vorfeld eines Grenzübertritts zu entscheiden wäre, hat das Verwaltungsgericht offengelassen:
"Keiner Entscheidung im vorliegenden Fall bedarf, wie diese Frage sich darstellen würde, wenn ein Antrag an derGrenzeauf dem Territorium eines Mitgliedstaats stehend – quasi vor dem Schlagbaum – gegenüber den Grenzbeamten des anderen Mitgliedstaats gestellt wird. Diese Situation lag hier nicht vor. Es ist im Übrigen zweifelhaft, wie praktisch relevant sie wäre. Nur in einem solchen Fall könnte es auf die Abgrenzung zwischenArt. 3 Abs. 1Dublin-III-Verordnung („einschließlich an derGrenze“) zuArt. 20 Abs. 4Dublin-III-Verordnung („während er sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhält“) ankommen."
zum Beitrag07.06.2025 , 12:13 Uhr
Die Behauptung, dass Herr Dobrindt aufgrund dieser Einzelfallentscheidung insgesamt mit seiner Strategie gescheitert ist, ist für mich so nicht haltbar.
Es wird im Sinne des Innenministeriums darauf ankommen, dass potentielle Antragsteller gar nicht erst auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gelangen. Art. 20 IV der Dublin-III-Verordnung regelt, dass in dem Falle, indem ein Antragsteller bei den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats einen Antrag auf internationalen Schutz stellt, während er sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhält, die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats dem Mitgliedstaat obliegt, in dessen Hoheitsgebiet sich der Antragsteller aufhält. Und nach dem Schengener Grenzkodex hat ein Drittstaatsangehöriger das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats rechtlich noch nicht betreten, wenn ihm an der Grenze die Einreise verweigert wurde.
zum Beitrag29.05.2025 , 15:01 Uhr
Die Symbolkraft würde ich nicht als besonders hoch einschätzen. Die Feststellung, dass RWE "verantwortlich" ist, geht über eine - sehr fragwürdige - Kausalitätsvermutung nicht hinaus, begründet insbesondere noch kein Verschulden. Deliktsrechtlich wurde ja, soweit für mich erkennbar, zumindest seitens des Gerichts nicht weiter geprüft, und ob der BGH oder andere Gerichte die offensichtliche Auffassung des OLG Hamm teilen, das Sachenrecht des BGB gelte auch für im Ausland belegene Grundstücke, halte ich für mehr als nur zweifelhaft.
Und dann wären weiterhin u.a. die Einwendungen des Mitverschuldens und des "Venire contra factum proprium" zu prüfen - der Kläger ist zweifellos Nutzer der Produkte von Energieversorgungsunternehmen und Nutzer fossiler Energieträger.
zum Beitrag28.05.2025 , 17:29 Uhr
Wie ironisch, dass im nächsten Artikel (online) steht: "Russland bereitet Offensive vor".
zum Beitrag23.05.2025 , 15:49 Uhr
Falsch. Zitat Statista:
"Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 46.200 Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamte mit circa 106.000 Opfern erfasst."
Die Fingernägel kommen hinzu.
Gilt auch für andere Antworter...
zum Beitrag23.05.2025 , 09:33 Uhr
Um das mal etwas einzuordnen mit dem lakonischen Verweis auf Notwehr: Ich habe neulich von einer Statistik gelesen, wonach die Zahl der im Dienst verletzten Polizisten im Jahr 2023 um 10 % auf 106.000 anstieg. Das sind knapp 300 – und zwar pro Tag! Es wird mehr oder weniger achselzuckend hingenommen, dass es offensichtlich zum Berufsbild des Polizisten gehört, sich von Hinz und Kunz verletzen zu lassen. Und insoweit haben alle diese Angreifer "psychische Probleme".
Mein Eindruck: wenn früher die „Bullen“ kamen, dann war Schluss mit lustig. Heute geht da für viele der Spaß erst los.
zum Beitrag19.05.2025 , 09:19 Uhr
Die korrekte Frage im Freundeskreis lautet also: habt Ihr Euch den Schlagerwettbewerb angesehen, oder interessiert Ihr Euch nicht für Politik?
zum Beitrag04.04.2025 , 10:57 Uhr
Der Präsident des Umweltbundesamtes hatte vor nicht allzu langer Zeit Gesetzesänderungen einschließlich Änderungen des Grundgesetzes ("Schuldenbremse") gefordert, damit u.a. Klimaziele erreicht werden können.
Zitat: "Manchmal ärgere ich mich, wenn wir nicht durchdringen, das können Sie sich vorstellen. Andererseits braucht man Frustrationstoleranz und Zuversicht, wenn man solch tiefgreifende Veränderungen anregen will."
