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01.10.2024 , 13:44 Uhr
Moment: Man empfindet es als Behinderung, dass Mailinglisten von Elternabenden nicht für die Werbung für das Volksbegehren genutzt werden dürfen? Natürlich nicht. Völlig egal, worum es geht, wenn auf einem Elternabend die Mailadressen z. B. für die klasseninterne Kommunikation gesammelt werden, dann verbietet das Datenschutzgesetz, dass man diese Adressen für irgendwas anderes verwendet. Wer sich darüber beklagt und dahinter eine Behinderungstaktik vermutet, der sollte sich nie wieder beklagen, dass ihm unverlangt sein Mailfach vollgespamt wird.
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