Wurde ihm auch der Rücktritt nahegelegt?
zum Beitrag27.03.2025 , 10:43 Uhr
Wenn das hier der Fall gewesen wäre, hätte die Mieterin hier wahrscheinlich ein Vorkaufsrecht gehabt, § 577 BGB.
zum Beitrag26.03.2025 , 07:20 Uhr
Unsinn. Beate Zschäpe war nicht mal an den Tatorten und wurde trotzdem u.a. wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt.
zum Beitrag26.03.2025 , 07:17 Uhr
Sie hat den Prozess als "Inszenierung" bezeichnet. Ähnlich unbelehrbar wie Ursula Haverbeck, allerdings bis an die Zähne bewaffnet.
zum Beitrag25.03.2025 , 08:34 Uhr
Für mich und eigentlich alle, die ich kenne, haben die nichts riskiert. Jeder einigermaßen wache Bürger kennt das Thema und die Problematik seit Jahren, wenn nicht seit Jahrzehnten. Dazu braucht es keinen Kartoffelbrei im Museum oder beschädigte Ladengeschäfte und Bauwerke.
Ob die begangenen Taten auch eine Verurteilung nach § 129 StGB rechtfertigen, wird man sehen. Dass u.a. die Begehung von Straftaten der Markenkern der Bewegung war, belegt ja schon ihr angeblicher Strategiewechsel, Zitat: "Proteste wird es weiterhin geben. Dabei sind Vielfalt und Kreativität gefragt. Aber Blockaden vor Autos und Flughäfen und Straßen sind erst mal nicht mehr unser Fokus."
Die gleichzeitige Ankündigung von weiteren Aktionen des sog. zivilen Ungehorsams führt das wiederum ad absurdum, denn dieser "zivile Ungehorsam" existiert (straf-)rechtlich weder als Rechtfertigung noch als Schuldausschluss.
zum Beitrag08.03.2025 , 13:04 Uhr
Gestern hörte ich zufällig "Counting out time" von Genesis und heute kommt der passende Artikel dazu. Also, nicht verzagen, einfach ein paar thematisch passende Bücher neben das Bett legen, und bei Bedarf, notfalls auch in flagrante delicto, nachlesen, das wird schon werden!
zum Beitrag28.02.2025 , 10:39 Uhr
Mit schöner Regelmäßigkeit das - im Grunde verfassungswidrige - Lamento.
Nach Art. 38 (1) Satz 2 GG sind Abgeordnete Vertreter des GANZEN Volkes, und nicht Vertreter ihres Geschlechts, Berufsstandes, Wohnortes oder sonstwas.
zum Beitrag22.02.2025 , 07:57 Uhr
Man kann mit Fug und Recht Einiges gegen Ungarn in seiner jetzigen Verfassung vorbringen. Nur: den Vorwurf "Angriffe auf Rechtsextreme", wie es der Titel insinuiert, gibt es mit Sicherheit auch im ungarischen Strafrecht nicht. Es sind ordinäre Körperverletzungsdelikte, für die auch im deutschen Strafrecht ein Strafrahmen bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug vorgesehen ist. Ein möglicherweise versuchtes Tötungsdelikt ist da noch nicht einmal berücksichtigt. Einer der Angreifer von Daniel Nivel bei der WM 1998 in Frankreich wurde in Essen wegen versuchten Mordes verurteilt. Wem der Vergleich nicht passt: zu den Vorfällen in Ungarn besteht nur ein gradueller, aber kein prinzipieller Unterschied.
zum Beitrag14.02.2025 , 08:51 Uhr
Chapeau! Jetzt haben Sie ihn! Das wird ihn zur Strecke bringen.
Ach, was soll's...
zum Beitrag11.02.2025 , 14:32 Uhr
Im Grunde deckt sich das mit meiner Meinung. Das Asylrecht ist, soweit ich es erkenne, das einzige Rechtsinstitut, welches (soziologisch gesehen, um Missverständnissen vorzubeugen) Verbandsfremden Leistungs- und Versorgungsansprüche gegen einen Verband einräumt. Es war für - zeitlich begrenzte - Ausnahmefälle gedacht. Angesichts der sattsam bekannten Entwicklung der letzten Jahrzehnte und der Tatsache, dass es ein enormes Leistungsgefälle der einzelnen Asyl gewährenden Staaten gibt, ist es so nicht mehr handhabbar. Inzwischen leben auf diesem Planeten circa 8 Milliarden Menschen, und die sind mobil wie nie zuvor. Theoretisch könnten circa 7,9 Milliarden Menschen einen Asylantrag stellen, mit allen damit sofort verbundenen rechtlichen Ansprüchen. Das Asylrecht kann in einem einzelnen Staat nur als Institutsgarantie, aber nicht als Individualrecht für den Rest der Welt überleben.
zum Beitrag09.02.2025 , 07:16 Uhr
Nicht vergessen: diese Menschen mit ihrer Mentalität werden bei einer Zwei-Staaten-Lösung in einem Staat das Sagen haben.
zum Beitrag08.02.2025 , 16:25 Uhr
Nein. § 13 BVerfGG verweist insoweit nur auf die Zuständigkeit für Verfassungsbeschwerden nach dem Grundgesetz. Und diese setzen eine Grundrechtsverletzung (oder eines in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen subjektiven Rechts) voraus. Die Grundrechte jedoch sind in Art. 1 bis 19 GG enumerativ ausgeführt.
zum Beitrag07.02.2025 , 12:16 Uhr
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts lässt einen etwas ratlos zurück.
Das beginnt bei der Zuständigkeit, für die Art. 93 (1) 4a GG nicht ausreicht, setzt sich bei der materiell-rechtlichen Frage der gegenwärtigen Betroffenheit der Beschwerdeführerin fort und endet in der Frage, ob dann im Lichte von Art. 4 Grundrechtecharta auch der heimische Strafvollzug verfassungskonform ist (vgl. z.B. Chong, Gewalt im Strafvollzug, 2014).
zum Beitrag04.02.2025 , 08:47 Uhr
In Zeiten, in denen sogar Armenhäuser wie der Gaza-Streifen Waffen anhäufen und damit andere Staaten bedrohen, wird uns gar nichts anderes übrig bleiben. Mit der gebrandmarkten Lieferung von Waffen in Kriegsgebiete kann jedenfalls die Ukraine nicht gemeint sein. Hier handelt es sich um einen kollektiven Akt der Selbstverteidigung im Sinne von Art. 51 UN-Charta und die Ukraine hat, zumindest moralisch, hierauf auch einen Anspruch.
zum Beitrag28.01.2025 , 08:43 Uhr
Vor Weltanschauungen wie dem Islam muss man sich auf politischer Ebene in Acht nehmen: während in Deutschland die Religionsausübung grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit der verfassungsmäßigen Ordnung steht, steht in Ländern mit dem Islam als Staatsreligion politisches Handeln, insbesondere die Gesetzgebung, unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit dem Islam.
Ich sehe die Dame in der Freiheit der Bekenntniswahl nicht eingeschränkt. Und die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist kein Akt der Religionsausübung.
zum Beitrag20.01.2025 , 14:28 Uhr
Ich halte diese Argumentation für ziemlich populistisch. Herr Müller in Dresden ist nicht deswegen arm, weil Herr Meyer in Bremen Multimillionär ist.
Für das Steueraufkommen ist aufgrund der Progression ein Steuerpflichtiger, der 10 Millionen versteuert, besser als 100 Steuerpflichtige, die jeweils 100.000 versteuern.
zum Beitrag16.01.2025 , 16:23 Uhr
www.spiegel.de/wir...-9058-48898b5c0196
zum Beitrag16.01.2025 , 08:43 Uhr
Zitat: "Im Gazastreifen kamen laut AFP-Reportern tausende Menschen zu Feiern auf den Straßen zusammen."
Was feiern die? Die Hamas hat für Gaza den Status Quo Ante des 6. Oktober 2023 erreicht mithilfe von zehntausenden Toten und einem komplett zerstörten Gebiet. Oder werden die nun abgewählt?
zum Beitrag15.01.2025 , 12:51 Uhr
Die Idee, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung dadurch zu sanieren, dass man durch zusätzliche Beitragszahler zusätzliche Leistungsempfänger erschafft, ist, nun ja ...
Sicherlich fühlen sich dadurch auch die vielen oft beschworenen Fachkräfte, die derzeit noch an fremden Gestaden weilen, zusätzlich motiviert, hier unbeschränkt steuerpflichtig und abgabenpflichtig zu werden.
zum Beitrag14.01.2025 , 08:56 Uhr
Unabhängig von der praktischen Relevanz:
Über die Aberkennung einer zur originären Staatsbürgerschaft hinzu erworbenen weiteren Staatsbürgerschaft (in diesem Falle der deutschen) in besonders gelagerten Fällen sollte man durchaus nachdenken können, sozusagen als logische Ergänzung zur privilegierenden Verleihung einer zweiten Staatsbürgerschaft. Eine Staatenlosigkeit tritt dabei ja gerade nicht ein. Zumindest Art. 16 GG steht diesen Überlegungen also schon einmal nicht im Wege.
Nicht zu vergessen: es ist bereits geltendes Recht. Das OVG Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren im vergangenen Sommer eine Entscheidung des VG Berlin bestätigt und den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft für einen russischen Spion, der für einen AfD-Bundestagsabgeordneten arbeitete und auch die deutsche Staatsbürgerschaft hatte, bestätigt (Beschluss vom 19.07.2024 - OVG 5 S 27/24).
zum Beitrag05.01.2025 , 08:36 Uhr
Wenn der böse Unternehmer einen namhaften Betrag an die CDU spendet können doch seine 2000 guten Arbeitnehmer einfach an die SPD spenden, und schon ist Gleichstand erreicht.
zum Beitrag03.01.2025 , 08:53 Uhr
Angesichts dessen, was sich in Berlin (aber nicht nur dort) abgespielt hat und für jedermann im Internet leicht einsehbar ist, einschließlich der vielfachen billigenden Inkaufnahme von Todesfällen, mit der Silvesternacht zufrieden zu sein, zeigt schon eine frappierende Entrücktheit und einen enormen Verlust an Gestaltungswillen zulasten der überwiegenden Mehrheit der Bürger.
zum Beitrag28.12.2024 , 09:23 Uhr
Sehr lustiger, aber durchsichtiger Move. Silvester ist nur ein weiterer willkommener Anlass (und Strohmann) einer bestimmten Klientel, Autos anzuzünden. Allein in Berlin werden Jahr um Jahr mehrere Hundert Autos in Brand gesteckt, was schon zu einem eigenen Wikipedia-Artikel geführt hat. Und das hat mit Silvester Nullkommanull zu tun.
zum Beitrag24.12.2024 , 11:08 Uhr
Sie benötigen nach Lektüre des Artikels ernsthaft einen Beleg? Wenn man Managementfehler beklagt, dann impliziert das den Vorwurf, dass ohne diese Fehler mehr Autos verkauft worden wären und damit Stellenabbau und Werksschließungen obsolet geworden wären. Und: der E-Golf war kein SUV, der E-Up war kein SUV, der ID3 ist kein SUV, der ID 7 ist kein SUV...
zum Beitrag24.12.2024 , 08:14 Uhr
Ich stimme zu, mein ceterum censeo seit langem: Wir haben kein Defizit an Normen, sondern ein Defizit in der Normanwendung. Was sich jetzt politisch-medial abspielt, haben wir schon hundertmal gesehen, die zugespitzte Formulierung von Franz-Josef Strauß aus dem Jahr 1986 dürften viele Internet-Nutzer kennen.
Wie man jetzt lesen kann, war über den Täter von Magdeburg eigentlich im Vorfeld alles bekannt. Bedroht die Ärztekammer und bekommt dann eine Stelle in einer JVA. Was soll man da noch sagen.
zum Beitrag24.12.2024 , 08:01 Uhr
Dass der taz das Wohl und Wehe eines Automobilherstellers am Herzen liegt, ist eine interessante Facette in der aktuellen Diskussion, die sich häufig in der Floskel vom Managementversagen erschöpft. Möglicherweise ist der VW-Vorstand auch für Tausende unverkaufte Teslas verantwortlich, die in Neuhardenberg vor sich hin gammeln. Dann liest man immer wieder, die deutsche Automobilindustrie habe die Zukunft verschlafen. Nach Frau Cavallo, Betriebsratschefin bei VW, hat man dagegen zu sehr aufs E-Auto gesetzt. Passt irgendwie nicht zusammen. VW hatte in den letzten Jahren die Anzahl der Mitarbeiter um über 100.000 aufgestockt. Dafür habe nirgends ein Lob gelesen. Nun schlägt das Pendel zurück, und in Mitteleuropa kommt zur Flugscham teilweise die Fahrscham noch hinzu. Mann muss doch nur mal im Freundes- und Bekanntenkreis herum schauen, wer dort als Mitglied der Generation Z ein Auto sein eigen nennt. Dann kann man sich über das Auslaufenlassen von 35.000 Beschäftigungsverhältnissen eigentlich nicht beschweren.
zum Beitrag23.12.2024 , 10:40 Uhr
Für einen Islamhasser hat er aber sehr viele Ungläubige erwischt.
Für mich sieht das eher aus wie aus dem Dschihadisten-Lehrbuch kopiert, tut mir leid, ich habe da bei der Zuordnung ein massives Störgefühl.
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